Seeufer Wollishofen
Im Rahmen einer Gebietsplanung unter der Federführung des Amts für Städtebau werden Möglichkeiten für die stadträumliche Entwicklung des Seeufergebiets zwischen der Landiwiese und bis und mit der Roten Fabrik entworfen.

Ausgangslage
Das Seeufer in Wollishofen ist heute ein beliebter Treffpunk, Kultur- und Gewerbestandort. Das «Städtebauliche Quartierentwicklungsleitbild Wollishofen», und das «Leitbild Seebecken» bezeichnen die städtebaulichen und freiräumlichen Entwicklungsziele für das Seeufer Wollishofen: Im Zentrum stehen die Klärung der öffentlichen Zugänglichkeit zum See und den quartierinternen Freiflächen, städtebauliche Fragen und eine Prüfung von zusätzlicher Gastronomie (Vgl. Leitbild Seebecken, S. 33). Die bestehenden Begegnungs- und Aufenthaltsorte sollen erhalten, erschlossen und ausgebaut werden.
In der Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich (BZO) ist das Wollishofer Seeufer verschiedenen Freihaltezonen, der Wohnzone und der Zone für öffentliche Bauten zugewiesen. Für das KIBAG-Areal gelten Sonderbauvorschriften. Die Zonenzuweisung wurde mit der BZO 1999 festgelegt. Die Sonderbauvorschriften «KIBAG-Areal Mythenquai» wurden im Zusammenhang mit der Umzonung erarbeitet und traten 2009 in Kraft.
Seither hat die Siedlungsentwicklung nach innen an Bedeutung gewonnen und die wachsende städtische Bevölkerung nutzt die vorhandenen Erholungsanlagen am See intensiver. In den Richtplänen, im Leitbild Seebecken und in den städtischen Fachplanungen sind die Ziele und Vorgaben für die Nutzungsplanung definiert. Zudem schreibt der neue § 67a des Planungs- und Baugesetzes über die Uferbereichsplanung vor, dass die Seeuferbereiche aufgrund ihrer sensiblen Lage überprüft werden müssen.
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Testplanung
Mit der Testplanung «Seeufer Wollishofen» entwickelte die Stadt Zürich 2021/2022 freiräumliche und städtebauliche Szenarien für einen Teil des linken Zürichseeufers.
Grundlage für die Testplanung ist eine vom Zürcher Gemeinderat am 26. Juni 2019 überwiesene dringliche Motion (GR Nr. 2019/44). Sie beauftragt den Stadtrat mit einer neuen Gebietsplanung im Perimeter zwischen Seeufer und Mythenquai – in der Höhe zwischen Werft Pier 7 bis und mit der Roten Fabrik, wobei die Bedürfnisse der Stadtbevölkerung nach Erholung, Freiraum und preisgünstigem Wohnraum zu berücksichtigen sind.
Alle Informationen zum Prozess der finden Sie hier:
Ergebnisse der Testplanung
Als Ergebnis der Testplanung resultieren Stossrichtungen zur Entwicklung des Gebiets Seeufer Wollishofen in den Handlungsfeldern Identität, Nutzungen und Städtebau, Freiräume und Mobilität, Ökologie und Umwelt. Die Stossrichtungen wurden von einem Begleitgremium verabschiedet: Sie setzen sich zusammen aus Ideen und Ansätzen der Bearbeitungsteams, Argumenten der Interessenvertreter*innen und aus dem Dialog Seeufer Wollishofen, sowie Inputs aus den involvierten städtischen Dienstabteilungen.
Die Stossrichtungen der Testplanung dienen als Empfehlungen für die laufende Erarbeitung des Masterplans.
Stossrichtungen
Das Seeufer Wollishofen soll ein Ort diverser gewerblicher, soziokultureller und kultureller Nutzungen bleiben. Mit der Lage am See zusammenhängende Nutzungen stehen besonders im Fokus. Das Gebiet soll sich auch in Zukunft durch einen hohen Grad an Öffentlichkeit auszeichnen.
Eine grosszügige Erweiterung des Freiraums am See ist aus Sicht des Begleitgremiums nötig, um der Nachfrage der Stadt- und Quartierbevölkerung nach Freiräumen, inklusive Grünräumen, langfristig gerecht zu werden. Die öffentlichen und halböffentlichen Flächen müssen mengenmässig wesentlich vergrössert werden.
Die industrielle Prägung als zentrales Element der Identität des Seeufers Wollishofen soll erkennbar bleiben und gleichzeitig den aktuellen Bedürfnissen entsprechend transformiert werden.
Die Grün- und Freiräume am Seeufer Wollishofen sollen in unterschiedliche Abschnitte gegliedert werden und eine diverse Programmierung zulassen. Die Möglichkeiten zur Aneignung des Grünraums soll u.a. gewährleistet werden, indem nicht alles fertig geplant wird, sondern Gestaltungsmöglichkeiten offenbleiben. Das Gebiet soll dabei inklusive, ruhigere und aktivere Nischen bieten und durch eine gute Gliederung Nutzungskonflikte unterbinden.
