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Kulturförderung: Arbeitsbeitrag als neues Förderinstrument für die freie Szene

Medienmitteilung

Die Stadt Zürich setzt erste Massnahmen des Kulturleitbilds 2024–2027 in der personenbezogenen Förderung um. Mit dem «Arbeitsbeitrag» gibt es ein neues Förderinstrument, das Künstler*innen die Möglichkeit gibt, an ihren künstlerischen Vorhaben zu arbeiten. Gleichzeitig hat die Dienstabteilung Kultur ihre formalen und inhaltlichen Förderkriterien aktualisiert.

15. Januar 2024

Die Stadt Zürich hat im Kulturleitbild 2024–2027 mit der «Handlungsachse 1: Faire Arbeitsbedingungen im Kulturbereich» für die nächsten vier Jahre einen Schwerpunkt gesetzt, um die Rahmenbedingungen für Künstler*innen in der freien Szene zu verbessern. Mit der Einführung des Förderinstruments «Arbeitsbeitrag» möchte sie gezielt den gesamten künstlerischen Schaffensprozess berücksichtigen.

Neues Instrument trägt Arbeitsbedingungen der freien Szene Rechnung

Die künstlerischen Prozesse sind vielschichtig und verlaufen oft in verschiedenen Phasen. Die Finanzierung künstlerischer Arbeit läuft aber meist nur über Beiträge für Produktionen und deren Auswertung. Aus diesem Grund führt die Stadt Zürich den «Arbeitsbeitrag» als Förderinstrument ein, um den Arbeitsbedingungen der freien Künstler*innen besser gerecht zu werden und diese zu verbessern. Der «Arbeitsbeitrag» ermöglicht Künstler*innen Recherchen, die Entwicklung von Ideen, das Experimentieren mit Formen und Formaten sowie verstärkt einen ergebnisoffenen Prozess. Er versteht sich als Pauschalbeitrag, mit dem beispielsweise Honorare, Aufwände oder Lebenshaltungskosten gedeckt werden können.

Der Arbeitsbeitrag richtet sich an Einzelpersonen und Gruppen und wird in einem ersten Schritt 2024 in den drei Ressorts Jazz/Rock/Pop, Klassische/Neue Musik und Literatur eingeführt. Jährlich stehen dafür 700 000 Franken zur Verfügung. Als Berechnungsgrundlage für die Beitragshöhe dient der Monatsansatz von 5000 Franken pro Person. Der Maximalbetrag für einen Arbeitsbeitrag beträgt 20 000 Franken.

Kriterien den gesellschaftlichen und künstlerischen Rahmenbedingungen angepasst

Gleichzeitig hat die Dienstabteilung Kultur die formalen und inhaltlichen Kriterien für die Fördergesuche aktualisiert. Die bisherigen stammen aus dem Kulturleitbild 2016–2019. Die aktuellen Kriterien sind nicht mehr Teil des Kulturleitbilds, sondern sind in den Richtlinien der jeweiligen Ressorts integriert. Sie tragen den aktuellen gesellschaftlichen und künstlerischen Rahmenbedingungen besser Rechnung und sollen mithelfen, die Transparenz und Verständlichkeit der Verfahren und Förderentscheide zu erhöhen.

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