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Japankäfer: Bioabfall aus Zürich-Nord wird ab sofort wieder im Vergärwerk verarbeitet

Medienmitteilung

Ende Juli hat die Stadt Zürich darüber informiert, dass Bioabfall aus fünf Quartieren in Zürich-Nord vorübergehend in der Kehrichtverwertungs-anlage Hagenholz verwertet wird. Diese Massnahme kann dank Schutzmassnahmen beim Transport und bei der Verwertung aufgehoben werden.

11. August 2023

Am 24. Juli 2023 hat das Kantonale Amt für Landschaft und Natur über einen Befall des Japankäfers in Kloten informiert. Um eine Verbreitung des Schädlings zu verhindern, hat Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ) Bioabfall aus den Stadtzürcher Quartieren Affoltern, Seebach, Oerlikon, Schwamendingen und Oberstrass ab dem 28. Juli 2023 in der Kehrichtverwertungsanlage Hagenholz verwertet (Medienmitteilung vom 28. Juli 2023). Die fünf Quartiere und die Kehrichtverwertungsanlage liegen innerhalb der vom Kanton ausgeschiedenen Pufferzone, aus der ohne Schutzvorkehrungen kein Grüngut hinaustransportiert werden darf. Rund 170 Tonnen Bioabfall wurden seither entsprechend verwertet.

Schutzvorkehrungen ermöglichen Verwertung im Vergärwerk

In Absprache mit der kantonalen Fachstelle haben die Biogas Zürich AG, die das Vergärwerk und die Biogasanlage in Zürich-Altstetten betreibt, und ERZ nun Massnahmen umgesetzt, welche den sicheren Transport und die Verwertung des Bioabfalls aus Zürich-Nord im Vergärwerk ermöglichen. Transporte aus der Pufferzone müssen direkt im Vergärwerk angeliefert und dort prioritär verarbeitet werden. Die Biogas Zürich AG stellt zudem sicher, dass keine Japankäfer entweichen und stellt dazu unter anderem eine Lockstofffalle auf. Damit ist die fachgerechte und nachhaltige Verwertung des Bioabfalls ab dem 11. August 2023 wieder möglich.

Massnahmen des Kantons gelten weiterhin

Die Bewohner*innen der betreffenden Stadtquartiere konnten ihren Bioabfallcontainer auch während der angepassten Verwertung ihrer biogenen Abfälle unverändert nutzen. Somit ergibt sich auch aus der Aufhebung der Massnahme kein Handlungsbedarf für die Bevölkerung. Die Massnahmen des Kantons gelten allerdings weiterhin. Unter anderem ist es bis zum 30. September 2023 ohne Schutzvorkehrungen verboten, Grüngut aus der Pufferzone hinauszuführen. 

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