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Geschlechtsänderung

Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung können ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister ab Januar 2022 rasch und unbürokratisch ändern.

Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches und die damit verbundenen Anpassungen in der Zivilstandsverordnung und der Verordnung der Zivilstandsgebühren auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.

Die Erklärung kann von jeder Person abgegeben werden, die innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem in Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören.

Personen, die noch nicht 16 Jahre alt sind oder unter umfassender Beistandschaft stehen, benötigen die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung,

Die Erklärung ist gebührenpflichtig und kostet 75 Franken.

Es kann nur das männliche oder das weibliche Geschlecht im Personenstandsregister eingetragen werden. Die allfällige Einführung einer dritten Geschlechtskategorie oder der gänzliche Verzicht auf die Eintragung des Geschlechts sind Gegenstand eines Berichts, den der Bund zurzeit erarbeitet.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da: +41 44 412 31 50.

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