Global Navigation

Heimatliche Sprache und Kultur (HSK)

Als Ergänzung zum Unterricht der Volksschule können mehrsprachige Kinder im Kindergarten und der ersten Klasse während zwei Wochenstunden, ab der zweiten Klasse während zwei bis vier Wochenstunden den Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) in ihrer Erstsprache besuchen. Dafür ist eine Anmeldung durch die Eltern erforderlich.

Weitere Informationen

Mehr zum Thema