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Bürgerrechte nach der Heirat

Die Heirat wirkt sich nicht auf das Kantons- und Gemeindebürgerrecht aus. Die Paare behalten Ihre Kantons- und Gemeindebürgerrechte. Allfällige gemeinsame minderjährige Kinder erhalten das Kantons- und Gemeindebürgerrecht des Elternteils, dessen Namen sie tragen.

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