Global Navigation

Absenzenregelung

Jokertage

Bezug von Jokertagen nach § 30 Volksschulverordnung (VSV)

  1. Die Schülerinnen der Volksschule haben pro Schuljahr die Möglichkeit, 2 Jokertage zu beziehen.

  2. Die Eltern informieren die Klassenlehrperson mindestens zwei Tage vor der geplanten Absenz über den Bezug von Jokertagen im Mitteilungsheft.
     
  3. Die Jokertage können nur pro Schuljahr bezogen werden, nicht bezogene Jokertage verfallen. Halbe Tage gelten als ganze Jokertage.

  4.  Die SchülerInnen sind zur Nacharbeit des verpassten Unterrichtsstoffs verpflichtet.
  5. Die Verantwortung für die Kontrolle von Jokertagen liegt bei der Klassenlehrperson.

  6. Der erste Schultag nach den Sommerferien gilt als allgemeiner Sperrtag an der Schule Buchlern.

  7. Bei besonderen Schulanlässen wie Besuchstagen, Sporttagen, Exkursionen, Schulreisen, Klassenlager und Projektwochen können in der Regel keine Jokertage bezogen werden.

  8. Wird eine Ferienverlängerung bewilligt, ist der Bezug von Jokertagen nicht mehr möglich.

Dispensationen

Dispensationsgesuche nach § 29 Volksschulverordnung (VSA)

  1. Wünschen die Eltern ihre Kinder ausnahmsweise über die 2 Jokertage hinaus vom Unterricht zu befreien, reichen sie der Klassenlehrperson ein begründetes Gesuch ein. Sie verwenden dazu das Formular Dispensationsgesuch, welches möglichst frühzeitig vor dem geplanten Abreisetermin der Klassenlehrperson abzugeben ist. Vorgängig führen die Eltern mit der Klassenlehrperson immer ein Gespräch bezüglich der geplanten Absenz.

  2. Die Schulleitung entscheidet über das Gesuch.

  3. Der erste Schultag nach den Sommerferien gilt als Sperrtag. Es werden keine Dispensationsgesuche bewilligt.

  4. Die SchülerInnen sind zur Nacharbeit des verpassten Unterrichtsstoffs verpflichtet.

  5. Begründete Gesuche für Urlaub, vorzeitige Abreise in die Ferien oder verspätete Rückreise werden in der Regel nur einmal pro Klassenzug (Sekundarschule) bewilligt.
     

Gründe, welche eine Dispensation rechtfertigen, sind insbesondere

  • ansteckende Krankheiten im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler
  • aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler (bitte Brief mit Begründung, Bestätigung, Einladung etc. beilegen)
  • hohe Feiertage oder besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art
  • Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen
  • aussergewöhnlicher Förderbedarf von besonderen künstlerischen und sportlichen Begabungen
  • Schnupperlehren und ähnliche Anlässe für die Berufsvorbereitung

Nicht zulässige Begründungen für Dispensationsgesuche sind

  • Günstigere Flugtickets
  • Verkehrstechnische Gründe (weniger Stau, lange Fahrzeiten)
  • Fehlbuchungen beim Reiseveranstalter

Bonustage

Allgemeines:

Mit den Bonustagen werden Schülerinnen und Schüler für anständiges, pflichtbewusstes und zuverlässiges Verhalten während des Semesters belohnt.
Die Schülerinnen und Schüler haben an diesen beiden Tagen schulfrei, wenn sie klar die definierten Vorgaben erfüllen. Diese betreffen einerseits die Schulhausebene andererseits die Klassenebene. Für einen schulfreien Tag müssen die Vorgaben aus beiden Ebenen erfüllt sein.

  • Der letzte Schultag vor den Sport- und den Sommerferien ist ein Bonustag.

  • Die Schülerinnen und Schüler haben am Bonustag
    a. Schule
    b. schulfrei
  • Die Bonustage können weder verschoben noch kumuliert werden und sind keine zusätzlichen Jokertage.

  • An den Bonustagen werden Arbeiten zum Wohl der Schule und der Klasse ausgeführt oder persönliche Arbeiten fertiggestellt.

Bedingungen:

Schulhausebene:
Wer auf das Rauchen um das Schulhausareal verzichtet, hat Anrecht auf den Bonustag.
Wer beim Rauchen um das Schulhausareal erwischt wird, kann im betroffenen Semester keinen Bonustag beziehen.

Klassenebene:
Die Klassenlehrperson legt fest, welche Bedingungen für den Bonustag erfüllt sein müssen (Klassenregeln). Diese sind gegenüber den Schülerinnen / Schülern und Eltern transparent.

Allgemein gilt:
Schülerinnen und Schüler, welche sich während dem Semester anständig und pflichtbewusst Verhalten und die Regeln im Klassenverband respektieren, haben Anrecht auf einen Bonustag.


Schülerinnen und Schüler, welche während dem Semester häufig zu spät kommen, die Hausaufgaben unzuverlässig erledigen oder häufig das Schulmaterial vergessen, sind am Bonustag in der Schule.


Schülerinnen und Schüler, welche sich respektlos verhalten und die Regeln des schulischen Zusammenlebens nicht einhalten, können keinen Bonustag beziehen.

Stundenplan am Bonustag (gilt für alle SuS und LP)

Morgen:            08.20 Uhr bis 11.50 Uhr
Nachmittag:       13.45 Uhr bis 15.20 Uhr

Weitere Informationen