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Vorlage 1: Volksinitiative zum Schutz der Besonnung des öffentlichen Grünraums am Seeufer

stadt-zuerich.ch/vorlage-besonnungsinitiative

Abstimmung vom 26. September 2021, Vorlage 1

Abstimmungsresultat

Die Vorlage wurde mit 57,8 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.

Vorlage 1 im Überblick

Die Vorlage

Ein parteiunabhängiges Komitee reichte die Volksinitiative zum Schutz der Besonnung des öffentlichen Grünraums am Seeufer («Besonnungs-Initiative») ein. Danach soll die Stadt künftig bauliche Veränderungen verhindern, die den öffentlichen Grünraum am Seeufer zusätzlich beschatten. Dazu soll eine Beschränkung der maximalen Gebäudehöhe gemäss dem aktuellen Baubestand eingeführt werden. Um das Anliegen umzusetzen, verlangt das Initiativkomitee eine Anpassung der Gemeindeordnung. Die Umsetzung der generellen Norm in der Gemeindeordnung hätte bei einer Annahme der Initiative durch einen Erlass mit konkreten Vorschriften durch Stadtrat und Gemeinderat zu erfolgen.

Stadtrat und Gemeinderat lehnen die Initiative ab. Bereits heute schränkt die geltende Bau- und Zonenordnung die Baumöglichkeiten am Seeufer stark ein. Dadurch wird unter anderem verhindert, dass öffentlicher Grünraum künftig deutlich stärker beschattet wird. Weitere Einschränkungen wären einer sorgfältigen baulichen Weiterentwicklung entlang des Seeufers jedoch hinderlich. So würde bei einer Annahme der Initiative der Aspekt der Besonnung allen anderen Interessen und Zielsetzungen vorangestellt. Dadurch wäre es nicht mehr möglich, bei konkreten Bauprojekten unter Berücksichtigung aller Interessen ausgewogene Lösungen zu finden. Es ist ausserdem fraglich, ob eine solche noch auszuarbeitende städtische Regelung aufgrund des übergeordneten Rechts und der Richtplanung vom Kanton genehmigt werden könnte. Erst eine konkrete Umsetzung der Initiative in einem städtischen Erlass würde später zeigen, ob dieser mit den übergeordneten bau- und planungsrechtlichen Vorgaben vereinbar wäre und den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismässigkeit und die Eigentumsgarantie nicht verletzen würde. Auf bereits bewilligte Bauprojekte, wie die Überbauung auf dem Areal der Franz-Garage, hätte die Annahme der Initiative rückwirkend jedenfalls keinen Einfluss. Für die vom Initiativkomitee genannte ZKB-Seilbahn ist nicht die Stadt, sondern der Kanton Zürich zuständig, weshalb die Initiative auch auf dieses Projekt keinen unmittelbaren Einfluss hat.

Standpunkt des Initiativkomitees

Die Grünflächen am Seeufer gehören zum kostbarsten Erholungsraum. Dieser öffentliche Freiraum wird durch bauliche Grossprojekte bedroht. Neubauten im Uferstreifen würden die Skyline rund um das Seebecken markant erhöhen. Durch ihren Schattenwurf würden sie den Erholungsraum massiv abwerten. Dies will das Initiativkomitee verhindern.

Minderheitsstandpunkt der Grüne-Fraktion und der AL-Fraktion

Das Seebecken ist ein einmaliger Grün- und Freiraum, der besonderen Schutz verdient und unbeeinträchtigt erhalten bleiben soll. Das gilt auch für Gebäude und Anlagen. Deren Schattenwurf darf diesen Erholungsraum nicht stören. Die vorliegende Initiative unterstützt die Interessen der Erholungssuchenden.

Abstimmungsfrage

Volksinitiative zum Schutz der Besonnung des öffentlichen Grünraums am Seeufer («Besonnungs-Initiative»)

Empfehlung Stadtrat und Gemeinderat

Nein

Der Gemeinderat stimmte mit 92:24 Stimmen dagegen.

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