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Totenbücher der Stadtkirchen 1549–1728

Diese Bücher wurden geführt, da die Totenbücher der einzelnen Stadtkirchen später einsetzen (Fraumünster 1630, Predigern 1649, St. Peter 1660, Grossmünster 1712, Spital 1742). Erst mit der Prädikantenordnung von 1758 wurden die Geistlichen zur Pflege von Totenregistern verpflichtet. Eines dieser Bücher enthält zusätzlich ein Eheregister.

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