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Regeln

Hausordnung

  1. Wir alle begegnen uns mit Respekt und tragen Sorge zu den Einrichtungen und den Spielgeräten.
  2. In den Pausen und auf dem Schulweg gilt die Regel «Bei Stopp ist Schluss».
  3. Du darfst das Schulareal nur mit der Erlaubnis der Lehrerin oder des Lehrers verlassen.
  4. Wir kommen direkt in die Schule und halten uns nicht ausserhalb des Schulareals auf der Strasse auf.
  5. Niemand wirft mit harten Sachen oder bringt Dinge in die Schule, die andere gefährden oder einschüchtern könnten.
  6. Kein Kaugummi und keine Wasserballone auf dem ganzen Schulhausareal.
  7. Elektronische Geräte sind ausgeschaltet und nicht sichtbar, sonst werden sie eingezogen.
  8. Im Unterricht und im Hort tragen wir keine Kappen und Kapuzen.
  9. Die Wiesen zwischen den Pavillons betreten wir nicht.
  10. Niemand klettert auf Dächer, Mauern, Brunnen und Bäume.
  11. Das Benützen der Spielwiese und des Holzsteges ist erlaubt, wenn das grüne Zeichen beim Eingang zum Singsaal ausgehängt ist.
  12. Auf der Spielwiese und dem Fussballplatz darf mit allen Bällen (ausser Vollgummibällen) gespielt werden.
  13. Auf dem oberen Pausenplatz sind Ballspiele (ausser Fussball) erlaubt.
  14. Auf dem Fussballplatz sind Schneebälle erlaubt. Keine Schneebälle vom Pausenplatz aus auf und über die Strasse werfen.
  15. In den Pavillongängen und beim Zugang (Rampe) zu Pavillon 3 wird nicht gefahren, die fahrbaren Geräte werden getragen oder gestossen.
  16. Die Hortkinder dürfen ausserhalb der Pausenzeiten auf dem Pausenplatz mit
    ihren Geräten fahren.

Bei Stopp ist Schluss

Werte und Regeln für das Spiel auf dem Pausenplatz und auf dem Schulweg

Wo Kinder spielen gibt es manchmal auch Streit. Streite, die in der Schule entstehen, möchten wir auch in der Schule lösen.
Damit die Kinder lernen, gut zusammen zu spielen und  konstruktiv zu streiten,
praktiziert die Schule Chriesiweg folgendes Modell.
Die Schulsozialarbeit trainiert es laufend  mit den Schülerinnen und Schülern aller Klassen.

Den Streit stoppen heisst, dem Andern nicht das Gleiche antun was du gerade erleidest: Nicht zurückschlagen oder zurückbeleidigen!

Du musst dich aber wehren, indem du dem Gegenüber in die Augen schaust und laut sagst: «Stopp! Hör auf damit!
Ich will nicht, dass du mir weh tust, mich beleidigst oder mir etwas wegnimmst!»

Rennt das andere Kind einfach weg, macht sich einen Spass daraus oder hört dir nicht zu, so rufst du laut:
«Wenn du nicht aufhörst, brauche ich eine Streitschlichtung!»

Du holst die Pausenaufsicht oder die Schulsozialarbeiterin und verlangst eine Streitschlichtung.
Du hast ein Recht darauf, dass das andere Kind gestellt wird und dir zuhört.

Bei dieser «Kleinen Mediation» sagen alle Beteiligten, was aus ihrer Sicht passiert ist.

Mit Handschlag wird am Schluss abgemacht, woran sich alle halten.

Ist der Streit einseitig verursacht, braucht es eine Wiedergutmachung.

Die Lehrpersonen und die Schulsozialarbeit kümmern sich darum.

Hält sich ein Kind nicht an die Abmachung hat das Konsequenzen: die Schulleitung und die Eltern werden zum Gespräch eingeladen, das Kind muss eine Arbeit für die Schule leisten.

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