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Seeufer Wollishofen

stadt-zuerich.ch/seeufer-wollishofen

Im Rahmen einer Gebietsplanung unter der Federführung des Amts für Städtebau werden Möglichkeiten für die stadträumliche Entwicklung des Seeufergebiets zwischen der Landiwiese und bis und mit der Roten Fabrik entworfen.

Seeufer_Wollishofen_Perimeter

Ausgangslage

Das Seeufer in Wollishofen ist heute ein beliebter Treffpunk, Kultur- und Gewerbestandort. Das «Städtebauliche Quartierentwicklungsleitbild Wollishofen», und das «Leitbild Seebecken» bezeichnen die städtebaulichen und freiräumlichen Entwicklungsziele für das Seeufer Wollishofen: Im Zentrum stehen die öffentlichen Zugänglichkeit zum See und die quartierinternen Freiräume, städtebauliche Fragen und eine Prüfung von zusätzlicher Gastronomie (Vgl. Leitbild Seebecken, S. 33). Die bestehenden Begegnungs- und Aufenthaltsorte sollen erhalten, erschlossen und ausgebaut werden.

In der Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich (BZO) ist das Wollishofer Seeufer verschiedenen Freihaltezonen, der Wohnzone und der Zone für öffentliche Bauten zugewiesen. Für das KIBAG-Areal gelten Sonderbauvorschriften. Die Zonenzuweisung wurde mit der BZO 1999 festgelegt. Die Sonderbauvorschriften «KIBAG-Areal Mythenquai» wurden im Zusammenhang mit der Umzonung erarbeitet und traten 2009 in Kraft.

Seither hat die Siedlungsentwicklung nach innen an Bedeutung gewonnen und die wachsende städtische Bevölkerung nutzt die vorhandenen Erholungsanlagen am See intensiver. In den Richtplänen, im Leitbild Seebecken und in den städtischen Fachplanungen sind die Ziele und Vorgaben für die Nutzungsplanung definiert. Zudem schreibt der neue § 67a des Planungs- und Baugesetzes über die Uferbereichsplanung vor, dass die Seeuferbereiche aufgrund ihrer sensiblen Lage überprüft werden müssen.

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Masterplan

Der Zürcher Stadtrat hat am 28. Juni 2023 den Masterplan für das «Seeufer Wollishofen» zustimmend verabschiedet. Mit ihm legt der Stadtrat einen Grundstein für die weitere Entwicklung des Gebiets.

Der «Masterplan Seeufer Wollishofen» hält die Erkenntnisse aus der gleichnamigen Testplanung verbindlich fest. Das heisst: die Stadtverwaltung muss sich bei allen ihren Planungen danach richten. Dies betrifft die Richtplanung, die Nutzungsplanung, Hoch- und Tiefbauprojekte.

Der Stadtrat beauftragt die betroffenen Departemente und Dienstabteilungen damit, die Absichten und Massnahmen für das Seeufer Wollishofen gemäss den Vorgaben des Masterplans umzusetzen. Der Bericht zum Plan macht neben den formulierten Zielen und Grundsätzen auch Aussagen dazu, welche Massnahmen und Verfahren dafür nötig sind.

Der Plan bildet die wichtigsten räumlich verortbaren Ziele grafisch ab.
Legende Masterplan_Seeufer_Wollishofen_1

Was sind die Grundsätze?

Was gehört dazu?

Der Perimeter des Masterplans reicht analog zur Testplanung vom Ende der Landiwiese bis und mit der Roten Fabrik. Im Plan gibt es vier Teilgebiete:

Wie geht es weiter?

Die im Masterplan beschriebenen Grundsätze zur Entwicklung sollen in Etappen umgesetzt werden. Es gilt dabei auf verschiedenen Ebenen Projekte anzugehen, welche von der Richt- und Nutzungsplanung bis hin zum Bauprojekt reichen. Das Zielbild Masterplan hat einen Zeithorizont bis ins Jahr 2040. 

Seeufer_Wollishofen_Prozess_2

Projekte

Die Stadtverwaltung startet nun mit den raumplanerischen Anpassungen in der Richt- und Nutzungsplanung. Über den Start von konkreten Projekten und zukünftigen Mitwirkungsmöglichkeiten wird zu frühzeitig öffentlich informiert werden.

Planungszone

Ergänzend zu seinem Beschluss zum Masterplan hat der Stadtrat beim Kanton eine Planungszone für das «Seeufer Wollishofen» (nach § 346 des Planungs- und Baugesetzes) beantragt. Sie ist eine sichernde Massnahme zur Wahrung der Planungs- und Entscheidungsfreiheit der Behörden hinsichtlich der Planungsabsichten.

Innerhalb des Perimeters der Test- und Masterplanung dürfen durch die Planungszone keine baulichen Änderungen vorgenommen werden, die den Absichten der Planung widersprechen. Von der Planungszone ausgenommen ist das Grundstück der Karmon AG. Hier befindet sich ein neues Gebäude bereits im Bau. Die Zone gilt zunächst für die nächsten drei Jahre und kann, wenn nötig, um zwei Jahre verlängert werden.

Politischer Prozess

Grundlage für die Test- und Masterplanung war eine vom Zürcher Gemeinderat am 26. Juni 2019 überwiesene dringliche Motion (GR Nr. 2019/44). Sie beauftragte den Stadtrat mit einer neuen Gebietsplanung im Perimeter zwischen Seeufer und Mythenquai – in der Höhe zwischen Werft Pier 7 bis und mit der Roten Fabrik. Mit dem Stadtratsbeschluss wurde diese Motion als erfüllt dem Gemeinderat zur Abschreibung beantragt.

Eine Petition des Quartiervereins Wollishofen und eine weitere Motion des Gemeinderats GR Nr. 2022/260 (Überweisung an den Stadtrat am 1. März 2023) unterstrichen und präzisierten im Sommer 2022 die politischen Forderungen und verlangen eine Anpassung der Nutzungsplanung. Diese politischen Aufträge gilt es zu erfüllen.

Masterplanbericht zum Download

Den Bericht zum Masterplan in voller Länge finden Sie hier zum Download:

Testplanung

Konzessionsland im Perimeter

Während der Testplanung wurde von Interessenvertreter*innen des Echoraums und Personen aus der Bevölkerung thematisiert, dass die Grundstücke der KIBAG einst öffentlicher Besitz gewesen seien und dass die Stadt Zürich sie der KIBAG abgegeben oder verkauft hätte, unter der Bedingung, dass sie im Interesse der Allgemeinheit genutzt werden. Der folgende Abschnitt zeigt den Stand der aktuellen Recherchen des Hochbaudepartements zu diesem Thema auf.

Kontakt

Amt für Städtebau
Lindenhofstrasse 19
Amtshaus IV
8001 Zürich
Telefon Zentrale +41 44 412 11 11

Ansprechpersonen

 

Denise Janes      
Co-Projektleiterin
Amt für Städtebau

Gabriela Arpagaus        
Co-Projektleiterin
Amt für Städtebau

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