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Informationen für Gastro-Betriebe und Mietende mit eigenen Gasgeräten

stadt-zuerich.ch/gasersatz-mietende
Teaser Informationen für Mietende mit eigenen Gasgeräten

Wenn Sie Mieter*in oder Pächter*in in einem Stadtteil sind, wo das Gasverteilnetz abgelöst wird, und Sie Gasgeräte besitzen, die nicht zum Eigentum der Liegenschaft gehören, müssen Sie diese rechtzeitig ersetzen. Das gilt beispielsweise für Gastronomie-Betriebe mit eigenen Gaskochherden oder -backöfen. Sprechen Sie sich mit der Eigentümerschaft des Gebäudes oder der Verwaltung ab und planen Sie den Ersatz frühzeitig.

Was muss ich konkret unternehmen?

Die wichtigsten Informationen zum Ersatz von Gaskochherden und weiteren Gasgeräten vermittelt das folgende Video, insbesondere der Abschnitt "Schritt 6: Ersetzen Sie übrige Gasgeräte":

Übersicht über die wichtigsten Schritte beim Ersatz einer Gasheizung und von Gasgeräten

Gebietsspezifische Angaben finden Sie auf den unten stehenden Webseiten. Die Stilllegung des Gasverteilnetzes erfolgt nach einem koordinierten, auf die örtlichen Verhältnisse angepassten Plan. Beachten Sie die jeweiligen Termine sowie die Informationen zu Gaskochherden und weiteren Gasgeräten im Merkblatt:

Altstetten-Nord
Tiefenbrunnen

Die Stadt Zürich informiert betroffene Mieter*innen und Pächter*innen mit eigenen Gasgeräten zudem durch ein direktes Schreiben.

Informationsveranstaltung

Wo kann ich mich beraten lassen?

Für Fragen stehen Ihnen die Fachleute der Energieberatung Stadt Zürich zur Verfügung. Rufen Sie an, schreiben Sie oder kommen Sie im Klimabüro vorbei:

Energieberatung Stadt Zürich
Klimabüro
Beatenplatz 2
8001 Zürich
Zuständigkeit

Ihre Anfrage an die Energieberatung bearbeiten Fachleute von ewz und UGZ.

Welche finanzielle Unterstützung erhalte ich?

Die Stadt Zürich zahlt unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung für nicht amortisierte Investitionen in Gasgeräte, die wegen der Stilllegung des Gasverteilnetzes vorzeitig ausser Betrieb genommen werden müssen.

Fragen & Antworten

Weitere Informationen