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Gebühren für die periodische Schutzraumkontrolle

Gebührenordnung des Amts für baulichen Zivilschutz (Stadtratsbeschluss vom 4. Juni 1997)

Leistungsumfang:

Für Leistungen des Schutzraumkontrolleurs im Zusammenhang mit der periodischen Schutzraumkontrolle wird eine Gebühr erhoben:
Kontrolle von Schutzraumhülle, Abschlüssen, Belüftung, Notausgängen und Einrichtungen (Gemäss Weisungen des BABS - Wegleitung PSK 2013). 

Pflicht-Schutzraumbau (TWP)

Für die ordentliche Kontrolle:

  • Fr. 100.– pro Schutzraum mit einem Abteil
  • Fr. 100.– pro Schutzraum und Fr. 25.– pro Abteil bei Schutzräumen mit mehr als einem Abteil  

Für die Nachkontrolle (falls notwendig):

  • Fr. 100.– pro Schutzraum und Kontrollgang

Für mehrere Schutzräume in der gleichen Überbauung, die der gleichen Verwaltung unterstehen, wird eine Reduktion von 30 Prozent auf die Normalgebühr gewährt. 

Spezielle Schutzräume (TWS)

Für die ordentliche Kontrolle:

  • Fr. 100.– pro Kontrollgang und Fr. 1.– pro Schutzplatz

Für die Nachkontrolle (falls notwendig):

  • Fr. 200.– pro Schutzraum und Kontrollgang

Vergebliche Gänge

Wird ein vereinbarter Termin für Kontrollarbeiten nicht eingehalten, wird eine Gebühr von Fr. 100.– in Rechnung gestellt.

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