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Neophyten

Als Neophyten werden Pflanzenarten bezeichnet, die nach 1492 (Entdeckung Amerika) aus fremden Gebieten eingeschleppt wurden. Oft verschwinden solche Arten schnell wieder oder fügen sich problemlos in unsere Pflanzenwelt ein. Einige Arten sind jedoch sehr konkurrenzstark und verbreiten sich übermässig. Solche invasiven Arten verdrängen die einheimischen Pflanzen und verringern die örtliche Biodiversität.

Problematik

Üppig wachsender grüner Japan-Knöterich an einem Gehweg.
Der Japanische Knöterich (Fallopia japonica) kann innerhalb kürzester Zeit ein Gebiet überwuchern.

Einige Arten haben ein extrem grosses Ausbreitungspotential. Wo sie vorkommen, verdrängen sie die einheimischen Pflanzenarten. Das führt direkt und indirekt zu einem Rückgang der Biodiversität. Einerseits, weil die Pflanzenvielfalt sinkt und andererseits, weil auch die Tierarten verschwinden, welche an und von diesen Arten leben. Häufig wird argumentiert, dass es unter den Neophyten auch äusserst, blütenreiche Arten gibt, von denen die Insekten profitieren können. Leider stimmt das nur für Generalisten. Viele Insekten sind jedoch sehr stark auf einzelne heimische Pflanzenarten spezialisiert.

Zudem können stark wuchernde Arten Infrastrukturen (z.B. entlang von Gewässern und Gleisen) beeinträchtigen und zu hohen Unterhaltskosten führen.

Es gibt auch Arten, die für Menschen und Tiere schädlich sind. Gewisse Pollen können extrem starke Reaktionen auslösen. Andere Arten haben einen giftigen Pflanzensaft, der zu starken Ausschlägen oder Vergiftungen führt.

Massnahmen

Eine Person in einer grünen Warnweste reisst Neophyten aus.
Die Bekämpfung invasiver Neophyten wird häufig von Zivildienstleistenden ausgeführt.

Grün Stadt Zürich geht nach dem «Aktionsplan invasive Neophyten» vor. Demnach werden Problempflanzen bekämpft und deren Ausbreitung überwacht. Unser Ziel lautet, jedes Jahr 80 % der erfassten Bestände auf städtischer Fläche mindestens einmal pro Jahr zu bekämpfen. Um die Ausbreitung invasiver Neophyten unter Kontrolle zu halten, ist Grün Stadt Zürich auf die Zusammenarbeit mit anderen Dienstabteilungen und Privatpersonen angewiesen. 

Aktionstage

Um Privatpersonen bei der Neophyten-Bekämpfung miteinzubeziehen, veranstaltet Grün Stadt Zürich Info-Veranstaltungen an Märkten oder Tauschaktionen in städtischen Schrebergärten. Ausserdem bieten wir Förderbeiträge zur Bekämpfung auf Privatgrund.

Was können Sie tun?

Erkennen

Der Flyer des Kanton Zürichs fasst die wichtigsten invasiven Neophyten sowie deren fachgerechte Bekämpfung zusammen. Auf der Webseite von Jardin Suisse finden Sie eine Zusammenstellung von weiteren Neophyten mit invasivem Charakter.

Vermeiden

Verzichten Sie im eigenen Garten auf potenziell problematische Pflanzen. Es gibt genügend einheimische, attraktive Alternativen. So leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die Biodiversität.

Hinschauen

Achten Sie beim Kauf von Kübelpflanzen darauf, dass Sie nicht aus Versehen fremde Organismen (Pflanzen, Pilze, Insekten…) in Ihren Garten schleppen.

Bekämpfen

Sie haben in Ihrem Garten oder bei einem Spaziergang einen invasiven Neophyten entdeckt? Bei kleinen Pflanzen am besten gleich handeln und die Pflanze samt Wurzeln entfernen.

Melden

Ist die Pflanze zu gross oder sind es zu viele? Bitte melden Sie in solchen Fällen den Fundort von invasiven Neophyten über unser Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Entsorgen

Entsorgen Sie invasive Neophyten in der Kehrichtabfuhr. Bitte denken Sie daran, Problempflanzen jeglicher Art nicht im Kompost oder der Grünabfuhr zu entsorgen. Deponieren Sie auch keine vernichteten Pflanzen im Garten oder auf sonstigen Grünflächen. Viele dieser Arten können sich selbst über abgetrennte Pflanzenteile vermehren oder Samen ausbilden, wodurch sie sich sehr leicht weiterverbreiten.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne! 

Förderprogramm Neophytenbekämpfung

Violett blühender Sommerflieder an einem Fussweg.
Grün Stadt Zürich unterstützt die Entfernung und den Ersatz von Problempflanzen wie dem Sommerflieder (Buddleja davidii)

Da invasive Neophyten bei unkontrollierter Verbreitung die heimische Biodiversität beeinträchtigen können, unterstützen wir deren Bekämpfung mit einem Förderprogramm.

Falls Sie auf einer Fläche invasive Neophyten finden, können Sie eine kostenlose Beratung und eine finanzielle Unterstützung für die Entsorgung beantragen. 

Rahmenbedingungen

  • Der Antrag kann von privaten Grundeigentümer*innen, von Mietparteien oder von Grünflächenbewirtschaftenden gestellt werden.
  • Es handelt sich um eine Art aus der «schwarzen Liste» von Info Flora.
  • Die Beiträge werden nicht rückwirkend ausbezahlt.
  • Es werden maximal 10 % der Kosten übernommen.
  • Der maximale Betrag ist Fr. 3500.
  • Die Arbeiten können auch in Eigenleistung erbracht werden.
  • In jedem Fall ist eine Kostenschätzung durch einen Gartenbau-Fachbetrieb einzuholen.
  • Ausführliche Informationen finden Sie im Informationsblatt zum Beitragswesen.

Zu beachten

Im Umgang mit invasiven Neophyten gibt es einiges zu beachten. Gerne präsentieren wir Ihnen die wichtigsten Grundlagen:

Rechtliche Grundlagen

Die wichtigste gesetzliche Grundlage ist die Freisetzungsverordnung (FrSV). Sie regelt den sorgfältigen Umgang mit invasiven Organismen in der Umwelt (Art. 6 FrSV), die Selbstkontrolle beim Inverkehrbringen (Art. 4 FrSV) und die Information der Abnehmer von Neophyten (Art. 5 FrSV).

Freisetzungsverordnung

Wissenschaftliche Grundlagen

Info Flora ist das nationale Daten- und Informationszentrum für Schweizer Flora. Sie führt eine Schwarze Liste und eine Watch-List.

  • «Schwarze Liste»: Arten, die Schäden verursachen.
  • «Watch List»: Arten, die das Potenzial haben, Schäden zu verursachen. 

Neophyten-Liste – Infoflora

Bauvorhaben

  • Die ausgehobene Erde kann Samen und Teile von invasiven Neophyten enthalten. Sie müssen richtig entsorgt werden, damit sie sich nicht weiterverbreiten.
  • Durch den Bau entstehen offene Flächen auf denen sich invasive Neophyten schnell ausbreiten. Kontrollieren Sie solche Flächen regelmässig. 
  • Verwenden Sie keine invasiven Neophyten (siehe «Schwarze Liste» und «Watch List» von Info Flora).
  • Es ist verboten, die Pflanzen auf der «Liste verbotener Pflanzen gemäss Freisetzungsverordnung» anzupflanzen. Die besonderen Bestimmungen zum Umgang und der Entsorgung stehen ebenfalls in der «Freisetzungsverordnung des Bundes». 

Weitere Informationen

Kontakt