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Vereinbarung zwischen dem Kanton Zürich und der Stadt Zürich über Errichtung und Betrieb des Forensischen Instituts Zürich (FOR)

Abstimmung vom 17. November 2019, Vorlage 4

Abstimmungsresultat

Die Vorlage wurde mit 89,0 Prozent Ja-Stimmen angenommen

Das Wichtigste in Kürze

Die kriminaltechnischen Aufgaben auf dem Gebiet des Kantons Zürich werden heute von spezialisierten Polizistinnen und Polizisten sowie zivilen Mitarbeitenden der Kantons- und der Stadtpolizei Zürich wahrgenommen. Die betreffenden Abteilungen wurden 2010 im Forensischen Institut Zürich (FOR) organisatorisch zusammengelegt. Seither arbeiten sie zusammen. Rechtlich ist das FOR aber noch nicht zusammengeführt. Die vollständige Zusammenführung soll nun mit einer Vereinbarung zwischen dem Kanton Zürich und der Stadt Zürich verwirklicht werden. Durch die Vereinbarung wird das bereits bestehende Institut auch rechtlich zu einer selbstständigen Organisation. Es wird dadurch rechtsfähig, kann eigenes ziviles Personal anstellen und verfügt über ein eigenes Budget. Neben der Rechtsform setzt die Vereinbarung auch die Aufgaben des Instituts fest und regelt die Organisation, die Personalbestimmungen, die Finanzen und die Aufsicht. Mit der neuen Vereinbarung soll die Position des FOR als kriminaltechnisch-wissenschaftliches Kompetenzzentrum mit nationaler und internationaler Ausstrahlung gestärkt werden.

Da es sich um eine gemeinsame Vereinbarung zwischen Kanton und Stadt Zürich handelt, müssen ihr beide Gemeinwesen zustimmen. Bei einem Ja der Stadtzürcher Stimmberechtigten wird der Regierungsrat die Vereinbarung und die notwendigen kantonalen Gesetzesänderungen dem Kantonsrat unterbreiten.

Empfehlung

Stadtrat und Gemeinderat empfehlen: Ja

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