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Grenzmutationen mit Dübendorf, Regensdorf und Rümlang

Medienmitteilung

Der Stadtrat genehmigt Grenzbereinigungen mit den Gemeinden Dübendorf, Regensdorf und Rümlang und entsprechenden Flächenabtretungen.

14. April 2021

Wegen des Ausbaus der A1 Nordumfahrung kommt es zu Anpassungen von Grundstücksgrenzen. Davon betroffen sind auch die Gemeindegrenzen zu Rümlang und Regensdorf. Gemäss der Verordnung über die amtliche Vermessung dürfen Hoheitsgrenzen Grundstücke nicht durchschneiden, weshalb es neue Linienführungen braucht.

Als Folge davon ist vorgesehen, dass Rümlang der Stadt Zürich zwei Teilflächen zu 23 m2 und 598 m2 abtritt und umgekehrt eine Fläche von 1968 m2 erhält. Da letztere im Eigentum von Privaten und des Bunds sind, entsteht der Stadt durch die Abtretung an Rümlang kein Vermögensverlust.

Im Falle von Regensdorf sind es Flächen zu 808 m2, die Zürich erhält, respektive zwei Flächen zu 402 m2 und 406 m2, die Zürich abtritt. Bei den Flächen handelt es sich um Abschnitte der Autobahnböschung, der Strassenzwischenflächen und um einen Abschnitt der verlegten Reckenholzstrasse sowie um Bahn-, Strassen- und Waldwegflächen.

Die Grenzanpassung mit Dübendorf wird wegen des Ausbaus der Tobelhofstrasse nötig. Hier wird eine Fläche von 380 m2 gegen zwei Flächen von 240 m2 und 140 m2 getauscht, wodurch die Flächen der beiden Städte gleich bleiben. Es handelt sich um Strassen- und Radweg-, beziehungsweise Bankettflächen. 

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