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Parkkarte für Carsharing

Anwohnende, die zusammen über ein Fahrzeug verfügen, können abenfalls eine Anwohenrparkkarte beziehen.

In der Stadt Zürich schriftenpolizeilich gemeldete Anwohnende, die zusammen nur über ein Fahrzeug verfügen, erhalten eine Carsharing-Parkkarte. Die Anwohnenden teilen sich das Fahrzeug in einer Fahrzeuggemeinschaft. Jedes Mitglied der Carsharing-Gruppe muss eine eigene Parkkarte beziehen. Zudem sind die Carsharing-Teilnehmer nachweislich nicht Halter eines zweiten leichten Motorfahrzeuges.  

Berechtigung
Die Parkkarte gilt nur für die auf der Vorderseite vermerkte Kontrollschild-Nummer. Der Geltungsbereich der Parkkarte beschränkt sich auf die Blauen Zonen der vermerkten Postleitzahlkreise. Haltergemeinschaften haben ein schriftliches und begründetes Gesuch (inklusive Kopien Fahrzeugausweis und Führerausweis von jedem Carsharing-Mitglied) bei der Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr einzureichen. 

Erneuerung
Die Parkkarte des/der Halters/Halterin des Fahrzeuges wird jährlich automatisch erneuert. Alle übrigen Mitglieder der Carsharing-Gemeinschaft müssen jährlich einen neuen Antrag für den Erwerb einer Parkkarte einreichen.  

Gebühren
CHF 300.- pro Jahr

Angebrochene Monate werden voll in Rechnung gestellt. Bei Rückgabe der Parkkarte wird die Gebühr für alle nicht angebrochenen vollen Monate zurückerstattet.

Mit dem Erwerb einer Anwohnerparkkarte entsteht kein Anspruch auf einen Parkplatz in der Blauen Zone. 

Weitere Informationen

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