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Begabungs- und Begabtenförderung

Grundlagen

Begabungsförderung erfolgt im Regelunterricht. Sie ist ein Grundauftrag der Regelschule und damit Teil der Schul- und Unterrichtsentwicklung.
(aus: «Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen»; Begabungs- und Begabtenförderung, Umsetzung Volksschulgesetz, S. 7)

Die Angebote und Massnahmen der Begabungs- und Begabtenförderung richten sich an Schülerinnen und Schüler mit individuellen und besonderen Begabungen.
(aus: «Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen»; Begabungs- und Begabtenförderung, Umsetzung Volksschulgesetz, S. 7)

Das Erkennen von Begabungen der Schülerinnen und Schüler liegt in erster Linie in der Verantwortung der Lehrpersonen, der Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sowie der Eltern.
(aus: «Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen»; Begabungs- und Begabtenförderung, Umsetzung Volksschulgesetz, S. 13)

Ziele der Begabtenförderung

Begabtenförderung verfolgt zusätzlich (zur Begabungsförderung) folgende Ziele:

  • Anregungen auf einem hohen Niveau ermöglichen
  • Wissen und Können im Spezialgebiet der Schülerin, des Schülers fördern
  • eine harmonische Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit bestmöglich unterstützen (aus: «Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen»; Begabungs- und Begabtenförderung, Umsetzung Volksschulgesetz, S. 8)

Voraussetzungen zum Besuch der Begabtenförderung

  • Das Kind zeigt grundsätzlich Motivation und Freude am Lernen und Arbeiten.
  • Es zeigt Eigeninitiative.
  • Es hat die Fähigkeit, den in der Klasse während der Begabtenförderungslektion verpassten Stoff selbständig nachzuarbeiten.

Umfang der Begabtenförderung

In der Regel finden je 2 Lektionen/Woche für die Unterstufe und für die Mittelstufe statt. Da die Unterstufe auf die beiden Schulhäuser Fluntern und Heubeeribüel verteilt ist, findet im 1. Semester die Begafö für die Unterstufen-Kinder Fluntern, im 2. Semester die Begafö für die Unterstufenkinder Heubeeribüel statt.

Die Ressourcen für diese Lektionen werden durch das Schulamt der Stadt Zürich gesprochen. Es kann daher durchaus sein, dass diese total 4 Begafö-Lektionen für unsere Schule dereinst aufgestockt oder aber weiter abgebaut werden.

Auswahl- und Aufnahmeverfahren Fluntern-Heubeeribüel

Die Klassenlehrperson informiert die Eltern von Kindern, welche für die Begabtenförderung (Begafö) in Frage kommen, über das bestehende Angebot.

  • Ein Kind, welches die "Begafö" besuchen möchte, muss von sich aus sein Interesse bekunden.
  • Aufnahme finden zu Beginn eines Schuljahres vor allem jene Schülerinnen und Schüler, die im letzten Zeugnis die Note 5.5 oder 6 im gewünschten Fach Mathematik oder Deutsch (ev. in beiden Fächern) erreicht haben.
  • Die angemeldeten Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, die Lektionen der Begabtenförderung regelmässig zu besuchen.
  • Die Förderlehrpersonen entscheiden bei Bedarf zusammen mit den Klassenlehrpersonen über den Verbleib einer Schülerin/eines Schülers in der "Begafö». Die Eltern werden über den Entscheid resp. die Bedingungen für einen weiteren Verbleib in der Lerngruppe informiert.
  • Eine Schülerin/ein Schüler kann sich mit dem schriftlichen Einverständnis der Eltern jederzeit resp. nach Beendigung eines Themas/einer Arbeit von der Begabtenförderung abmelden.

Lerngruppen Begabtenförderung

Die «Lerngruppen Begabtenförderung» werden innerhalb der Unterrichtszeiten, jedoch ausserhalb der Klassenverbände in jahrgangs- und klassengemischten Gruppen unterrichtet.

Weitere Informationen

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