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Herkunft der Natursteine muss deklariert werden

Medienmitteilung

Stadt Zürich nimmt soziale Verantwortung bei Beschaffung von Steinen wahr

Ab Ende Oktober müssen Unternehmen, die sich um einen Bauauftrag des Tiefbauamtes der Stadt Zürich bewerben, die Herkunft aller Natursteine deklarieren. Für Steine aus Steinbrüchen ausserhalb Europas ist ein international anerkanntes Zertifikat vorzuweisen. Zusätzlich muss das beauftragte Unternehmen den Verhaltenskodex der Stadt Zürich unterzeichnen. Mit dieser Regelung will die Stadt unter anderem sicherstellen, dass sie keine von Kindern hergestellten Randsteine oder Pflastersteine einkauft. In einer einjährigen Pilotphase sammelt das Tiefbauamt Erfahrungen mit der neuen Deklarationspflicht.

25. Oktober 2010

Bis anhin verwendete das Tiefbauamt hauptsächlich Steine aus schweizerischen oder europäischen Steinbrüchen. Natursteine aus Asien wurden kaum verbaut, weil für diese kein international anerkanntes Zertifikat existierte, das die sozial verträgliche Herkunft der Steine garantierte.

Seit 2007 verfügt die Stadt Zürich über ein Beschaffungsleitbild. Das Leitbild ist der Nachhaltigkeit verpflichtet und stellt hohe ökologische und soziale Anforderungen an die Lieferanten der Stadt. In sozialer Hinsicht bestanden bei der Beschaffung jedoch noch Lücken, insbesondere bei kritischen Produkten wie Natursteinen, die beispielsweise als Randsteine oder Pflastersteine verwendet werden. Im März 2010 ergänzte der Stadtrat das Beschaffungsleitbild darum mit einer «Richtlinie Soziale Nachhaltigkeit». Diese Richtlinie soll dazu beitragen, die soziale Verantwortung beim Einkauf umfassender wahrzunehmen. Umgesetzt wird die neue Richtlinie mit drei Instrumenten: den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einem Verhaltenskodex für Vertragspartner der Stadt Zürich sowie einer Selbstdeklaration der Lieferfirmen. Bei kritischen Produkten können noch zusätzliche Anforderungen zur Anwendung kommen.

Herkunft kontrollieren mit Zertifikat
Mit der Deklarationspflicht für Natursteine formuliert das Tiefbauamt nun solche ergänzenden Anforderungen. Ab Ende Oktober 2010 müssen Bauunternehmen, die im Auftrag des Tiefbauamtes bauen oder Steinmaterialien liefern, die Herkunft aller Natursteine deklarieren und einen Verhaltenskodex für Vertragspartner unterzeichnen. Stammen die Steine von Steinbrüchen ausserhalb Europas, muss die auftragnehmende Firma zusätzlich ein international anerkanntes Zertifikat einreichen. Dieses Zertifikat muss nachweisen, dass der Lieferant die arbeitsrechtlichen Bestimmungen und sozialen Anforderungen wie das Verbot von ausbeuterischer Kinderarbeit oder Zwangsarbeit einhält. Eine unabhängige Drittpartei überprüft den Nachweis. Ein- bis zweimal jährlich überprüft die Stadt zudem die Einhaltung der Zertifikate bei den Importeuren. Die beauftragte Firma muss sicherstellen, dass sämtliche Subunternehmen und Zulieferanten die rechtlichen und sozialen Vorgaben einhalten. In einer einjährigen Pilotphase testet das Tiefbauamt die Praktikabilität der neuen Regelung mit der Pflicht zur Deklaration der Herkunft. Von der Arbeit des städtischen Tiefbauamts können in Zukunft auch andere, vor allem kleinere Gemeinden profitieren. Sie können bei ihren Submissionen jene Zertifikate voraussetzen, die Zürich überprüft hat.

Von der Stadt Zürich akzeptierte Zertifizierungen sind der «Standard for Social Accountability SA 8000», der «Fair Stone Standard» oder das Naturstein-Label «Xertifix». SA 8000 ist eine der wichtigsten internationalen Zertifizierungen. Sie basiert auf Sozialstandards wie den Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der Erklärung über die Menschenrechte sowie der UN-Konventionen über die Rechte des Kindes und über die Beseitigung der Diskiminierung von Frauen. Die Natursteine-Label «Fair Stone» und «Xertifix» arbeiten ebenfalls mit den ILO-Arbeitsnormen und fordern die Einhaltung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen sowie den Verzicht auf Kinder- und Zwangsarbeit in Steinbrüchen.

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