- Keine der beiden Mitarbeiterinnen hat je zu ihrer Arbeit und ihren Erfahrungen einen fachlichen Report zu Handen von Stadträtin Monika Stocker erstellt. Zu keiner Zeit haben sie – weder schriftlich noch persönlich – mit der Vorsteherin das Gespräch gesucht.
- Gegen beide Mitarbeiterinnen laufen Untersuchungen der Staatsanwaltschaft wegen Amtsgeheimnisverletzung. Sie wurden deshalb im Oktober 2007 gemäss städtischem Personalrecht zum Schutz ihrer eigenen sowie der Interessen des Arbeitgebers vorübergehend vorsorglich von ihren Aufgaben freigestellt.
- Die massive Kritik an der Arbeitsweise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht in deutlichem Widerspruch zum Bericht der GPK. Diese attestiert dem Personal des Sozialdepartements nach eingehender Prüfung aller erhobenen Vorwürfe eine engagierte und professionelle Haltung und kommt zum Schluss, dass in den Sozialzentren der Stadt Zürich mehrheitlich effizient und effektiv gearbeitet wird.
- Die Verbesserungen in den Prozessen und Kontrollsystemen sind im GPK-Bericht und in der Parlamentsdebatte erläutert worden. Der Stadtrat hat in seiner Stellungnahme zum GPK-Bericht klar aufgezeigt, was zur Qualitätssicherung bereits unternommen worden ist und welche weiteren Schritte in Vorbereitung sind. Wie schon im Gemeinderat ausgeführt, wird in den Sozialen Diensten ein Risikomanagement und Qualitätssicherungssystem implementiert, das den neuesten fachlichen Standards entspricht.