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Baureklametafel

Verkehrsrechtliche Beurteilung

Eine Baureklametafel informiert vor Ort über das Bauvorhaben und ist bewilligungspflichtig. Die Dienstabteilung Verkehr, Bereich Verkehrssicherheit, prüft Gesuche für Baureklametafeln auf die verkehrsrechtlichen Aspekte. Dabei wird insbesondere der Standort geprüft, der ausserhalb von Verzweigungen und nicht unmittelbar bei Ausfahrten liegen soll.

Beispiele

Umgesetzte Baureklametafeln in der Stadt Zürich:

Bewilligung Baureklametafel

Das Amt für Städtebau bearbeitet Ihr Reklamegesuch für eine Baureklametafel in Zusammenarbeit mit der Dienstabteilung Verkehr, Bereich Verkehrssicherheit, und bei Bedarf mit weiteren städtischen Abteilungen.

Eine Baureklame besteht in der Regel aus einer Kopftafel und dem Unternehmerteil. Die Kopftafel darf die Fläche von 12 m² nicht überschreiten.

Das Reklamegesuch können Sie online stellen oder aber auf dem Postweg zusammen mit dem Gesuchsformular einreichen. Wir bitten Sie, bei der Gesuchseingabe auf eine gute Qualität Ihrer Beilagen zu achten. Lesen Sie dazu unsere Hinweise.

Hinweis:

Wir empfehlen, eine Voranfrage zu stellen. Die Rückmeldung auf Ihre Voranfrage erhalten Sie elektronisch per Mitteilungstool/E-Mail. 

Weitere Informationen