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Vom konventionellen Wasserzähler zum Smart Meter

Medienmitteilung

In den nächsten Jahren werden schrittweise herkömmliche Wasserzähler durch fernablesbare elektronische Wasserzähler, sogenannte Smart Meter, ersetzt. Der Stadtrat hat heute die datenschutzrechtliche Grundlage dafür geschaffen. Damit nimmt die Stadt Zürich eine Vorreiterrolle ein.

5. Oktober 2022

Im Bereich der Wasserversorgung spielen Smart Meter als intelligente Zähler eine immer grössere Rolle. Künftig werden sie nicht nur bei der Verbrauchsdatenerfassung benötigt, sondern können auch für die Ortung von Leckagen und Rohrschäden genutzt werden. Damit können Smart Meter eine wichtige Funktion übernehmen, wenn es darum geht, einen sicheren, leistungsfähigen und effizienten Netzbetrieb zu gewährleisten.

In Liegenschaften eingesetzte Smart Meter übermitteln Daten, die dem Datenschutzrecht unterstehen. Für deren Einsatz im Bereich der Wasserversorgung sind die Kantone und Gemeinden dafür zuständig, dass datenschutzkonforme Rechtsgrundlagen vorliegen. Der Stadtrat hat heute die Ausführungsbestimmungen zur Wasserabgabeversorgung erlassen und damit geregelt, welche dieser Daten in welcher Form bearbeitet und für wie lange diese aufbewahrt werden dürfen. Damit ist nun unter anderem geregelt, dass die Übertragung der Daten nur verschlüsselt erfolgen darf. Ferner sind die gesendeten Daten nur für die Berechtigten, in diesem Fall die zuständigen Mitarbeitenden der Wasserversorgung Zürich, zugänglich.

Stadt Zürich in einer Vorreiterrolle

Die Schaffung dieser rechtlichen Grundlage stellt für die Wasserversorgung einen wichtigen Schritt in der Digitalisierung der Wasserzähler dar. Die Stadt Zürich trägt dabei den Datenschutzbestimmungen Rechnung und nimmt schweizweit eine Vorreiterrolle ein. Die neuen intelligenten Messgeräte werden von der Wasserversorgung ab 2023 beschafft und ersetzen in den kommenden Jahren sukzessive die heutigen mechanischen Zähler.

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