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Publikation

April 2020

Massnahmenplan

Massnahmenplan 2020 bis 2022 zur Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in der Stadt Zürich
Titelbild Massnahmenplan Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
April 2020

Massnahmenplan

Massnahmenplan 2020 bis 2022 zur Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in der Stadt Zürich

Der erste Massnahmenplan zeigt den Handlungsbedarf in fünf Handlungsfeldern auf, setzt thematische Prioritäten und definiert Ziele und Massnahmen für die Abteilungen der Stadtverwaltung. Für die Umsetzung ist die Verwaltung zuständig, in enger Zusammenarbeit mit den Beauftragten für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. 

Die Handlungsfelder betreffen den Zugang zu Information und Kommunikation, zu Gebäuden und Anlagen sowie Dienstleistungen der Stadt. Weiter betreffen sie die Stadt als Arbeitgeberin und als Ausbildnerin sowie die Sensibilisierung der Mitarbeitenden und die Koordination der Massnahmen.