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Weiterhin Beiträge an subventionierte Trägerschaften trotz pandemiebedingt reduzierter Angebote

Medienmitteilung

Die Stadt Zürich zahlt die Beiträge an subventionierte Trägerschaften – zum Beispiel in den Bereichen Kultur, Sport, Soziales, Bildung oder Wirtschaftsförderung – grundsätzlich weiterhin. Dies auch dann, wenn diese ihre Angebote pandemiebedingt nur eingeschränkt aufrechterhalten können. Der Stadtrat hat die Geltungsdauer eines entsprechenden Beschlusses vom April 2020 verlängert.

10. Februar 2021

Im April 2020 hatte der Stadtrat entschieden, dass Beiträge an subventionierte Trägerschaften grundsätzlich weiterhin ungekürzt ausbezahlt werden, auch wenn sie ihre Angebote aufgrund der behördlichen Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie nur eingeschränkt aufrechterhalten können. Der Stadtrat hat für diese weitere Auszahlung der Gelder Grundsätze verabschiedet, die in der Einzelfallprüfung zur Anwendung kommen (Medienmitteilung vom 29. April 2020).

Der Beschluss vom April 2020 war auf das Kalenderjahr 2020 beschränkt. Der Stadtrat hat nun beschlossen, die Geltungsdauer dieser Massnahme bis zum Ende der Pandemie zu verlängern. Zudem hat der Stadtrat in einigen Punkten Anpassungen vorgenommen: So gilt der Beschluss neu auch für private vorschulische und schulergänzende Betreuungseinrichtungen, die bislang – aus Dringlichkeitsgründen – Gegenstand eines anderen Beschlusses waren. Zudem berücksichtigen die Grundsätze zur Fortzahlung neu auch Angebotseinstellungen, die aufgrund einer behördlich angeordneten Beschränkung der Besuchendenzahlen aus wirtschaftlichen Gründen notwendig sind, und solche, die aus einem pandemiebedingten Personalmangel (beispielsweise aufgrund von Quarantäne) erfolgen.

Das wirtschaftliche Überleben subventionierter Trägerschaften und die Weiterführung ihrer Leistungen nach den Coronavirus-Einschränkungen sind für die Stadt Zürich von sehr grosser Bedeutung. Die Stadt Zürich subventioniert mehrere hundert Trägerschaften mit wiederkehrenden Beiträgen. Es sind dies Betriebe mit einer Mitarbeitendenzahl von mehreren hundert Personen, aber auch Vereine, die ehrenamtlich geführt werden, sowie Kleinstorganisationen von ein bis zwei Personen. Diese Beitragsempfängerinnen und -empfänger erbringen wertvolle Leistungen für die Stadt, und dies in unterschiedlichsten Bereichen: zum Beispiel in der Kultur, im Sport, bei der Integration, in der Wirtschaftsförderung oder der Bildung.

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