Auf dem KIBAG-Areal soll der Bereich zum See hin schwerpunktmässig Platz für neue Grünräume und andere vielfältige freiräumliche Nutzungen bieten – den sogenannten «Pol Süd». Die Silos und der Kran sollen im «Pol Süd» langfristig im erhalten bleiben.
Der Rand der Savera-Wiese und des neuen Grünraums soll zu den Wohn- und Gewerbegebäuden hin als Puffer funktionieren: Diese Pufferzone unterstützt ein konfliktfreies Nebeneinander des unterschiedlichen Grads an Öffentlichkeit der verschiedenen Nutzungen im Gebiet.
Der bestehende Uferweg mit Sichtbeziehungen zum See, zu den Bergen und zur Stadt verbindet die verschiedenen Abschnitte am linken Seeufer und bleibt erhalten. Eine Neugestaltung des Aufganges von der Savera-Wiese auf das «Werft-Plateau» soll eine Erweiterung des Freiraums mit Aufenthaltsqualität mittels Sitzstufen oder Terrassen ermöglichen.
Verbesserte Fusswegverbindungen sollen das Seeufer Wollishofen besser mit dem angrenzenden Strassenraum, den öffentlichen Verkehrsmitteln und dem umliegenden Quartier vernetzen und funktionieren im Sinne einer «Stadt der kurzen Wege». Ein neuer Aufgang könnte in Zukunft einen direkten Zugang von der Bahnhofunterführung auf das «Werft-Plateau» schaffen.
Der Städtebau soll vom Bestand ausgehen: Er sichert denkmalpflegerisch schützenswerte Gebäude (Rote Fabrik, Pavillon des GZ Wollishofen, Fassade Mythenquai 345) sowie bestehende Nutzungen und schafft zusätzliche gewerbliche, soziokulturelle und kulturelle Nutzungsmöglichkeiten – insbesondere am Mythenquai. Die Lebensdauer der bestehenden Gebäude soll nach Möglichkeit verlängert werden.
Die Ruhe- und Rückzugsbedürfnisse von zusätzlichen Bewohner*innen sind mit den heutigen und den angestrebten Nutzungen und Freiräumen kaum zu vereinbaren. Zusätzliches Wohnen soll daher nicht weiterverfolgt werden.
Das Gemeinschaftszentrum Wollishofen (GZ) soll erweitert werden. Dazu werden zwei Stossrichtungen geprüft: Im Gebiet «Pol Nord» zwischen Savera-Wiese und Werft sowie auf dem KIBAG-Areal in der Nähe des heutigen GZ-Pavillons.
Das Gebiet rund um die Werft soll in Zukunft zu einem Ort mit quartierbezogenen Nutzungen und einem hohen Öffentlichkeitsgrad erweitert werden – Teil davon sind der sogenannte «Pol Nord» und das «Werft-Plateau».
Es soll ein Netzwerk aus ökologisch wertvollen Flächen entstehen, die miteinander vernetzt sind. Ein solches Netzwerk fördert den Erhalt der Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren, das Erleben von Natur im Alltag und ein gutes Lokalklima.
Massnahmen betreffend Biodiversität, Hitzeminderung und solche zur Erreichung des Netto-Null Ziels sollen konsequent umgesetzt werden – generell wie bei konkreten Bauvorhaben. Die Kreislaufwirtschaft soll dadurch gestärkt und die Erzeugung von erneuerbaren Energien gefördert werden.
Für eine klimaneutrale Energiegewinnung ist die Versorgung der Quartiere Enge und Wollishofen mit Wärme aus dem Seewasser vorgesehen. Die ober- oder auch unterirdisch erstellbare Anlage kann flexibel von den übrig geplanten Nutzungen gesetzt werden – ganz im Sinne der raschen Energiewende.
Erkenntnisplan


Schlussbericht
Den vollständigen Schlussbericht zur Testplanung Seeufer Wollishofen finden Sie hier zum Download:
Wie geht es weiter?
Die Stossrichtungen aus der Testplanung wurden vom Begleitgremium verabschiedet. Sie dienen als Empfehlungen für die Erarbeitung des Masterplans: In diesem werden die Stossrichtungen behördenverbindlich festgehalten und Massnahmen zur Schaffung der grundeigentümerverbindlichen Grundlagen genannt. Der Masterplan wird im Sommer 2023 dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt.
Erst dieser Masterplan wird schliesslich die verbindliche Grundlage für mittel- und langfristige Umsetzungsschritte mit Zeithorizont bis 2040 bilden. Er ist die Basis für die mögliche nachfolgende Überprüfung und Überarbeitung der Richtplanung, der grundeigentümerverbindlichen Planungsinstrumente und für allfällige weitere Umsetzungsmassnahmen wie z.B. Bauprojekte. Im Zuge dessen soll schliesslich die Abschreibung der Motion GR Nr. 2019/44 beantragt werden.
Weitere Informationen zum Masterplan werden zu gegebenem Zeitpunkt auf dieser Website veröffentlicht. Im Sommer 2023 ist zudem eine öffentliche Informationsveranstaltung geplant.

