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Regeln

Schulhausregeln

Schulhausregeln in Bild Textversion

Codex zur Nutzung von Computer und Internet

Ein Mädchen und ein Junge sitzen vor einem Computer

Computerbenutzung

  • Ich frage immer die Lehrperson, bevor ich an einen Computer gehe oder das Internet benutzen will.

Anstand und Respekt

  • Ich schreibe niemals Beleidigungen oder Unanständiges in den Computer.
  • Wenn ich oder jemand anderes beleidigt oder bedroht wird, melde ich das sofort meinen Eltern oder der Lehrperson.

Privatsphäre

  • Passwörter sind geheim. Ich behalte meine Passwörter für mich und versuche auch nicht, fremde Passwörter herauszufinden.
  • Texte, Bilder, Filme etc. von anderen Personen sind Privatsache. Ich darf sie nur anschauen oder verändern, wenn ich die Erlaubnis dazu habe.
  • Im Internet gebe ich niemals meinen vollen Namen, meine Adresse, meine Telefonnummer etc. an. Mein Benutzername (z. B. in Chats) darf nichts über mich verraten.
  • Fotos und Informationen von anderen Personen dürfen ohne deren Erlaubnis keinesfalls ins Internet gelangen.
  • Ich überlege mir sehr gut, welche Fotos und Videos von mir ich ins Internet hochlade.
  • Auf gar keinen Fall mache ich mit Leuten ab, die ich nur aus dem Internet (Chat, e-Mail) kenne.
  • Wenn ich (z. B. im Chat) von einer Person auf seltsame Weise angesprochen werde (sexuelle Fragen und Bemerkungen, Drohungen), melde ich dies sofort meinen Eltern oder der Lehrperson.

Ungeeignete Seiten

  • Seiten mit Darstellungen von Gewalt, Sex und Rassismus darf ich nicht anschauen.
  • Wenn ich zufällig auf solche Inhalte stosse, melde ich dies sofort der Lehrperson.

Copyright

  • Alle Inhalte des Internets gehören dem, der sie herstellt.
  • Ich darf nie etwas vom Internet runterladen und weiter verbreiten (z. B. Musik runterladen und verkaufen).

Fremde Programme

  • Ich darf ohne zu fragen keine Programme auf dem PC installieren.
  • Anhänge von E-Mails öffne ich nur, wenn ich genau weiss, was drin ist.

Videoüberwachung

Unsere Schulanlage ist mit einer Videoanlage gemäss «Reglement für den Einsatz von Videoüberwachung bei Schulgebäuden und -anlagen» ausgerüstet.

Link zum Reglement:
Stadtratsbeschluss «Videoüberwachungs-Reglement»

Die Aufzeichnungen erfolgen:

  • nur ausserhalb der Schulbetriebszeiten von 18:00 bis 7:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen, allgemeinen Feiertagen und in den Schulferien Tag und Nacht.
  • entlang der Aussenfassaden und in den Eingangsbereichen.
  • auf Ereignisse (= Bewegung) und nicht als Liveüberwachung.

Die aufgezeichneten Daten: 

  • werden nach 7 Tagen (168 Stunden) gelöscht oder überschrieben
  • werden nur von Stadt Zürich Immobilien, Fachstelle Schliess- und Sicherheitstechnik eingesehen, wenn vorgängig eine Strafanzeige durch die Leitung Hausdienst Technik (LHT) oder die Schulleitung bzw. Kreisschulbehörde bei der Polizei erstattet wurde. 

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

Das verantwortliche Organ ist:
Stadt Zürich Immobilien, Fachstelle Schliess- und Sicherheitstechnik


 

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