Sonnenkollektoren
Sonnenenergie ist auf zwei Arten nutzbar: mit Solaranlagen kann Strom produziert und mit thermischen Sonnenkollektoren Warmwasser generiert werden.
Warmwasser dank Sonnenkollektoren
Mit thermischen Sonnenkollektoren kann die Sonnenenergie zum Vorwärmen von Wasser genutzt werden. Üblicherweise werden etwa 0,5 bis 1 m² Kollektorfläche pro Person auf dem Dach montiert.
Ist ein Gebäude an die Fernwärmeversorgung der Stadt Zürich angeschlossen, dürfen keine Sonnenkollektoren zwecks Wamwasseraufbereitung erstellt werden.
Schritt für Schritt zu Warmwasser dank Sonnenkollektoren
Hauseigentümer*innen erfahren auf sonnendach.ch mit wenigen Klicks, ob und wie gut sich ihr Dach oder ihre Fassade für die Produktion von Strom oder Wärme eignet.
Mit dem Solarrechner von EnergieSchweiz können Sie standortgenau die Kosten für eine Anlage an Ihrer Adresse abschätzen. Es lassen sich stromproduzierende mit wärmeproduzierenden Anlagen vergleichen.
Für Liegenschaften im Stadtgebiet Zürich werden die Förderbeiträge des Kantons durch die Stadt erhöht. Insgesamt werden maximal folgende Förderbeiträge ausbezahlt (Stadt inklusive Kanton):
- Bei thermischen Flachkollektoranlagen: Fr. 300.– pro m² Aperturfläche von bis zu 10% der Energiebezugsfläche.
- Bei anderen Kollektorbauarten erfolgt eine individuelle Berechnung der Beitragshöhe durch die Stadt.
- Anlagen müssen mindestens die europäische Norm EN 12975 erfüllen und ein Qualitätslabel tragen.
- In (künftigen) Fernwärmegebieten werden nur dann städtische Fördergelder ausbezahlt, wenn kein wirtschaftlicher Anschluss an das Fernwärmenetzt realisiert werden kann.
- Liegenschaften, die bereits mit einer monovalenten Wärmepumpenanlage für Raumheizung und Warmwasser ausgestattet sind, erhalten keine Förderbeiträge für zusätzliche Solarthermie.
Informationen zu den Fördermitteln finden Sie auf unserer Seite Förderprogramme zu Solarwärme.
Ob bei einer Solaranlage ein Baubeiwilligungs- oder Meldeverfahren zur Anwendung kommt, hängt davon ab, in welcher Bauzone sie sich befindet: Bewilligungspflichtig sind sämtliche Solaranlagen in Kernzonen, im Geltungsbereich eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars oder im Geltungsbereich einer denkmalpflegerischen Schutzanordnung. Finden Sie im Zonenplan heraus, ob sich Ihr Gebäude in einer Kernzone befindet.
Brauchen Sie Unterstützung? Nutzen Sie die kostenlose Energieberatung der Stadt.
Klimabüro
Beatenplatz 2
8001 Zürich
Öffnungszeiten
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Telefonisch
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