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Aufgaben Umweltschutz und Umweltdelikte

Der Fachbereich Umwelt-/Tierschutzdelikte der Wasserschutzpolizei ist für die strafrechtlichen Belange bei Umweltdelikten in der Stadt Zürich zuständig. Bei einer Beeinträchtigung der Umwelt resultiert meistens ein Polizeirapport an die zuständige Untersuchungsbehörde. Die Mitarbeitenden erfüllen folgende Aufgaben:

  • Tatbestandsaufnahme bei Schadenereignissen oder Gewässerverschmutzungen durch Abwasser sowie anderen Wasser gefährdenden Flüssigkeiten, nötigenfalls unter Beizug des Forensischen Institutes Zürich FOR sowie weiterer Fachorgane oder Experten.
  • Anordnung und Koordination von Sofortmassnahmen. Erfüllen der Öl/-Chemiewehraufgaben auf allen schiffbaren Gewässern.
  • Abklärung der Ursachen sowie Anordnung und Überwachung von Sicherungsmassnahmen in Zusammenhang mit weiteren Fachorganen und Experten.
  • Ermittlungsverfahren bei illegalem Export von Schrott und Abfällen.
  • Ermittlungen bei illegaler Lagerung oder Entsorgung von Chemikalien.
  • Rapportierung an die zuständige Amtsstelle wie Stadtrichteramt, Statthalteramt oder Staatsanwaltschaft.

In der Verordnung über den ABC-Schutz (ABCV), 528.1, in Kraft seit 1. April 2007, sind die Aufgaben und Zuständigkeiten für die Bewältigung von C-Ereignissen und ihren Auswirkungen in den Paragraphen 34 bis 36 beschrieben und festgelegt.

Um diesen komplexen Ermittlungsverfahren gewachsen zu sein, werden durch uns regelmässig Weiterbildungen besucht.

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