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Postnetz

Versorgung mit Postdienstleistungen in der Stadt Zürich

Eine gute Nahversorgung, zu der auch die Versorgung mit Postdienstleistungen gehört, ist für die Stadt Zürich in allen Quartieren wichtig. Die Stadt setzt sich deshalb immer für die Anliegen der Quartiere und für eine Versorgung mit Postdienstleistungen in allen Quartieren ein.
 

Kontakt und Austausch mit der Post

Die Stadtentwicklung Zürich ist seit 2000 die zuständige Ansprechpartnerin der Post und steht in regelmässigem Kontakt und Austausch mit ihr. Vor jeder geplanten Veränderung des Filialnetzes informiert die Post die Stadtentwicklung über ihr Vorhaben und über ihr Vorgehen. Da der Stadt die Meinung der Quartier- und Gewerbevereine wichtig ist, wird so früh wie möglich mit ihnen das Gespräch gesucht.
 

Definiertes Verfahren

Das Verfahren bei einer Schliessung oder Verlegung einer Poststelle oder Postagentur ist in der Postverordnung genau definiert: Die Post muss die Behörden der betroffenen Gemeinde im Voraus anhören und eine einvernehmliche Lösung anstreben. Gelingt das nicht, kann die Gemeinde die Eidgenössische Kommission PostCom anrufen. Diese prüft, ob die Post dieser Verpflichtung nachgekommen sei und ob die definierten Vorgaben zur Erreichbarkeit eingehalten werden. Darauf gibt sie der Post eine Empfehlung ab. Die Post entscheidet in der Folge abschliessend über die Schliessung bzw. Verschiebung.
 

Postagenturen für die Nahversorgung

In der Postgesetzgebung wird eine Postagentur einer selbstgeführten Poststelle gleichgestellt. Grundsätzlich erachtet die Stadt das Anbieten von Postdienstleistungen in sogenannten Postagenturen (z. B. Apotheken, Lebensmittelgeschäften) durchaus als sinnvoll. Damit verbunden sind meist längere Öffnungszeiten, was für die Kundschaft von Vorteil ist. Die Geschäfte, die als Postagenturen fungieren, profitieren von höheren Frequenzen und damit mehr Kundschaft. Dadurch werden gerade Geschäfte in kleineren Quartierzentren unterstützt – was einen direkten Beitrag zu einer funktionierenden Nahversorgung darstellt. Falls sich ein Geschäft zu einer Zusammenarbeit mit der Post entschliesst, können sich also für beide Seiten Synergien ergeben.

Der primäre Unterschied im Dienstleistungsangebot zwischen einer Poststelle und einer Postagentur sind die nicht mehr möglichen Bar-Einzahlungen. Dafür kann man bei Postagenturen im Vergleich zu traditionellen Postfilialen nicht nur mit der PostFinance Card, sondern auch mit anderen Bankkarten (Maestro, V PAY) bargeldlos einzahlen.
 

Grundversorgung gemäss Gesetz und Verordnung

Das Postgesetz und die Postverordnung legen fest, was zur Grundversorgung gehört und welche quantitativen und qualitativen Anforderungen zu erfüllen sind. Zur postalischen Grundversorgung gehören Briefe bis 1 kg, Pakete bis 20 kg sowie Zeitungen und Zeitschriften. Express- und Kurierpostsendungen sind nicht Teil der Grundversorgung. Die Postverordnung enthält zudem Vorgaben zur Erreichbarkeit der Grundversorgung. Diese sehen vor, dass 90% der gesamten Bevölkerung der Schweiz eine Poststelle oder Postagentur innerhalb von 20 Minuten zu Fuss oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können.

Die Grundversorgung mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs ist separat geregelt und wird vom Bundesamt für Kommunikation überwacht. Nicht zur Grundversorgung gehören z.B. Postfächer oder Postomaten. Bei einer Aufhebung oder Verlegung hat die Stadt Zürich somit kein Mitspracherecht.

Ansprechperson

Daniela Wendland, Tel. 044 412 36 64 
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