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Rahmenkredit für Kunst im öffentlichen Raum

Medienmitteilung

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat einen Rahmenkredit von 7,3 Millionen Franken zur Planung und Umsetzung von Projekten der Kunst im öffentlichen Raum im Rahmen des neuen Leitbildes.

20. März 2024

Die Kunst im öffentlichen Raum (KiöR) ist zuständig für alle Aufgaben im Bereich der Kunst im öffentlichen Raum in der Stadt Zürich. Nebst der Umsetzung von Kunstprojekten im öffentlichen Raum bewirtschaftet und pflegt die Fachstelle KiöR auch das bestehende Kunstgut und ist Ansprechpartnerin für alle am Thema Interessierten.

Um den heutigen Ansprüchen des öffentlichen Raums und der sich darin bewegenden Gemeinschaften gerecht zu werden, weitet das neue Leitbild KiöR (STRB Nr. 998/2023) den Begriff des öffentlichen Raums von physischen Orten auf soziale und digitale Räume aus und öffnet sich damit auch transformativen, technologischen Impulsen und vermehrt einer Kunst, die gesellschaftspolitischen Themen zugewandt ist.

Damit die KiöR die im neuen städtischen Leitbild festgesetzten Strategien für die kommenden acht Jahre erfüllen kann, beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat einen Rahmenkredit von 7,3 Millionen Franken zur Entwicklung und Umsetzung von künftigen Kunstprojekten im öffentlichen Raum. Die Ziele des Leitbilds KiöR werden in zwei etappierten Vierjahresplänen in thematische Schwerpunkte ausformuliert, um dynamisch auf Themen jeweiliger gesellschaftlicher sowie städtebaulicher Strömungen und Debatten zu reagieren. Die effektive Projektierung der künstlerischen Vorhaben, die sich aus dem Leitbild entwickeln, erfolgt mit der Bewilligung des Rahmenkredits durch den Gemeinderat.

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