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Stadtrat beantragt Rahmenkredit von 300 Millionen Franken für erneuerbare Energieproduktionsanlagen

Medienmitteilung

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat zuhanden der Stimmbevölkerung einen vierten Rahmenkredit über 300 Millionen Franken für erneuerbare Energieerzeugungsanlagen. Mit diesen Mitteln wird das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich befähigt, die Stromproduktion aus Sonne, Wind und Wasser weiter auszubauen. Gleichzeitig beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat die Abschreibung von zwei parlamentarischen Vorstössen zum Thema.

7. Februar 2024

Spätestens seit Herbst 2022 ist das Risiko einer Strommangellage ins kollektive Bewusstsein getreten. Die damalige Lage wurde nebst der bekannten «Stromlücke» im Winter durch eine Vielzahl von Faktoren verursacht, wie der trockene Sommer, die eingeschränkte Verfügbarkeit der Kernkraftwerke in Frankreich sowie die Gasknappheit aufgrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine. All diese Gegebenheiten aber auch langfristige Entwicklungen im Bereich der Versorgungssicherheit zeigen die Wichtigkeit und Dringlichkeit eines Ausbaus der Energieproduktion mit hohem Anteil an Winterstrom auf.

Vor diesem Hintergrund will der Stadtrat mit einem neuen Rahmenkredit den Umbau des Kraftwerkportfolios des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich (ewz) weiter vorantreiben. Die Stadt Zürich hat das Klimaschutzziel Netto-Null in ihrer Gemeindeordnung festgelegt und sich das Ziel gesetzt, erneuerbare Energien konsequent zu fördern. Weil die Schweiz im Winter von der Stromversorgung aus dem Ausland abhängig ist, soll der Schwerpunkt dabei auf Kraftwerken in der Schweiz mit hohem Winterstromanteil und einem Technologie-Mix gelegt werden.

Wasser, Solar und Wind im Fokus

Mit den bisherigen Rahmenkrediten aus den Jahren 2008, 2016 und 2002 hat das ewz sein Produktionsportfolio mit erneuerbaren Energien bereits stark ausgebaut und diversifiziert. Mit diesem vierten Rahmenkredit sollen vor allem Wasserkraftausbauvorhaben, die Rekonzessionierung von bestehenden Wasserkraftwerken, die Realisierung von hochalpinen Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-Anlagen) und Windparks sowie der Erwerb von Beteiligungen an Gesellschaften, die im Bereich von Planung, Bau und Betrieb von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen tätig sind, finanziert werden.

Diese Vorhaben stehen alle im Einklang mit den vom Bundesrat verabschiedeten Massnahmen, um den Winterstromanteil zu erhöhen, wie die beschleunigten Verfahren bei Solar- und Windprojekten sowie die 15 Wasserkraftprojekte, die vom Runden Tisch des Bundes verabschiedet wurden. Um genügend Flexibilität beim Umbau des Stromerzeugungsportfolios zu haben, soll dieser Rahmenkredit auch für den weiteren Ausbau von erneuerbaren Energien in den Fokusländern des ewz (aktuell Frankreich, Deutschland, Norwegen und Schweden) genutzt werden können.

Abschreibung von zwei Vorstössen aus dem Gemeinderat

Mit der Vorlage beantragt der Stadtrat die Abschreibung der Motion (GR Nr. 2022/288), die den Stadtrat beauftragt, dem Gemeinderat einen Antrag für einen Rahmenkredit vorzulegen, mit welchem das ewz befähigt wird, zusätzliche Stromproduktion aus Wasserkraft zu erzielen. Mit dem vorliegenden Antrag ist dieser Auftrag vollumfänglich umgesetzt, weshalb die Motion abgeschrieben werden kann.

Mit dem Postulat (GR Nr. 1996/100) wurde der Stadtrat beauftragt, zu prüfen, wie das Pumpspeicherprojekt «Grimsel West» beendigt werden kann und wie der Moorschutz an der Grimsel fristgerecht in Übereinstimmung mit der Bundesverfassung vollzogen werden kann. Das Projekt «Staudammerhöhung Grimselsee» ist eines der 15 Projekte des Runden Tisch. Am Runden Tisch waren auch die wichtigsten Umweltverbände beteiligt und es wurden diejenigen Projekte zur Weiterverfolgung ausgesucht, die am besten mit den Zielen der Biodiversität und des Landschaftsschutzes vereinbar sind. Die Weiterverfolgung dieser Projekte liegt im nationalen Interesse. Aus diesen Überlegungen soll das Postulat abgeschrieben werden.

Dank Rahmenkredit bleibt ewz wettbewerbsfähig

Der Rahmenkredit soll es ewz ermöglichen, weiterhin in erneuerbare Projekte zu investieren und innert der erforderlichen Zeit durch den Stadtrat beschliessen zu lassen, ohne an den Gemeinderat zu gelangen oder eine Volksabstimmung durchzuführen. So kann das ewz auch grössere Projekte zügig abwickeln und bleibt wettbewerbsfähig. Rahmenkredite geben dem ewz zudem die notwendige Sicherheit beim Abschluss von Geschäften. Die Investitionen werden mit selbst erwirtschafteten Mitteln von ewz getätigt. Der Stadtrat hat die Vorlage an den Gemeinderat überwiesen. Das letzte Wort dazu werden die Stimmberechtigten an einer Urnenabstimmung haben.

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