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Seeufer Wollishofen

Im Rahmen einer Gebietsplanung unter der Federführung des Amts für Städtebau werden Möglichkeiten für die stadträumliche Entwicklung des Seeufergebiets zwischen der Landiwiese und bis und mit der Roten Fabrik entworfen.

Seeufer_Wollishofen_Perimeter
Die Gebietsplanung «Seeufer Wollishofen» umfasst den Bereich des Seeufers zwischen der Landiwiese und dem Cassiopeiasteg, bzw. zwischen dem Mythenquai und dem Zürichsee.

Ausgangslage

Das Seeufer in Wollishofen ist heute ein beliebter Treffpunk, Kultur- und Gewerbestandort. Das «Städtebauliche Quartierentwicklungsleitbild Wollishofen», und das «Leitbild Seebecken» bezeichnen die städtebaulichen und freiräumlichen Entwicklungsziele für das Seeufer Wollishofen: Im Zentrum stehen die Klärung der öffentlichen Zugänglichkeit zum See und den quartierinternen Freiflächen, städtebauliche Fragen und eine Prüfung von zusätzlicher Gastronomie (Vgl. Leitbild Seebecken, S. 33). Die bestehenden Begegnungs- und Aufenthaltsorte sollen erhalten, erschlossen und ausgebaut werden.

In der Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich (BZO) ist das Wollishofer Seeufer verschiedenen Freihaltezonen, der Wohnzone und der Zone für öffentliche Bauten zugewiesen. Für das KIBAG-Areal gelten Sonderbauvorschriften. Die Zonenzuweisung wurde mit der BZO 1999 festgelegt. Die Sonderbauvorschriften «KIBAG-Areal Mythenquai» wurden im Zusammenhang mit der Umzonung erarbeitet und traten 2009 in Kraft.

Seither hat die Siedlungsentwicklung nach innen an Bedeutung gewonnen und die wachsende städtische Bevölkerung nutzt die vorhandenen Erholungsanlagen am See intensiver. In den Richtplänen, im Leitbild Seebecken und in den städtischen Fachplanungen sind die Ziele und Vorgaben für die Nutzungsplanung definiert. Zudem schreibt der neue § 67a des Planungs- und Baugesetzes über die Uferbereichsplanung vor, dass die Seeuferbereiche aufgrund ihrer sensiblen Lage überprüft werden müssen.

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Testplanung

Ergebnisse der Testplanung

Als Ergebnis der Testplanung resultieren Stossrichtungen zur Entwicklung des Gebiets Seeufer Wollishofen in den Handlungsfeldern Identität, Nutzungen und Städtebau, Freiräume und Mobilität, Ökologie und Umwelt. Die Stossrichtungen wurden von einem Begleitgremium verabschiedet: Sie setzen sich zusammen aus Ideen und Ansätzen der Bearbeitungsteams, Argumenten der Interessenvertreter*innen und aus dem Dialog Seeufer Wollishofen, sowie Inputs aus den involvierten städtischen Dienstabteilungen.

Die Stossrichtungen der Testplanung dienen als Empfehlungen für die laufende Erarbeitung des Masterplans.

Stossrichtungen

Erkenntnisplan

Der Erkenntnisplan bildet die wichtigsten räumlich verortbaren Stossrichtungen grafisch ab.
Der Erkenntnisplan bildet die wichtigsten räumlich verortbaren Stossrichtungen grafisch ab. Bearbeitung: Eckhaus AG
20230126 Erkenntnis-Plan-Legende

Schlussbericht

Den vollständigen Schlussbericht zur Testplanung Seeufer Wollishofen finden Sie hier zum Download:

Wie geht es weiter?

Die Stossrichtungen aus der Testplanung wurden vom Begleitgremium verabschiedet. Sie dienen als Empfehlungen für die Erarbeitung des Masterplans: In diesem werden die Stossrichtungen behördenverbindlich festgehalten und Massnahmen zur Schaffung der grundeigentümerverbindlichen Grundlagen genannt. Der Masterplan wird im Sommer 2023 dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt.

Erst dieser Masterplan wird schliesslich die verbindliche Grundlage für mittel- und langfristige Umsetzungsschritte mit Zeithorizont bis 2040 bilden. Er ist die Basis für die mögliche nachfolgende Überprüfung und Überarbeitung der Richtplanung, der grundeigentümerverbindlichen Planungsinstrumente und für allfällige weitere Umsetzungsmassnahmen wie z.B. Bauprojekte. Im Zuge dessen soll schliesslich die Abschreibung der Motion GR Nr. 2019/44 beantragt werden.

Weitere Informationen zum Masterplan werden zu gegebenem Zeitpunkt auf dieser Website veröffentlicht. Im Sommer 2023 ist zudem eine öffentliche Informationsveranstaltung geplant.

Seeufer_Wollishofen_Prozess_2

Politischer Prozess

Weder aus der Testplanung noch aus dem Masterplan werden bereits direkte Bauvorhaben resultieren. Diese Dokumente sind daher insbesondere als Grundlage für die kommenden politischen Prozesse zu sehen. Alle künftigen nutzungsplanerischen und baulichen Veränderungen im Gebiet werden die üblichen demokratischen und rechtlich vorgeschriebenen Prozesse durchlaufen.

Konzessionsland im Perimeter

Während der Testplanung wurde von Interessenvertreter*innen des Echoraums und Personen aus der Bevölkerung thematisiert, dass die Grundstücke der KIBAG einst öffentlicher Besitz gewesen seien und dass die Stadt Zürich sie der KIBAG abgegeben oder verkauft hätte, unter der Bedingung, dass sie im Interesse der Allgemeinheit genutzt werden. Der folgende Abschnitt zeigt den Stand der aktuellen Recherchen des Hochbaudepartements zu diesem Thema auf.

Kontakt

Amt für Städtebau
Lindenhofstrasse 19
Amtshaus IV
8001 Zürich
Telefon Zentrale +41 44 412 11 11

Ansprechpersonen

 

Denise Janes      
Co-Projektleiterin
Amt für Städtebau

Gabriela Arpagaus        
Co-Projektleiterin
Amt für Städtebau

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