Politischer Prozess
Weder aus der Testplanung noch aus dem Masterplan werden bereits direkte Bauvorhaben resultieren. Diese Dokumente sind daher insbesondere als Grundlage für die kommenden politischen Prozesse zu sehen. Alle künftigen nutzungsplanerischen und baulichen Veränderungen im Gebiet werden die üblichen demokratischen und rechtlich vorgeschriebenen Prozesse durchlaufen.
Konzessionsland im Perimeter
Während der Testplanung wurde von Interessenvertreter*innen des Echoraums und Personen aus der Bevölkerung thematisiert, dass die Grundstücke der KIBAG einst öffentlicher Besitz gewesen seien und dass die Stadt Zürich sie der KIBAG abgegeben oder verkauft hätte, unter der Bedingung, dass sie im Interesse der Allgemeinheit genutzt werden. Der folgende Abschnitt zeigt den Stand der aktuellen Recherchen des Hochbaudepartements zu diesem Thema auf.
Grosse Teile des Seeufers Wollishofen liegen auf aufgeschüttetem Grund, ehemaligem Seegebiet. Diese Aufschüttungen werden Landanlagen genannt. Landanlagen werden oft auch als Konzessionsland bezeichnet. Im Seebautenkataster des Kantons Zürich ist festgehalten, wo nach 1875 Land aufgeschüttet wurde: seeseitig der roten Linie (siehe Abbildung 1 links).
Landanlagen wurden von den Gemeinden und von Privaten, wie beispielweise von Gewerbebetrieben, aufgrund einer kantonalen Bewilligung - einer sogenannten Konzession - erstellt. Die von privaten Personen und Unternehmen konzessionsgemäss aufgeschütteten Grundstücke wurden zu deren Privateigentum. Die von den Gemeinden konzessionsgemäss aufgeschütteten Grundstücke gingen in das Eigentum der Gemeinden über.
Die Landanlagen im Perimeter der Testplanung Seeufer Wollishofen wurden von privaten Personen und Unternehmen aufgeschüttet. Diese privaten Grundstücke wechselten im Laufe der Zeit die Hand. Die KIBAG hat wahrscheinlich ihre Grundstücke Anfangs des 20. Jahrhunderts von diesen Personen und Unternehmen gekauft. Diese Kaufverträge sind privat und liegen der Stadt Zürich daher nicht vor.
Auf Landanlagen gilt ein kantonaler «Baubewilligungsvorbehalt»: Die Grundeigentümer*innen brauchen für die Erstellung eines Bauwerks auf der Landanlage eine kommunale Baubewilligung und zusätzlich eine besondere Erlaubnis des Kantons. So auch im Testplanungsperimeter. Kantonale Erlaubnisse werden grundsätzlich erteilt, wenn die öffentlichen Interessen (z.B. Schutz bestehender Lebensräume von Tieren und Pflanzen, Landschafts- und Ortsbildschutz, Zugänglichkeit zum Seegebiet) nicht in erheblichem Mass beeinträchtigt werden.
Früher galten für bauliche Veränderungen zudem kantonale Richtlinien, um den Landschafts- und Uferschutz sicherzustellen. Deren Anwendung wurde aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids gestoppt. Heute gelten die regulären Vorgaben aus dem Planungs- und Baurecht.
Für öffentliche Landanlagen aus jüngeren Jahren, wie z.B. der Landiwiese, gilt darüber hinaus an verschiedenen Orten eine öffentliche Zweckbestimmung. Die Nutzungen auf diesen Landanlagen müssen einem öffentlichen Zweck dienen. Gemäss den Auskünften des Kantons gilt für die im Testplanungsperimeter von Privaten erstellten Landanlagen diese Vorgabe jedoch nicht.
Für das Grundstück der KIBAG mit Seeanstoss gilt ein Fusswegrecht für die Öffentlichkeit. Die Stadt Zürich hat mit der KIBAG den Bau des Weges und das Fusswegrecht für die Öffentlichkeit für die Seeuferpromenade 1988 vereinbart.
Dies bedeutet mit Blick auf das KIBAG-Areal:
- Aufgrund der vorliegenden historischen Dokumente, ist davon auszugehen, dass die KIBAG ihre Grundstücke am Seeufer Wollishofen inklusive den Landanlagen von privaten Grundeigentümerschaften und nicht von der Stadt Zürich oder der Gemeinde Wollishofen (bis 1893) erworben hat.
- Auf den Grundstücken der KIBAG gilt laut Grundbuch und den dort festgehaltenen Landanlagekonzessionen sowie gemäss aktuell geltendem Recht kein bekannter Vorbehalt, dass das Land der Öffentlichkeit zurückgegeben werden müsste, wenn die KIBAG in Zukunft ihren heutigen industriellen Betrieb einstellt. Es gilt auch keine öffentliche Zweckbestimmung.
Kontakt
Ansprechpersonen
Denise Janes
Co-Projektleiterin
Amt für Städtebau
Gabriela Arpagaus
Co-Projektleiterin
Amt für Städtebau