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Informationen zum Magnetfischen

Information für Magnetfischer*innen

Magnetfischen bezeichnet die Suche nach ferromagnetischen Gegenständen mit einem Magneten in Gewässern. Dabei wird der Magnet meistens an einer Schnur oder einem Seil befestigt und wiederholt ins Wasser geworfen. Obwohl Magnetfischen in den meisten Fällen zu einem saubereren Gewässer beiträgt, kann es auch schädlich sein. So kann man dem biologischen Gleichgewicht schaden, wenn man zu Laichzeiten Magnetfischen betreibt. Dies gilt besonders für Gewässer mit bedrohten Arten. Ebenfalls können archäologische Fundstellen zerstört werden. Obwohl es in der Stadt Zürich keine gesetzliche Grundlage gibt, die das Magnetfischen verbietet, empfiehlt es die Stadtpolizei nicht. Wer es trotzdem tut, hat Folgendes zu beachten:

Allgemeines

  • Auf Brücken ist auf die Sicherheit von durchfahrenden Schiffen zu achten.
  • Die zuständigen Fischereiaufseher*innen sind jeweils vorgängig über die Magnetfisch-Aktionen zu informieren, um auszuschliessen, dass es sich um ein Laichgewässer handelt.
  • Funde, die offensichtlich einen Wert von mehr als 10 Franken haben oder auf ein Delikt schliessen lassen, müssen umgehend der Polizei gemeldet werden.
  • Abfälle müssen fachgerecht entsorgt und dürfen am Fundort nicht liegen gelassen werden.

Fund von Waffen, Waffenzubehör und Munition

Wird mit einem Magnet Munition oder Waffen etwelcher Art angezogen, raten wir zum «Einfrieren» der Situation und zum Verzicht auf weitere Handlungen. Durch Rost oder Verschmutzungen sind solche Gegenstände für Laien häufig nicht als solche erkennbar und bergen ein grosses Gefährdungspotenzial. Das VBS (Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport) warnt daher vor dem Magnetfischen und bezeichnet es als «gefährliches Hobby». Solche Objekte sollen im Wasser verbleiben und nicht berührt werden. Die Fundstelle muss wenn möglich markiert und via Tel. 117 an die Polizei gemeldet werden. Wir bieten dann die entsprechenden Spezialist*innen auf. Um Unfälle zu verhindern, müssen folgende Grundsätze befolgt werden: Blindgänger nie berühren, markieren und melden. 

Schatzfund

Die aktive Suche nach archäologischen und historisch bedeutenden Gegenständen ist im Kanton Zürich ohne Bewilligung der Kantonsarchäologie verboten. Archäologische Zonen sind im kantonalen GIS-Browser ausgewiesenen. Werden beim Magnetfischen unwillentlich Gegenstände gefunden, die von archäologischem oder historischem Interesse sein könnten, ist umgehend die Polizei oder die Kantonsarchäologie (+41 43 259 69 00) zu informieren. In der Schweiz gehören archäologische und historisch wertvolle Objekte dem Kanton, in dem sie gefunden wurden.

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