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Unterkunft in den Mandatsgemeinden

Sobald durch die Platzierungsstelle des Kantonalen Sozialamtes (KSA) Personen mit Schutzstatus S einer Mandatsgemeinde zugewiesen wurden und Anspruch auf Unterbringung sowie Unterstützung gemäss Asylfürsorgeverordnung (AfV) besteht, ist die AOZ zuständig. Zu den Leistungen der AOZ gehören die Sozialberatung und die Erbringung wirtschaftlicher Unterstützung. Für die Unterbringung sind die Gemeinden zuständig. 

Weitere Informationen zu Wohnen und Unterbringung finden sich in den FAQ Mandatsgemeinden.

Weitere Informationen