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KGS-Notfallplanung

Zuständigkeiten

Ohne alle gesetzlichen Grundlagen geprüft zu haben, lässt sich festhalten: Die Aufgabe des Erhalts der Kulturgüter ergibt sich – zumindest implizit – aus dem Auftrag der jeweiligen Kulturinstitution. Darunter fallen nicht nur die im Rahmen des Tagesgeschäfts ausgeführten konservatorischen Massnahmen, sondern auch die Vorbereitung für den Schutz von Kulturgut im Schadenfall.

Für die Erfüllung des Auftrags ist letztlich die Leitung der Kulturinstitution verantwortlich.

Leitfaden Notfallplanung

Der Leitfaden umschreibt die wichtigsten Themen die berücksichtig werden müssen und dient als Orientierungshilfe.

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