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Jugendbewilligung für Outdoor-Partys im öffentlichen Raum

Medienmitteilung

Die Stadt Zürich will Jugendlichen und jungen Erwachsenen Outdoor-Partys im öffentlichen Raum ermöglichen. Der Stadtrat hat hierfür die Bewilligungspraxis «Jugendbewilligung» geschaffen.

2. April 2012

Die zunehmende Entwicklung zur 24-Stunden-Gesellschaft stellt die Stadt Zürich vor verschiedene Herausforderungen. Eine dieser Herausforderungen betrifft die immer knapper werdenden Nutzungsmöglichkeiten des öffentlichen Raumes, der von verschiedenen Interessensgruppen in Anspruch genommen wird. In der Diskussion um Freiräume und Partys im öffentlichen Raum – welche die Stadt unter anderem auf der Facebooksite www.facebook.com/fertigpuff geführt hat – zeigte sich zudem auch, dass viele Jugendliche nicht-kommerzielle Veranstaltungen aufsuchen, weil sie sich die hohen Preise im Ausgang nicht leisten können. «Dem Stadtrat ist es ein Anliegen, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Rahmen der gesamtstädtischen Möglichkeiten Freiräume zu schaffen», betont Polizeivorsteher Stadtrat Daniel Leupi.

Kriterien der neuen Jugendbewilligung
Auslöser zur Schaffung der neuen Praxis der Stadt Zürich im Umgang mit Outdoor-Partys im öffentlichen Raum waren wiederholte Konflikte bei der Auflösung von Outdoor-Partys im Sommer 2011 sowie die Vorfälle rund um die beiden illegalen Partys am Bellevue und Central im September 2011. «Wir wollen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die in friedlicher Absicht Outdoor-Partys feiern wollen, weiterhin die Möglichkeit bieten, dies zu tun. Die Partys sollen allerdings nicht mehr illegal sein», so Stadtrat Daniel Leupi. Hierzu hat der Stadtrat eine neue Bewilligungskategorie geschaffen, die Outdoor-Partys im öffentlichen Raum ermöglichen soll. «Eine Hauptanforderung an eine Jugendbewilligung für Outdoor-Partys ist die rasche und einfache Handhabung für die Jugendlichen», wie Leupi weiter ausführt.  
Folgende Kriterien wurden definiert:

  • Jugendliche und junge Erwachsene (im Alter zwischen 18 und 25 Jahren) müssen ihre Party mindestens acht Tage vor der Durchführung telefonisch bei der städtischen Anlaufstelle anmelden. Die Anlaufstelle ist per Telefon unter der Nummer 044 412 71 00 erreichbar.
  • Eine klar bezeichnete Person übernimmt die Verantwortung für die Durchführung der Party.
  • Die Partys dürfen nicht kommerziell sein, Teilnehmendenzahl max. 400 Personen.
  • Der Ort muss geeignet sein (beispielsweise keine Störung des privaten oder des öffentlichen Verkehrs, keine übermässigen Lärmstörungen).
  • Die Party-Örtlichkeit ist so zu verlassen, wie sie angetroffen wurde (beispielsweise keine Abfälle, keine Schäden).
  • Die Bewilligung für angemeldete Partys ist kostenlos.

Die jugendlichen Organisatorinnen und Organisatoren werden mit einem Merkblatt über die wichtigsten Kriterien zur Durchführung von Outdoor-Partys im öffentlichen Raum informiert. Die neue Bewilligungspraxis soll mittels Pilotversuch im Sommer 2012 getestet werden und startet im April 2012.