Unterkunft in den Mandatsgemeinden
Sobald durch die Platzierungsstelle des Kantonalen Sozialamtes (KSA) Personen mit Schutzstatus S einer Mandatsgemeinde zugewiesen wurden und Anspruch auf Unterbringung sowie Unterstützung gemäss Asylfürsorgeverordnung (AfV) besteht, ist die AOZ zuständig. Zu den Leistungen der AOZ gehören die Sozialberatung und die Erbringung wirtschaftlicher Unterstützung. Für die Unterbringung sind die Gemeinden zuständig.
Wenden Sie sich an Ihre Wohngemeinde beziehungsweise Stadtverwaltung.
Wenden Sie sich an Ihre Wohngemeinde beziehungsweise Stadtverwaltung.
Wenden Sie sich an Ihre Wohngemeinde beziehungsweise Stadtverwaltung.
Wenn Sie keine Unterkunft haben oder sie (bald) verlieren, gilt folgendes:
- Wenn Sie keine Unterkunft haben und noch keinen Antrag auf Status S gestellt haben, gehen Sie zum Bundesasylzentrum Zürich, Duttweilerstrasse 11, 8005 Zürich.
- Wenn Sie wirtschaftliche Sozialhilfe beziehen, Ihre private Unterbringung verloren haben und noch keine Anschlusslösung gefunden, informieren Sie umgehend Ihre*n Sozialarbeiter*in. Die weitere Unterbringung innerhalb der Mandatsgemeinde wird anschliessend geklärt.
- Wenn Sie wirtschaftliche Sozialhilfe beziehen und Ihre private Unterkunft in den nächsten Wochen verlassen müssen, informieren Sie ebenfalls Ihre*n Sozialarbeiter*in. Die weitere Unterbringung innerhalb der Mandatsgemeinde wird anschliessend geklärt.
- Falls Sie keine wirtschaftliche Sozialhilfe beziehen, Sie die private Unterbringung in den nächsten Wochen verlassen müssen oder bereits verloren haben, wenden Sie sich an Ihrer Wohngemeinde.
- Wenn Sie nicht der Stadt Zürich oder einer Mandatsgemeinde der AOZ zugewiesen sind, wenden Sie sich bitte ebenfalls an Ihre Wohngemeinde.
Weitere Informationen zu Wohnen und Unterbringung finden sich in den FAQ Mandatsgemeinden.