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Neue Kleingartenordnung

Medienmitteilung

Mehr Biodiversität als Ziel

Die Familiengartenvereine und Grün Stadt Zürich haben gemeinsam eine neue Kleingartenordnung erarbeitet. Das Regelwerk wurde gestrafft und neu strukturiert. Die Frist für Anpassungen von überdimensionierten Gebäuden und Garteneinrichtungen wurde flexibilisiert. Darüber hinaus enthält die neue Kleingartenordnung diverse Detailanpassungen.

10. Mai 2011

«Mehr Natur – weniger Datschas und Emissionen», so fasst Markus Wittmer von Grün Stadt Zürich das Ziel der neuen Kleingartenordnung KGO zusammenfassen. Der Leiter der Abteilung Landwirtschaft, Pachten und Mieten hat das neue Regelwerk gemeinsam mit den Familiengartenvereinen erarbeitet. Im Mittelpunkt stehen Naturnähe und biologisches Gärtnern. So soll sich die Infrastruktur der Gartennutzung unterordnen und nicht umgekehrt. Ein besonderes Augenmerk gilt auch den Böden. Bodenversiegelungen sollen möglichst zurückhaltend eingesetzt werden. Auf Gifte ist gänzlich zu verzichten.

Der Grundsatz «Mehr Grün – weniger Beton» wird gegenüber überdimensionierten Gartenhäusern mit Augenmass angewendet. Statt wie bisher ein fixes Änderungsdatum vorzuschreiben (bisher 2018), werden nichtkonforme Bauten neu auf Zusehen hin toleriert. Anpassungen werden nach dem  Grundsatz der Verhältnismässigkeit gefordert. Andere Nicht-Konformitäten (Öfen, Eisenbahnschwellen) müssen spätestens bei Pächterwechseln behoben werden.

«Die Kleingärtnerinnen und -gärtner liegen dem Stadtrat am Herzen», sagte Stadträtin Ruth Genner anlässlich der Präsentation der neuen KGO. Durch ihre Arbeit trügen sie zum besseren Umweltverständnis und damit zum Umweltschutz bei. Zudem seien Kleingärten wichtige Erholungs- und Naturoasen in der Stadt, die darüber hinaus einen wertvollen Beitrag zur Biodiversität leisteten. Die neue Kleingartenordnung biete Gewähr dafür, dass Erholung und Naturerlebnis auch künftig Hand in Hand gingen. «Die neue Kleingartenordung regelt so viel wie nötig und so wenig wie möglich.»

Die neue Kleingartenordung der Stadt Zürich regelt die Nutzung und die Bauordnung in den rund 5500 städtischen Kleingärten. Sie wurde von Grün Stadt Zürich in Zusammenarbeit mit den Familiengartenvereinen entwickelt und löst das alte Regelwerk von 2008 ab.