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Vorlage im Detail

Vorlage 2: Öffentlicher Gestaltungsplan Thurgauerstrasse

Ausgangslage

Überbauung Thurgauerstrasse

An der Thurgauerstrasse in Zürich-Seebach befindet sich eine der grössten Baulandreserven der Stadt. Nun soll auf dem rund 65 000 Quadratmeter grossen Areal ein neuer, zusammenhängender Quartierteil entstehen. Es sind über 700 gemeinnützige Wohnungen, ein Schulhaus, ein öffentlicher Quartierpark, preisgünstige Gewerbe- und Dienstleistungsflächen sowie Angebote im Bereich «Wohnen im Alter» geplant. Der Anteil von gemeinnützigen Wohnungen und preisgünstigen Gewerberäumen in der Stadt soll damit erhöht werden. Dies entspricht einer Vorgabe in der Gemeindeordnung, wonach der Anteil an gemeinnützigen Wohnungen bis 2050 auf einen Drittel aller Mietwohnungen in der Stadt erhöht und auch preisgünstiger Gewerberaum zur Verfügung gestellt werden soll.

Damit das Vorhaben realisiert werden kann, sind zwei Gestaltungspläne und eine Anpassung des Zonenplans notwendig. Diese basieren auf einem städtebaulichen Gesamtkonzept, das in einem qualifizierten Planungsprozess und unter Einbezug des Quartiers erarbeitet worden ist. Während der öffentliche Gestaltungsplan «Thurgauerstrasse Teilgebiet B Schule/Quartierpark» die Erstellung einer neuen Schulanlage und eines Quartierparks ermöglicht, legt der öffentliche Gestaltungsplan «Thurgauerstrasse Teilgebiete A und C–F Wohnen/Gewerbe» die Vorgaben für den Bau von Wohnungen und Gewerbeflächen fest.

Heute wird das betroffene Gebiet grösstenteils durch Familiengärten belegt. Auf dem Areal befinden sich zudem ein öffentlicher Parkplatz, ein Wohnhaus und eine Gärtnerei. Diese Gebäude stehen nicht unter Denkmalschutz, ihr Erhalt soll im weiteren Planungsprozess dennoch geprüft werden.

Referendum gegen öffentlichen Gestaltungsplan

Der Gemeinderat stimmte sowohl der Zonenplanänderung als auch den zwei öffentlichen Gestaltungsplänen zu, nachdem er einige Änderungen daran vorgenommen hatte. Gegen den öffentlichen Gestaltungsplan «Thurgauerstrasse Teilgebiete A und C–F Wohnen/Gewerbe» hat die IG Grubenacker am 14. Juli 2020 das Referendum eingereicht. Deshalb stimmen die Stimmberechtigten über diesen Gestaltungsplan ab. Der Gestaltungsplan «Thurgauerstrasse Teilgebiet B Schule/Quartierpark» und die Zonenplanänderung sind davon nicht betroffen; die Schulanlage und der Quartierpark können also auch umgesetzt werden, wenn die Stimmberechtigten den öffentlichen Gestaltungsplan «Thurgauerstrasse Teilgebiete A und C–F Wohnen/Gewerbe» ablehnen.

Visualisierung Neubebauung Areal Thurgauerstrasse
Visualisierung Neubebauung Areal Thurgauerstrasse

Planungsrechtliche Grundlagen

Der Gestaltungsplan steht in Einklang mit dem kantonalen und dem regionalen Richtplan. Gemäss kantonalem Richtplan liegt das Areal Thurgauerstrasse im Zentrumsgebiet Zürich-Nord/Opfikon, das als Entwicklungsgebiet bezeichnet wird, und ist sehr gut mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen. Das Entwicklungsziel dieses Gebiets ist die Weiterentwicklung zu einem durchmischten städtischen Quartier mit einer hohen baulichen Dichte. Deshalb sind im Rahmen einer vorgängigen Testplanung die Verdichtungsmöglichkeiten unter Einhaltung verschiedenster Anforderungen sorgfältig überprüft worden. Dabei hat sich gezeigt, dass eine hohe bauliche Ausnutzung des Areals an dieser zentralen Lage nicht nur wohnpolitisch sinnvoll, sondern auch raumplanerisch und städtebaulich erstrebenswert ist.

Gestaltungsplan

Neben den verbindlichen Vorgaben (Situationsplan und zugehörige Vorschriften) umfasst der öffentliche Gestaltungsplan «Thurgauerstrasse Teilgebiete A und C–F Wohnen/Gewerbe» einen ausführlichen Planungsbericht und einen Bericht zu den Einwendungen aus der Bevölkerung.

