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E-Partizipation Stolzehüsli

Das Stolzehüsli muss instand gesetzt werden. In einem Pilotversuch wurde mittels E-Partizipation die zukünftige Nutzung gefunden. Das Konzept «im Sächsi» wird voraussichtlich ab Frühjahr 2023 umgesetzt.

Ansicht Stolzehüsli

Die Parkanlage Stolzewiese hinter dem Kirchgemeindehaus Oberstrass ist ein beliebter Treffpunkt im Quartier. 2016 wurde die öffentliche Anlage saniert: Der Spielplatz aus den 70er-Jahren und verschiedene bauliche Elemente der Anlage wie Treppen und Geländer wurden erneuert sowie Jungbäume gepflanzt.

Nun wird auch das Gebäude auf diesem Areal, das Stolzehüsli an der Ottikerstrasse 51, instand gesetzt. Um die Parkanlage als Quartiertreffpunkt und Spiel- und Erholungsort nicht nur zu erhalten, sondern partizipativ weiterzuentwickeln, hat das Hochbaudepartement gemeinsam mit Grün Stadt Zürich und dem Sozialdepartement die Gelegenheit genutzt: Im Rahmen des Pilotversuchs «E-Partizipation Stolzehüsli» wurde zusammen mit der Bevölkerung nach der zukünftigen Nutzung für das Stolzehüsli gesucht. 

E-Partizipation

Von November 2020 bis Februar 2021 konnten Interessierte ein Nutzungskonzept erarbeiten, aus dem hervorgehen sollte, wie sie die Räume des Stolzehüslis nach der Instandsetzung nutzen würden. Insgesamt sind 16 Ideen eingegangen, von denen 12 die vorgegebenen Rahmenbedingungen erfüllten und für die Abstimmung zugelassen wurden. Über 1500 Personen haben im April und Mai 2021 für ihren Favoriten abgestimmt. Die meisten Stimmen erhielt «im Sächsi». Das Konzept sieht eine Kafi-Bar vor, einen kostenlosen Spassverleih mit Spiel- und Sportutensilien sowie ein abwechslungsreiches Kulturprogramm. Voraussichtlich ab Frühjahr 2023 wird es im Stolzehüsli umgesetzt. Die Stolzewiese erhält damit eine wertvolle Ergänzung. Zudem leistet die neue Trägerschaft einen Beitrag zur soziokulturellen Arbeit in der Stadt Zürich.

QuartierTV: Das Siegerprojekt «im Sächsi»

Das Team von «im Sächsi» stellt sich und das Konzept vor.

Rahmenbedingungen

Bei der Erarbeitung der Nutzungskonzepte galt es Folgendes zu berücksichtigen: Die zukünftige Nutzung muss gemäss der Freihaltezone für Parkanlagen und Plätze zonenkonform sein. Somit musste im Konzept aufgezeigt werden, wie das Stolzehüsli zusammen mit der Stolzewiese als ein grosses Ganzes fungieren und der Quartierbevölkerung einen Mehrwert bieten kann.

Das Sozialdepartement als Vertragspartner der neuen Trägerschaft wird nach der Instandsetzung die Mietkosten für das Stolzehüsli übernehmen. Daher musste aus dem Konzept ebenfalls hervorgehen, welchen Beitrag die zukünftige Nutzung des Stolzehüslis zur soziokulturellen Arbeit in der Stadt Zürich leistet.

Hat das Konzept diese Rahmenbedingungen erfüllt, wurde es für die Abstimmung zugelassen. 

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