Wärmepumpe
Wärmepumpen sind eine weit verbreitete und beliebte erneuerbare Heizungsvariante. Dank der Nutzung von Umweltwärme aus Erdwärme, Aussenluft oder Grundwasser wird der Verbrauch an zusätzlicher Energie bzw. dem benötigten Strom gesenkt.
Erdsonden-Wärmepumpe
Mit einer Erdsonde wird dem Erdreich Wärme entzogen oder zugeführt. Die technischen Installationen sind im Erdreich und Keller verbaut und es werden keine Aussengeräte benötigt. Die Erdsonde wird dazu in einem vertikalen Bohrloch bis maximal etwa 400 Meter Tiefe versetzt.
Schritt für Schritt zur Erdsonden-Wärmepumpe
Ob sich ein Standort für die Installation von Erdsonden eignet, kann auf der Energiekarte der Stadt Zürich anschaulich ermittelt werden.
Die Erdsonden-Wärmepumpe hat höhere Investitionen, jedoch aufgrund ihrer höheren Effizienz über die Jahre tiefere Stromkosten als die Luft-Wasser-Wärmepumpe. Je stärker eine Liegenschaft saniert wurde, desto weniger Bohrmeter werden benötigt und desto wirtschaftlicher wird die Erdsonden-Wärmepumpe. Das Energie-Coaching Heizungsersatz der Stadt Zürich bietet eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu Machbarkeit und Gesamtkosten der Wärmepumpenlösung im Vergleich zu weiteren Heizvarianten für Ihre Liegenschaft.
Für Einfamilienhäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser kann der Heizkostenrechner des BFE anhand fossiler Gas- oder Ölverbräuche eine erste Orientierung zu Investitionen und Betriebskosten erneuerbarer Heizungssysteme geben. Engere Platzverhältnisse in der Stadt sowie auch aktuelle Marktentwicklungen beeinflussen die Kostensituation jedoch stark.
Informationen zu den Fördermitteln finden Sie auf unserer Seite Förderungen Wärmepumpen. Beim vorzeitigen Ersatz von Gas- und Ölheizungen durch Wärmepumpen oder Anschlüsse an die Fernwärme erhalten Sie aktuell eine Restwertentschädigung. Mit dieser Massnahme werden noch nicht-amortisierte Investitionen und der Rückbau beim vorzeitigen Heizungsersatz entschädigt.
Für die Bewilligung von Erdsonden-Anlagen ist die kantonale Behörde AWEL, Abteilung Gewässerschutz, Grundwasser und Wasserversorgung zuständig. Detaillierte Angaben zur Bohrtiefe und Bewilligungsfähigkeit im Kanton Zürich kann der Wärmenutzungs-Karte entnommen werden.
Haben Sie Fragen zum Melde- oder Bewilligungsverfahren? Hier finden Sie Kontaktpersonen und Bewilligungsunterlagen für Ihr konkretes Projekt.
Eine Erdwärmesonde entzieht dem Erdboden Wärme. Diese Wärme fliesst nur sehr langsam nach, das Erdreich kühlt aus. Über die Jahre verringert sich dadurch die Effizienz der eingesetzten Wärmepumpe. Bei einer Regeneration wird der Erdsonde (in der Regel ausserhalb der Heizsaison) Energie zugeführt. Dadurch kann die Erdsonde länger betrieben werden und durch die wärmeren Temperaturen im Erdreich steigt die Effizienz der Wärmepumpe. Eine bewährte Teilregeneration ist das Geocooling: Im Sommer werden durch die kühle Temperatur im Erdreich über die Bodenheizung die Wohnräume gekühlt, gleichzeitig wird Energie ins Erdreich zurückgeführt. Um eine hundertprozentige Regeneration zu erreichen, sind weitere Massnahmen mit Sonnenkollektoren oder Luftkühlern notwendig. Neuere Sonnenkollektoren (PVT) können zur Regeneration der Erdsonde, zur Erwärmung des Warmwassers oder zur Stromproduktion verwendet werden. Sprechen Sie Ihren Installateur oder Planer auf die Regeneration an. Auch wenn aktuell keine Regeneration notwendig ist, sollte eine mögliche Nachrüstung planerisch angedacht werden.
Die Regeneration von Erdwärmesonden wird von der Stadt Zürich empfohlen. Der Kanton Zürich fördert Erdsonden-Wärmepumpen, die vollständig regeneriert werden können, mit einem Bonus in Höhe von Fr. 3'000.– + Fr. 100.–/ kWth. Weitere Informationen: Förderprogramme – Wärmepumpen.
