Global Navigation

Regeln

Schulisches Zusammenleben

Für unser schulisches Zusammenleben gelten unsere Kodex-Sätze, unsere Hausregeln und übergeordnet die städtische Hausordnung für die Schulanlagen der Volksschule der Stadt Zürich

Schulhaus-Kodex

Schulthek

Unsere Kodex-Sätze

  • Ich trage Sorge zu mir, ich trage Sorge zu den anderen, ich trage Sorge zur Schule.
  • Respekt ist...
    auf andere Rücksicht nehmen und Konflikte gewaltfrei lösen
  • Einfühlungsvermögen ist...
    für andere Verständnis und Mitgefühl zeigen.
  • Verantwortung ist...
    die Folgen für das eigene Handeln tragen.
  • Toleranz ist...
    Kolleginnen und Kollegen so leben zu lassen wie sie sind.

Schulhaus-Regeln

Zuschauer Tafel

  1. Alle SchülerInnen bleiben in der Pause draussen auf dem Schulhausareal.
  2. Ich beachte die Fussball- und Schneeballzonen und respektiere die Spielpläne.
  3. Ich halte mich an die Ballregeln (Verbotszonen, Softball-Zonen)
  4. Mobiltelefone und andere elektronische Geräte sind auf dem ganzen Schulareal während der Schulzeit nicht sichtbar und immer ausgeschaltet.
  5. Kickboards und Velos werden an den dafür vorgesehenen Orten versorgt.
  6. Auf dem Schulareal kaue ich keine Kaugummis.
  7. Die Pausenaufsicht ist Ansprechperson für alle SchülerInnen.

Regeln für Elektrogeräte und Mobiltelefone

Bei den Regeln für Mobiltelefone und andere elektronische Geräte (z.B. Smartwatches) stützen wir uns auf die Hausordnung für Volksschulen in der Stadt Zürich.

Das bedeutet

  • Mobiltelefone und andere elektronische Geräte dürfen auf dem Schulareal (Schulhaus, Pausenplatz) und auf den Aussenlagen nicht verwendet werden. 
  • Werden Geräte mitgebracht, müssen diese den ganzen Tag ausgeschaltet und nicht sichtbar versorgt sein. Bei einem Verstoss kann das Gerät vom Schulpersonal konfisziert und zur Abholung durch die Eltern bereitgehalten werden.
  • Ausnahmen in Notfällen sind in Absprache zwischen den zuständigen Lehr- bzw. Betreuungspersonen und den Eltern möglich. Dazu wird ein "Natel-Vertrag" abgeschlossen, der die genauen Bedingungen regelt.
  • Eine weitere Ausnahme ist, wenn die Nutzung explizit durch das Schulpersonal gestattet wurde (z.B. im Rahmen von Schulprojekten auf der Mittelstufe). Diese Erlaubnis gilt nur für die genau definierten Zwecke und Zeiträume. Halten sich Schüler*innen nicht an die Vorgaben, kann ihnen die befristete Erlaubnis von der zuständigen Person wieder entzogen werden.

Videoüberwachung

Unsere Schulanlage ist mit einer Videoanlage gemäss «Reglement für den Einsatz von Videoüberwachung bei Schulgebäuden und -anlagen» ausgerüstet.

Link zum Reglement:
Stadtratsbeschluss «Videoüberwachungs-Reglement»

Die Aufzeichnungen erfolgen:

  • nur ausserhalb der Schulbetriebszeiten von 18:00 bis 7:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen, allgemeinen Feiertagen und in den Schulferien Tag und Nacht
  • entlang der Aussenfassaden und in den Eingangsbereichen
  • auf Ereignisse (= Bewegung) und nicht als Liveüberwachung.

Die aufgezeichneten Daten: 

  • werden nach 7 Tagen (168 Stunden) gelöscht oder überschrieben
  • werden nur von Stadt Zürich Immobilien, Fachstelle Schliess- und Sicherheitstechnik eingesehen, wenn vorgängig eine Strafanzeige durch die Leitung Hausdienst Technik (LHT) oder die Schulleitung bzw. Kreisschulbehörde bei der Polizei erstattet wurde. 

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

Weitere Informationen

Mehr zum Thema