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Gesuch Foto- und Filmaufnahmen

In den Hallen- und Sommerbädern der Stadt Zürich bedarf das Fotografieren und Filmen gemäss Badeordnung eine Bewilligung. Diese kann erteilt werden für private oder gewerbliche Zwecke, Studienaufnahmen, Medienberichte usw. Für Foto- und Filmaufnahmen ausserhalb der Badöffnungszeiten ist das Gesuchformular für Veranstaltungen auszufüllen.

Aufnahmen sind gebührenpflichtig, Konditionen gemäss Gebührenordnung. Mit der Bewilligung geht der*die Aufnahmeleiter*in beziehungsweise der*die Antragsteller*in folgende Verpflichtung ein:

  1. Aufnahmen sind während dem Badebetrieb nur im Beisein des Badpersonals der Anlage durchzuführen.
  2. Badegäste dürfen nur mit deren Einverständnis oder wenn sie auf den Aufnahmen nicht erkenntlich sind, fotografiert oder gefilmt werden.
  3. Der Badebetrieb darf durch die Aufnahmearbeiten nicht gestört werden.
  4. Auf Verlangen wird dem Sportamt eine oder mehrere der gemachten Aufnahmen unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

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Kontakt

Sportamt
Abteilung Bade- und Eisanlagen
Eggbühlstrasse 23
Verwaltungszentrum Eggbühl
8050 Zürich
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