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Schichtbewilligung für die Blauen Zonen

Personen, die Schichtarbeit leisten und denen gemäss schriftlichem Nachweis durch den Arbeitgeber vor beziehungsweise nach Ausübung der Schichtarbeit kein öffentliches Verkehrsmittel für den Arbeitsweg zur Verfügung steht, erhalten eine Spezialbewilligung.

Personen, die Schichtarbeit leisten und denen gemäss schriftlichem Nachweis durch den Arbeitgeber vor beziehungsweise nach Ausübung der Schichtarbeit kein öffentliches Verkehrsmittel für den Arbeitsweg zur Verfügung steht, erhalten eine Spezialbewilligung. Mit dieser können die Schichtarbeitenden in der Blauen Zone im auf der Bewilligung vermerkten Postleitzahlkreis parkieren.

Ebenfalls eine Schichtbewilligung beantragen können schriftenpolizeilich gemeldete Taxichauffierende, die Nachtdienst leisten und über ein beim Strassenverkehrsamt immatrikuliertes Taxi verfügen.

Schichtbewilligungen können nur Blockweise bezogen werden (Block à 10 Bewilligungen).

Die jährliche abzugebende Anzahl Schichtbewilligungen pro Gesuchstellenden und Kalenderjahr wird von der Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr limitiert. In der Regel wird das Kontin gent pro Monat festgelegt (12 Tranchen).

Das schriftliche Gesuch für eine Schichtbewilligung muss vom Arbeitgeber gestellt werden. Nach Genehmigung Ihres Gesuchs können Sie die Bewilligungen am Schalter der Bewilligungsstelle an der Mühlegasse 18, 8001 Zürich, gegen Bezahlung beziehen. Sie können aber auch telefonisch per Kreditkarte bezahlen. Der Versand der Bewilligungen erfolgt per Einschreiben als B-Post. Porto- und Verpackungskosten werden zusätzlich verrechnet.

Bei mindestens 50 Bewilligungen pro Tranche können die Schichtbewilligungen gegen Rechnung bestellt werden. Der Versand der Bewilligungen erfolgt per Einschreiben als B-Post. Porto- und Verpackungskosten werden zusätzlich verrechnet.

Das schriftliche Gesuch mit einem Nachweis des Arbeitgebers ist an die Bewilligungsstelle zu richten.

Anwendung

Der räumliche Geltungsbereich der Schichtbewilligung beschränkt sich auf den auf der Bewilligung vermerkten Postleitzahlkreis.

Die Frühschichtbewilligung ist von 8.00 bis 12.00 Uhr gültig. Dauert die Frühschicht länger als bis 12.00 Uhr, kann das Fahrzeug mit der zusätzlich anzubringenden Parkscheibe (einzustellende Ankunftszeit 12 Uhr) bis maximal 14.30 Uhr parkiert werden.

Die Spätschichtbewilligung ist von 15.00 bis 19.00 Uhr gültig. Beginnt die Spätschicht vor 15 .00 Uhr, kann das Fahrzeug mit der zusätzlich anzubringenden Parkscheibe (einzustellende Ankunftszeit 14 Uhr) bereits um 13.30 Uhr parkiert werden.

Die Benützung einer Früh- und Spätschichtbewilligung am gleichen Tag ist verboten.

Schichtbewilligungen können nur blockweise (Block à 10 Bewilligungen) bezogen werden. 

Gebühren:

CHF 50.- pro Block à 10 Bewilligungen

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