Luft-Wasser-Wärmepumpen
Luft-Wasser-Wärmepumpen entziehen der Aussenluft Wärme und nutzen diese für Heizung und Wassererwärmung. Längerfristig soll auf Stadtgebiet etwa ein Achtel der Wärme mit derartigen Wärmepumpen bereitgestellt werden, vor allem bei Einfamilienhäusern und kleineren Mehrfamilienhäusern.
Weil zur Nutzung der Wärmequelle «Aussenluft» grosse Luftmengen durch einen Wärmetauscher bewegt werden müssen, sind ausreichende Lärmschutzmassnahmen erforderlich. Auf dem Markt sind bereits einige sehr leise Geräte zu finden. Zu beachten ist ebenso die gestalterische Integration ins Gebäude oder im Aussenbereich. Luft-Wasser-Wärmepumpen-Anlagen müssen besonders sorgfältig geplant werden.
Standardmässig werden Luft-Wasser-Wärmepumpen für Einfamilienhäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser verbaut. Technisch sind jedoch weitaus grössere Heizbereiche möglich, dafür wird jedoch Platz für die Aufstellung grösserer Aussengeräte benötigt.
Die Wärmepumpen können im Heizungskeller, also im Gebäudeinnern, aufgestellt werden und die Luftzufuhr durch Luftkanäle für Zuluft und Abluft von aussen sichergestellt werden. Oder sie können aussen vor dem Haus oder auch auf Flachdächern platziert werden. Wichtig dabei ist, genügend Abstand zu besonders lärmempfindlichen Räumen wie Schlafzimmern einzuhalten.
In der Schweiz gelten strenge Lärmschutz-Auflagen. Vor dem Bau jeder Luft-Wasser-Wärmepumpe muss ein Lärmschutznachweis erbracht werden. Wird dieser bewilligt, kann davon ausgegangen werden, dass der Schallpegel der Wärmepumpe nicht störend wirkt. Auch ist zu beachten, dass die Wärmepumpe hauptsächlich im Winter läuft und man sich entsprechend selten im Garten aufhält.
Mit dem Lärmschutznachweis stellen Sie sicher, dass Ihre Anlage die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt. Wir empfehlen, diesen durch eine Fachperson mit Berechtigung zur privaten Kontrolle im Kanton Zürich erstellen zu lassen und das Online-Formular gemäss Cercle Bruit (Vereinigung kantonaler Lärmschutzfachleute) zu verwenden.
Die Luft-Wasser-Wärmepumpe hat in diesem Leistungsbereich meist tiefere Investitionen als andere Wärmepumpentypen, dafür jedoch etwas höhere Stromkosten im Betrieb. Je umfassender eine Liegenschaft saniert wurde, desto wirtschaftlicher läuft die Wärmepumpe. Das Energie-Coaching Heizungsersatz der Stadt Zürich bietet eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu Machbarkeit und Gesamtkosten der Wärmepumpenlösung im Vergleich zu weiteren Heizvarianten für Ihre Liegenschaft.
Für Einfamilienhäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser kann der Heizkostenrechner des BFE anhand fossiler Gas- oder Ölverbräuche eine erste Orientierung zu Investitionen und Betriebskosten erneuerbarer Heizungssysteme geben. Engere Platzverhältnisse in der Stadt sowie auch aktuelle Marktentwicklungen beeinflussen die Kostensituation jedoch stark.
Informationen zu den Fördermitteln finden Sie auf unserer Seite Förderungen Wärmepumpen. Beim vorzeitigen Ersatz von Gas- und Ölheizungen durch Wärmepumpen oder Anschlüsse an die Fernwärme erhalten Sie aktuell eine Restwertentschädigung. Mit dieser Massnahme werden noch nicht-amortisierte Investitionen und der Rückbau beim vorzeitigen Heizungsersatz entschädigt.
Ob bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe ein Baubeiwilligungs- oder Meldeverfahren zur Anwendung kommt, hängt von der Aufstellungsart der Anlage ab. Innen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpen sowie Anlagen, die ein Volumen von 2 Kubikmetern nicht überschreiten, können im Meldeverfahren bewilligt werden. Aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpen sowie sämtliche aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpen in Kernzonen, im Geltungsbereich von Ortsbild- oder Denkmalschutzinventar oder einer denkmalpflegerischen Schutzanordnung sind baubewilligungspflichtig.
Für die Bewilligung von Luft-Wasser-Wärmepumpenanlagen ist die kantonale Fachstelle für Lärmschutz, Abteilung Lärmschutz bei Bauvorhaben zuständig. Mit Lärmschutznachweis stellen Sie sicher, dass Ihre Anlage die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt. Hier finden Sie Kontaktpersonen und Bewilligungsunterlagen für Ihr konkretes Projekt.
