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Regelung Dispensationen und Jokertage

Regelung Dispensationen

Möchten Sie Ihr Kind mehrere Tage oder über einen längeren Zeitraum vom Unterricht befreien lassen, reichen Sie bei der Klassenlehrperson und der Schulleitung ein schriftliches Gesuch ein. Dauert eine Absenz vom gesamten Unterricht länger als 12 Schulwochen, melden Sie Ihr Kind mit dem Mutationsformular bei der Lehrperson ab.

Die Schülerinnen und Schüler sind gemäss Anweisungen der Lehrpersonen zur Nacharbeit (Nachholung des verpassten Unterrichtsstoffes) verpflichtet.

Das Mutationsformular finden Sie untenstehend.

Regelung Jokertage

Die Schülerinnen und Schüler können an zwei Tagen pro Schuljahr dem Unterricht fernbleiben. Diese können Sie ohne Angabe eines Grundes frei wählen. Für Jokertage müssen Sie kein Gesuch stellen, aber die Lehrperson oder Schulleitung frühzeitig informieren. An unserer Schule per escola-APP.

Bei Bezug eines halben Jokertages wird ein ganzer Tag angerechnet. 

Ungenutzte Jokertage können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden.

Die Schulen haben das Recht, an bestimmten Anlässen wie Besuchs- oder Sporttagen Jokertage nicht zu bewilligen.

Die Schülerinnen und Schüler sind gemäss Anweisungen der Lehrpersonen zur Nacharbeit (Nachholung des verpassten Unterrichtsstoffes) verpflichtet.

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