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Zugang Archivakten für Studierende

Zu wissenschaftlichen Zwecken können Studierende auf Anfrage archivierte Pläne bestehender Liegenschaften auf dem Gebiet der Stadt Zürich einsehen. Das Planarchiv des Amts für Baubewilligungen umfasst Planunterlagen (Bauentscheide, Schnitt- Fassaden- und Grundrisspläne) ab 1893.

Das Wichtigste in Kürze

  • Einsicht in die Akten erfolgen immer nur auf Vorbestellung.
  • Gesuche auf Akteneinsicht werden nur bearbeitet, wenn eine Vollmacht der jeweiligen Bildungsinstitution vorgewiesen wird.
  • Anfragen erfolgen ausschliesslich schriftlich per E-Mail, nicht über das Buchungstool.
  • Gesuche um Planeinsicht müssen mindestens zwei Wochen im Voraus an die Planauflage gerichtet werden.
  • Gebuchte Termine sind verbindlich und müssen bei Verhinderung abgesagt werden.
  • Es fallen Einsichtsgebühren an.
  • Kopierspesen werden separat verrechnet. Die Kopien dürfen selbstverständlich nur dem wissenschaftlichen Zweck dienen und dürfen nicht weiterverbreitet werden.

Restriktionen der Einsicht

Für die Einsicht in Pläne zu öffentlichen Gebäuden, die sicherheitsrelevante Daten enthalten können (bspw. Museen, Banken, Gefängnisse o.Ä.), ist eine spezielle Genehmigung/Vollmacht der Eigentümerschaft zwingend.

Die Mitarbeitenden der Planauflage suchen keine spezifischen Pläne heraus. Es wird vor Ort die gesamte Akte zur betreffenden Liegenschaft ausgehändigt. Daraus können die gewünschten Pläne gewählt werden.

Die Bestellung im Detail

Angaben für die Bestellung

Angaben zu den Liegenschaften, deren Pläne eingesehen werden möchten, sind auf der Vollmacht so detailliert wie möglich zu vermerken: Strasse(n), Hausnummer(n), evtl. Parzellennummer(n) und weitere Angaben. Sollten spezielle Bauten, Jahrgänge oder Anderes gesucht werden, sollte dies ebenfalls vermerkt werden - entweder auf der Vollmacht oder in der Bestellungsanfrage. 

Je mehr Details bekannt sind, umso genauer können die Akten zusammengestellt und somit die Zeit für die Einsichtnahme verkürzt werden.

Vollmacht

Vor dem Einsichtstermin muss eine Vollmacht / Legitimation als PDF per E-Mail zugestellt werden, aus der folgende Angaben hervorgehen müssen:

  • Briefkopf und Name der Bildungsstelle oder Name und Adresse der Eigentümerschaft
  • Name des/der Bevollmächtigten
  • Projekt / Thema, für welches die Einsicht benötigt wird
  • Name, Titel und Unterschrift des oder der Vollmachtgebenden (i.d.R DozentIn / Eigentümerschaft)
  • Datum

Nur die auf der Vollmacht angegebenen Liegenschaften bzw. Adressen werden zur Einsicht bereitgestellt.

Es muss seitens der Studierenden gewährleistet werden, dass die Dokumente ausschliesslich zu schulischen Zwecken und zum genannten Projekt eingesetzt werden. Jegliche Weiterverwendung (wie Veröffentlichung etc.) der Dokumente ohne schriftliche Zustimmung der Immobilien-Eigentümerschaft und Einverständnis des Hochbaudepartements der Stadt Zürich, Amt für Baubewilligungen, ist untersagt und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Am Tag der Einsicht ist eine Bescheinigung zu unterschreiben, welche die oben genannten Punkte regelt.

Gebühren

Für die Akteneinsicht werden Gebühren erhoben. Diese müssen vor Ort bar oder mit Karte (EC/PC) beglichen werden:

  • Pro Hausnummer: CHF 7.-
  • Mindestgebühr pro Anfrage CHF 15.-

Falls Plankopien/-scans angefertigt werden, so werden die dafür anfallenden Spesen gemäss Gebührenverordnung des GeoPrint-Shops der Stadt Zürich separat in Rechnung gestellt. Die Kopien der Pläne sind einen Tag nach der Einsichtnahme ab 13.00 Uhr (Mo-Fr) an der Werdmühlestrasse 9, 8001 Zürich abholbereit oder können per Post / E-Mail zugestellt werden.

Planauflage
Amt für Baubewilligungen
Lindenhofstrasse 19
Amtshaus IV
8001 Zürich

Kontaktformular

Schreiben Sie direkt eine Mail an das Amt für Baubewilligungen, Planauflage
Kontaktformular

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