Mit dem Gestaltungsplan werden die Voraussetzungen für ein breites und vielfältiges Angebot an Wohn-, Gewerbe- und Gemeinschaftsflächen geschaffen, um innovative Wohnformen sowie Kombinationen von Wohnen und Gewerbe unter einem Dach zu ermöglichen. Insgesamt betrifft der Gestaltungsplan rund 37 000 Quadratmeter des gesamten Areals. Die Stadt beabsichtigt, rund 32 000 Quadratmeter davon (Teilgebiete C–F) mittels Baurechtsverträgen an verschiedene gemeinnützige Bauträgerschaften abzugeben, wobei auch der Bau einer städtischen Wohnsiedlung in Betracht gezogen wird. Es ist vorgesehen, dass insgesamt ein Drittel der gemeinnützigen Wohnungen subventioniert sein soll. Im Teilgebiet A mit einer Fläche von rund 5000 Quadratmeter steht derzeit der Bau eines neuen städtischen Pflegezentrums kombiniert mit Alterswohnungen der Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich im Vordergrund.

Qualitäten gesichert

Der Gestaltungsplan trifft für die einzelnen Teilgebiete genaue Regelungen zu verschiedenen Themen: Bau- und Nutzungsvorschriften, Gestaltung, Freiraum, Erschliessung und Parkierung sowie Umwelt. Dadurch wird das städtebauliche Gesamtkonzept anhand verbindlicher Vorgaben konkretisiert. Es wird sichergestellt, dass sich die neuen Bauten gut in die vielfältige Umgebung einbetten und insbesondere der Übergang zu den weiteren Wohnzonen im Quartier gut umgesetzt wird. Gemäss Gestaltungsplan sind in den Teilgebieten A und C–F Wohn-, Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen zulässig. Im Erdgeschoss entlang der Thurgauerstrasse sind publikumsorientierte Nutzungen (Geschäfte, Gastronomie) und Gewerbe vorgesehen. Möglich sind auch gemeinschaftliche und wohnungsbezogene Nutzungen (Gemeinschaftsräume, Ateliers, Waschsalons, Mobility- und Sharing-Angebote, Veloabstellräume usw.). In den Obergeschossen ist die Wohnnutzung geplant. Dabei sollen auch innovative Wohnformen und Kombinationen von Wohnen und Arbeiten möglich sein. Je Teilgebiet beträgt der Wohnanteil zwischen 60 und 87,5 Prozent. Mit dieser Festlegung wird die erwünschte Mischnutzung sichergestellt. Der Gestaltungsplan regelt auch die Höhe der Gebäude, die je nach Baubereich unterschiedlich und insbesondere gegenüber der Nachbarschaft deutlich reduziert ist. Entlang der Thurgauerstrasse sind ein Hochhaus mit 70 Metern, zwei Hochhäuser mit 60 Metern sowie zwei Gebäude mit 30 Metern Höhe zulässig. Die übrigen Gebäudehöhen entlang der Thurgauerstrasse betragen zwischen 20 und 25 Metern und entlang der Grubenackerstrasse liegen sie zwischen 11 und 17 Metern.

Gestaltungsplan «Thurgauerstrasse Teilgebiete A und C–F Wohnen/Gewerbe»

Umfangreiche Massnahmen im Nachhaltigkeits- und Umweltbereich

Mit dem öffentlichen Gestaltungsplan sichert die Stadt eine nachhal-tige Entwicklung des Gebiets. Es entstehen vielfältige Freiräume, Aufenthalts- und Zugangsbereiche, und die Zielsetzung der 2000-Watt-Gesellschaft bei Neubauten wird berücksichtigt. So soll beispielsweise der Energiebedarf für Raumheizung und Warmwasser durch Fernwärme gedeckt und ein Teil der benötigten Elektrizität mittels erneuerbarer Energie selbst erzeugt werden. Im Weiteren werden verschiedene kompensatorische Massnahmen zugunsten des Stadtklimas vorgesehen (zum Beispiel grosse Bäume, Fassadenbegrünung, unversiegelte Flächen).

Erschliessung und Parkierung

Die Erschliessung des gesamten Areals für den motorisierten Individualverkehr erfolgt ausschliesslich über die Thurgauerstrasse. Dort befindet sich auch die Zufahrt zu den drei vorgesehenen Tiefgaragen. Unter Berücksichtigung der Zielsetzung der 2000-Watt-Gesellschaft strebt die Stadt autoarmes Wohnen an. Für das gesamte Areal sind deshalb nur rund 370 Abstellplätze geplant. Oberirdisch sind höchstens 38 Parkplätze zulässig.

Öffentliches Mitwirkungsverfahren und Vorprüfung Kanton

Die Zonenplanänderung und die beiden Gestaltungspläne wurden öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist gingen 87 Einwendungsschreiben mit teils ähnlichen Anliegen zu beiden Gestaltungsplänen ein. Die Einwendungen betrafen insbesondere die hohe Bebauungsdichte, den städtebaulichen Anschluss an die Nachbarschaft und das Bedürfnis nach einem stärkeren Einbezug des Quartiers in die Planung. Verschiedene Anliegen aus den Einwendungen wurden im Rahmen der Überprüfung des Gestaltungsplans berücksichtigt oder teilweise berücksichtigt und konnten so in den weiteren Prozess aufgenommen werden. Insbesondere wurden der städtebauliche Übergang zu den anschliessenden Wohnzonen angepasst, die bauliche Ausnutzung leicht reduziert und der allfällige Erhalt von bestehenden Bauten auf dem Areal ermöglicht. Zudem wurde das Quartier nochmals stärker miteinbezogen.

