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Gegenvorschlag des Gemeinderats zur Volksinitiative «Ein Prozent gegen die globale Armut (1%-Initiative)»

Abstimmung vom 17. November 2019, Vorlage 1

Abstimmungsresultat

Die Vorlage wurde mit 69,7 Prozent Ja-Stimmen angenommen.

Das Wichtigste in Kürze

Die Volksinitiative «Ein Prozent gegen die globale Armut (1%-Initiative)» wollte die finanzielle Unterstützung von Entwicklungsorganisationen im Bereich der internationalen Zusammenarbeit in der Gemeindeordnung verankern. Sie verlangte, dass die Stadt Zürich pro Jahr ein Prozent ihres Budgets dafür einsetzt. Dabei sollten vorwiegend Projekte im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit ausgewählt werden, die mit den eingesetzten Mitteln nachweislich eine hohe Wirksamkeit erzielen. Daneben sollte sich die Stadt beim Bund und beim Kanton Zürich dafür einsetzen, dass auch diese ihre Unterstützungsleistungen erhöhen.

Der Stadtrat und der Gemeinderat lehnten die Initiative ab. Der Gemeinderat hat einen Gegenvorschlag ausgearbeitet. Dieser sieht ebenfalls Unterstützungsleistungen für Entwicklungsorganisationen vor, legt aber neben einer Obergrenze auch eine Untergrenze fest, und zwar abhängig von der jeweiligen Finanzlage. Die Stadt soll demnach jährlich mindestens 0,3 und maximal 1 Steuerprozent dafür ausgeben. 1 Steuerprozent berechnet sich aus dem Steuerertrag der natürlichen und juristischen Personen pro Steuerperiode, der durch den in dieser Steuerperiode geltenden Steuerfuss geteilt wird. Dies entspricht aktuell einem jährlichen Betrag von rund 5 bis 18 Millionen Franken. Zudem ist eine Ausnahmeregelung für finanziell schlechte Jahre vorgesehen, in der die Beiträge tiefer ausfallen oder ganz wegfallen können. Die Projekte im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit sollen einerseits aufgrund von wissenschaftlichen Erkenntnissen, andererseits aber auch unter Berücksichtigung der Aspekte Transparenz und Umweltverträglichkeit ausgewählt werden.

Gestützt auf einen Gemeindebeschluss, dem die Stimmberechtigten 1972 zustimmten, unterstützt die Stadt heute schon Entwicklungsorganisationen im Umfang von maximal 1 Steuerprozent. Diese Regelung sieht aber weder eine Untergrenze vor, noch berücksichtigt sie die aktuelle finanzielle Situation der Stadt. Der Gegenvorschlag beinhaltet deshalb auch die Aufhebung dieses Gemeindebeschlusses.

Nachdem das Initiativkomitee die Initiative zugunsten des Gegenvorschlags zurückgezogen hat, wird nur über den Gegenvorschlag abgestimmt.

Empfehlung

Stadtrat und Gemeinderat empfehlen: Ja

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