Grundwasser-Wärmepumpe
Mit dem Wasser aus dem Zürichsee und der Limmat werden Liegenschaften rund um das Zürcher Seebecken und entlang der Limmat umweltfreundlich und nachhaltig mit Wärme und Kälte versorgt. Um die Umweltwärme von Wasser zu nutzen, braucht es zwingend eine Grossanlage oder einen Verbund mit mehreren Gebäuden, damit möglichst wenig in Oberflächengewässer oder Grundwasser eingegriffen wird. Solche Anlagen werden in der Stadt Zürich als Energie-Contracting von den städtischen Energieversorgungsunternehmen (ewz, Energie 360°) betrieben.
Das Potenzial von Grundwassernutzungen zur Wärmeversorgung ist in der Stadt Zürich bereits beinahe ausgeschöpft. Neue Nutzungen sind nur noch in wenigen Fällen möglich und sollen so weit als möglich in Verbunden mit mehreren Liegenschaften erfolgen. Weitere Informationen zu Verbundslösungen finden Sie auf der Seite private Energieverbunde.
Die Energieberatung Stadt Zürich beurteilt neue Projekte bezüglich ihrer Kompatibilität mit der städtischen Energieplanung und unterstützt Sie beim Aufbau von Grundwasserverbunden. Die Beratung Energieverbunde legt zusammen mit den kantonalen Behörden die Rahmenbedingungen fest, kontaktiert die Eigentümerschaften der Nachbargrundstücke, informiert diese über das geplante Projekt und koordiniert den Ablauf. Zudem zeigt Ihnen die Beratung Energieverbunde Möglichkeiten auf, wie ein Verbund organisiert werden kann und wie Sie bei der Planung und Realisierung vorgehen können.
Eine Kühlung mit Grundwasser ist grundsätzlich möglich, wird aber zurückhaltend bewilligt. Denn bei einer Kältenutzung wird dem Grundwasser Wärme zugeführt. Und das Grundwasser ist bereits stark erwärmt. Deshalb prüft das Amt für Wasser, Energie und Luft (AWEL), Abteilung Gewässerschutz, solche Projekte von Fall zu Fall.
Bevor Sie sich Gedanken zu einer Kälteanlage für Ihre Liegenschaft machen, sollten Massnahmen geprüft werden, um den sommerlichen Wärmeeintrag zu vermindern.
Die Kosten einer Grundwasserwärmenutzung sind stark vom gewählten Organisationsmodell des Energieverbunds sowie Anzahl, Standort und Wärmebedarf der anzuschliessenden Haushalte abhängig. Weitere Auskünfte und Unterstützung vermittelt Ihnen die Beratung Energieverbunde.
Informationen zu den Fördermitteln finden Sie auf unserer Seite Förderungen Wärmepumpen. Beim vorzeitigen Ersatz von Gas- und Ölheizungen durch Wärmepumpen oder Anschlüsse an die Fernwärme erhalten Sie aktuell eine Restwertentschädigung. Mit dieser Massnahme werden noch nicht-amortisierte Investitionen und der Rückbau beim vorzeitigen Heizungsersatz entschädigt.
Jede Nutzung von Grundwasser muss vom Amt für Wasser, Energie und Luft (AWEL) bewilligt werden und erfordert eine Konzession. Zusätzlich wird ein abgeschlossenes Koordinationsverfahren benötigt.
Eine Konzession ermöglicht die Nutzung von Grundwasser oder Seewasser unter Einhaltung gewisser Regeln. Insbesondere wird darin festgehalten, wie viel Wasser und Wärme entnommen werden darf. Erteilt werden Konzessionen vom Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) des Kantons Zürich.
Im Mittel dauert ein Koordinationsverfahren rund 9 Monate. Die Dauer ist stark abhängig von der Anzahl der involvierten Eigentümerschaften. Wir empfehlen daher, möglichst frühzeitig mit der Beratung Energieverbunde Kontakt aufzunehmen. Mehr Informationen zum Ablauf des Koordinationsverfahrens und Hintergrundinformationen zu Grundwasser-Energieverbunden:
Haben Sie Fragen zum Bewilligungsverfahren? Hier finden Sie Kontaktpersonen und Bewilligungsunterlagen für Ihr konkretes Projekt.
Klimabüro
Beatenplatz 2
8001 Zürich
Öffnungszeiten
Mo bis Fr: 10-13 und 14-17 Uhr
Telefonisch
Mo bis Fr: 8-13 und 14-17 Uhr
Ihre Anfrage an die Energieberatung bearbeiten Fachleute von ewz und UGZ.