Der Entwurf des öffentlichen Gestaltungsplans «Thurgauerstrasse Teilgebiete A und C–F Wohnen/Gewerbe» wurde vom Kanton gesamthaft als positiv beurteilt. Die Planung steht in Einklang mit den Vorgaben des Kantons.

Termine

In einem nächsten Schritt wird die Stadt die Baurechte öffentlich ausschreiben. Anschliessend werden Architekturwettbewerbe durchgeführt und die konkreten Projekte entwickelt. Die Wohn- und Gewerbebauten sollen voraussichtlich ab 2027 in Etappen fertiggestellt werden.

Standpunkt des Referendumskomitees

Die Stadt Zürich ist Lebensmittelpunkt von 440 000 Menschen. Sie sind hier, weil es sich in dieser Stadt gut leben lässt. Deswegen wächst Zürich. Der vorliegende Gestaltungsplan Thurgauerstrasse West verfehlt das Ziel, attraktiven Wohn- und Lebensraum für neue Einwohnerinnen und Einwohner zu schaffen.

Nein zur technokratischen Verdichtungsplanung

Dieser Gestaltungsplan ist eine rein technokratische Planung zur optimierten Unterbringung von 2000 Menschen. Er ist ohne Mitwirkung der Bevölkerung und der zukünftigen Bauträger entstanden. Der bisherige Mitwirkungsprozess ist bestenfalls als Feigenblatt anzusehen, ebenso die Umsetzung der Einwendungen. Der Gestaltungsplan blendet die Aspekte des Zusammenlebens und der Wohnqualität in der neuen Siedlung sowie der wirtschaftlichen Machbarkeit komplett aus. Er ist nicht familienfreundlich und es ist fraglich, ob er wirklich einen Beitrag gegen den Mangel an kostengünstigen Wohnungen leistet.

Nein zur Ausgrenzung

Der Gestaltungsplan mit den Wohnriegeln und fünf Hochhäusern grenzt die Umgebung aus, statt sich in alle vier Himmelsrichtungen zu orientieren. Er versteht sich als «robuste urbane Struktur, welche die Parzelle als zusammenhängende Setzung in Beschlag nimmt und eine starke bauliche Dichte etabliert (267 %)». Damit schafft er eine unerträgliche Diskrepanz zur bestehenden Siedlung mit einer baulichen Dichte von etwa 50 Prozent.

Einmalige Chance nutzen

Der Gestaltungsplan schafft keine Entwicklungsperspektive für die benachbarte Siedlung entlang der Bahnlinie. Er lässt die einmalige Chance ungenutzt, für ein rund doppelt so grosses Gebiet einen Quartierteil im Sinn eines Leuchtturmprojekts langfristig zu planen. Eine solche Planung würde eine weit grössere Anzahl bezahlbarer Wohngelegenheiten mit hoher Lebensqualität ermöglichen.

Nein zur Vergrösserung der Hitzeinsel in Zürich-Nord

Der Gestaltungsplan vergrössert die Hitzeinsel in Zürich-Nord auf unverantwortbare Weise. Der Effekt von enorm kostspieligen Nachbesserungen, zum Beispiel mit Fassadenbegrünung, ist vernachlässigbar. Statt die Prinzipien der 2000-Watt-Gesellschaft umzusetzen, sind mit den Hochhäusern wahre CO2-Schleudern geplant.

Nein zum planerischen Flickwerk

Angesichts dieser Mängel überrascht es nicht, dass der Gestaltungsplan Thurgauerstrasse von Anfang an äusserst kontrovers diskutiert wurde. Zuletzt hat der Gemeinderat ihn in 15 Punkten «verbessert» und acht Begleitvorstösse genehmigt. Dabei ist nicht etwa ein besserer Plan entstanden. Vielmehr wurde ein im Kern fehlerhaftes Gebilde definitiv zum Flickwerk gemacht.

Es gibt eine zeitgemässe Lösung

Die Quartierbewohnerinnen und -bewohner haben sich von Anfang an aktiv in die Planung ihres Lebensraums eingebracht. Einige von ihnen haben eine Genossenschaft zur solidarischen Entwicklung des Quartierteils gegründet. Unterstützt vom renommierten Stadtplaner Jürg Sulzer (Zürich, Dresden) haben sie in einem demokratischen und lösungsorientierten Prozess ein städtebauliches Konzept ausgearbeitet, welches sowohl die bestehende Siedlung als auch das Gestaltungsplangebiet betrachtet. Die Verdichtung wird von der bestehenden Siedlung her gestaltet. Auf dem Areal Thurgauerstrasse können dank geschickter Anordnung der Gebäudevolumen ohne Hochhäuser ähnlich viele Wohnungen errichtet werden wie mit dem städtischen Gestaltungsplan.

Antrag

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