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Alle Schulkreise

Schulpflege

Wahlen und Organisation

Die Schulpflege besteht aus den sieben Präsidentinnen und Präsidenten der Kreisschulbehörden und wird vom Vorsteher des Schul- und Sportdepartements, einem Mitglied des Stadtrats, geleitet. Beratend stehen der Schulpflege der Direktor des Schulamts sowie die Präsidien des städtischen Konvents der Schulleitungen und des Stadtkonvents zur Seite.

Hauptaufgaben

  • Steuerung der Entwicklung der Volksschule der Stadt Zürich
  • Diskussion und Entscheid strategischer Fragen
  • Vorbereitung und Entscheid in der Umsetzung übergeordneter Vorgaben
  • Festlegen von Standards in den Schulen und den Schulkreisen
  • Beschluss der Ressourcenzuteilung an Schulkreise und Schulen
  • Beantwortung von Anfragen des Gemeinderats

Strategie und Bildungsagenda

Als zuständige Behörde der Volksschule der Stadt Zürich

  • pflegen wir eine fortschrittliche Pädagogik im Lebensraum Schule​,
  • bieten wir ein verlässliches, motivierendes Arbeitsumfeld​
  • und nehmen wir gesellschaftliche Entwicklungen auf und gestalten den Lebensraum Schule als weltoffenen, inklusiven Lern- und Begegnungsort​.

Mitglieder der Schulpflege

  • Stadtrat Filippo Leutenegger (Präsident Schulpflege, Vorsteher Schul- und Sportdepartement, FDP)
  • Roger Curchod (Präsident Kreisschulbehörde Zürichberg, parteilos)
  • Barbara Fotsch (Präsidentin Kreisschulbehörde Schwamendingen, SP)
  • Ursula Sintzel (Präsidentin Kreisschulbehörde Letzi, SP)
  • Vera Lang Temperli (Präsidentin Kreisschulbehörde Glattal, FDP)
  • Jacqueline Peter (Präsidentin Kreisschulbehörde Uto, SP)
  • Gabriela Rothenfluh (Präsidentin Kreisschulbehörde Waidberg, SP)
  • Katrin Wüthrich (Präsidentin Kreisschulbehörde Limmattal, SP)

Kreisschulbehörde

Wahlen und Organisation

Die Stimmberechtigten wählen alle vier Jahre eine Kreisschulbehörde und eine hauptamtliche Präsidentin bzw. einen hauptamtlichen Präsidenten der Kreisschulbehörde.

Hauptaufgaben

Die Kreisschulbehörde sorgt zusammen mit den Lehrpersonen, den Betreuungspersonen sowie dem Personal Hausdienst und Technik für einen geregelten Schulbetrieb, der den gesetzlichen Vorschriften und Anordnungen entspricht.

Entstehung der Schulkreise

Die Entwicklung der Industrie und die freie Markt- und Verkehrswirtschaft der Stadt Zürich brachte zu Beginn des 19. Jahrhunderts einen raschen Aufschwung.
Die bis in die dreissiger Jahre durch Wall und Graben umschlossene Stadt vermochte die vom Lande zuwandernde Bevölkerung nicht mehr aufzunehmen, weshalb sich Tausende in den benachbarten Gemeinden ansiedelten.
Im Jahre 1888 hatte Zürich etwas mehr als 28 000 Einwohner. Die Zahl der Einwohner der Aussengemeinden betrug rund 67'000. Es galt der Altstadt und den Aussengemeinden, die zu einem Ganzen geworden waren, eine rechtliche Gestalt zu geben. Das Ergebnis war die Stadtvereinigung vom Jahre 1893.
Ein Gemeinwesen von der Grösse der neuen Stadt Zürich bedurfte in mancher Hinsicht einer vom bisherigen Gemeinderecht abweichenden Organisation. Das «Vereinigungsgesetz» vom 5. Juli 1931 erlaubte die Einteilung des Stadtgebietes in die Verwaltungs- und Schulkreise, ebenso die Bestimmung der Zahl der Mitglieder des Gemeinderates.
Die neue Gemeindeordnung wurde am 15. Januar 1933 knapp angenommen. Es wurden fünf Schulkreise gebildet, weil man damals der Meinung war, dass in kleineren Schulkreisen der Kontakt zwischen Schule und Elternhaus leichter zu erreichen sei als in grösseren. Die damaligen Schulkreise sahen wie folgt aus:

Ehemalige Schulkreise vom 15. Januar 1933

Schulkreis GlattalKreis 11
Schulkreis LimmattalKreise 4 und 5 und die frühere Gemeinde Altstetten
Schulkreis UtoKreise 2 und 3 und die frühere Gemeinde Albisrieden
Schulkreis WaidbergKreise 6 und 10
Schulkreis ZürichbergKreise 1, 7 und 8


Die erste Anregung für eine Neuordnung der Schulkreiseinteilung kam 1945 von drei Doktoren (H. Bosshardt, J. Brunner und E. Richner). In den nächsten 15 Jahren kamen weitere sechs Anregungen dazu, bis schliesslich 1960 vom Schulvorstand ein Bericht bei der Stadtkanzlei über die Frage der Neueinteilung der Schulkreise in der Stadt Zürich eingegangen war. Das Ziel einer Neuordnung der Schulkreise war, dass die Arbeitslast der Kreisschulbehörden durch die Zahl der Schülerinnen und Schüler eines Kreises bestimmt wird.
Der Gemeinderat fasste am 1961 folgenden Beschluss:
Für das Schulwesen bestehen folgende sieben Schulkreise:

Einteilung der sieben Schulkreise

Schulkreis Glattaldie früheren Gemeinden Affoltern, Oerlikon und Seebach
Schulkreis LetziKreis 9
Schulkreis LimmattalKreise 4 und 5 und vom Kreis 3 das Gebiet nördlich der Birmensdorferstrasse
Schulkreis Schwamendingendie frühere Gemeinde Schwamendingen
Schulkreis UtoKreis 2 und vom Kreis 3 das Gebiet südlich der Birmensdorferstrasse
Schulkreis WaidbergKreise 6 und 10
Schulkreis ZürichbergKreise 1, 7 und 8


Dieses Schulkreismodell besteht bis zum heutigen Tag.

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