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Ansteckende Krankheiten

Information und Beratung

Eine gute Information zu ansteckenden Krankheiten, wie beispielsweise Masern, Keuchhusten, Dellwarzen oder Fusspilz ist die Grundlage einer gelingenden Prävention. Durch Beratungen und Information unterstützt der Schulärztliche Dienst Eltern, Lehrpersonen und Schulleitungen - dies stets anhand des neusten Wissensstandes und unter Berücksichtigung des schulischen Kontexts.

Informationsblätter zu ansteckenden Krankheiten

Von A wie Augengrippe bis W wie Windpocken - Informationen in kompakter Form zusammengestellt. 

Hier geht es zu den Informationsblättern

Augengrippe (Kerato-Conjunctivitis epidemica)

Diese Form der Augenentzündung ist eine hochansteckende, durch ein Virus ausgelöste Erkrankung der Bindehaut und in einigen Fällen auch der Hornhaut des Auges. In der Regel verläuft sie harmlos und heilt nach zwei Wochen wieder ab. Ist die Augenentzündung mit Schmerzen verbunden, sollte ein Arzt aufgesucht werden.

Schulausschluss: Ein Schulausschluss gilt ab Diagnose bis zum 15. Tag nach dem Krankheitsausbruch. Wenn beide Augen betroffen sind, ab dem Ausbruch im zweiten Auge.

Borkenflechte (Impetigo contagiosa) 

Borkenflechte ist eine juckende, manchmal auch schmerzende Haut-Infektion (Pyodermie), die bei Kindern häufig vorkommt. Die Krankheit ist sehr ansteckend, kann aber gut behandelt werden.

Kein Schulausschluss: Erkrankte Kinder müssen nicht von der Schule ausgeschlossen werden. Ob es zu einer Abwesenheit kommt, hängt davon ab, ob ein Kind Beschwerden hat.
Ausschluss Schwimmunterricht: Betroffene Kinder dürfen erst wieder am Schwimmunterricht teilnehmen, wenn die offenen Hautstellen abgeheilt und die Krusten abgefallen sind. 

Chlamydien

Eine Infektion mit Chlamydien gehört zur am häufigsten diagnostizierten sexuell übertragbaren Krankheit durch Bakterien. In vielen Fällen verläuft eine Infektion zu Beginn fast ohne Symptome. Allerdings kann sie unbehandelt zu schweren Folgen wie Unfruchtbarkeit führen. Die Krankheit ist mit Antibiotika gut behandelbar.

Coronavirus / Covid-19

Die Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) ist eine Atemwegserkrankung, die erstmals im Dezember 2019 in China auf­getreten ist. Seit Dezember 2020 ist eine gut verträgliche COVID-Impfung in der Schweiz zugelassen. 

Schulausschluss: Der Schulbesuch hängt vom Allgemeinzustand des Kindes ab. Erkrankte Kinder bleiben solange zu Hause, bis sie fieberfrei und in gutem Allgemeinzustand sind.

Dellwarzen / Mollusken (Molluscum contagiosum)

Bei Dellwarzen handelt es sich um eine harmlose Virusinfektion der Haut. Davon betroffen sind mehrheitlich Kinder und Jugendliche. Oft bilden sich Dellwarzen nach einiger Zeit spontan zurück. Ist der Befall gross, können sie vom Arzt entfernt werden.

Kein Schulausschluss: Von Dellwarzen betroffene Kinder müssen nicht von der Schule ausgeschlossen werden. Auch können sie weiterhin den Sport- und Schwimmunterricht besuchen.

Eitrige Hirnhautentzündung (Meningokokken Meningitis)

Meningokokken sind weltweit vorkommende Bakterien, die eine lebensgefährliche Hirnhautentzündung (Meningitis) auslösen können. Meningokokken-Erkrankungen sind zwar selten, da sie aber innerhalb weniger Stunden lebensgefährlich werden können, ist eine rechtzeitige Diagnose besonders wichtig. Kinder unter fünf Jahren und Jugendliche zählen zu den besonderen Risikogruppen.

Schulausschluss: Erkrankte Kinder mit Meningokokken-Verdacht werden bis zum Ausschluss des Verdachtes vom Besuch der Schule und des Hortes ausgeschlossen. Der Schulausschluss von gesunden Personen, welche engen Kontakt mit der erkrankten Person hatten (Geschwister, Schulkameraden, Lehrpersonen), ist nicht notwendig. 

Fuchsbandwurm (Echinokokkose)

Der Fuchsbandwurm ist ein Parasit, der im Darm des Fuchses lebt. Eine Übertragung auf den Menschen ist sehr selten. Da eine Infektion mit dem Fuchsbandwurm zu einer lebenslangen Erkrankung führen kann, sind Vorsichtsmassnahmen wichtig. 

Fusspilz (Tinea pedis)

Fusspilz ist eine häufig vorkommende Pilzinfektion der Füsse. Eine Ansteckung erfolgt oft dort, wo Menschen barfuss laufen: In Schwimmbädern, Turnhallen oder Umkleidekabinen. Fusspilz heilt nur selten spontan ab. Mit speziellen Sprays oder Cremes ist er aber gut behandelbar.

Hand-Fuss-Mund-Krankheit und Mundfäule

Bei der Hand-Fuss-Mund-Krankheit und der Mundfäule handelt es sich um weit verbreitete, meist harmlose, aber sehr ansteckende Infektionskrankheiten. Hauptsächlich sind jüngere Kinder davon betroffen. Beide Krankheiten heilen von alleine wieder ab, können aber durch schmerzhafte Blasen im Mund Kinder stark beim Essen und Trinken beeinträchtigen.

Schulausschluss: Der Schulbesuch hängt vom Allgemeinzustand des Kindes ab. Erkrankte Kinder bleiben solange zu Hause, bis sie fieberfrei und in gutem Allgemeinzustand sind. 

Hepatitis A / Epidemische Leberentzündung oder Gelbsucht

Hepatitis A ist eine durch ein Virus ausgelöste Leberentzündung, die bei Kindern meist harmlos verläuft. Man kann nur einmal daran erkranken, danach besteht ein lebenslanger Schutz. Eine Impfung ist möglich, wird aber hauptsächlich Menschen, die engen Kontakt zu erkrankten Personen haben oder in Risikoländer reisen, empfohlen.

Schulausschluss: Ein Schulbesuch ist bei guten Allgemeinzustand ab dem 6. Tag nach Ausbruch des akuten Durchfalls oder Auftreten der Gelbsucht wieder möglich.  

Hepatitis B / Gelbsucht

Hepatitis B, auch Gelbsucht genannt, ist eine ernsthafte Leberentzündung. 2/3 der angesteckten Personen zeigen keine Symptome, sie können die Krankheit trotzdem übertragen. Es existiert eine Impfung gegen Hepatitis B, die Säuglingen als Kombinationsimpfung empfohlen wird. Die Impfung kann bei noch nicht geimpften Jugendlichen nachgeholt werden.  

Humane Papillomaviren (HPV)

In der Schweiz, aber auch weltweit sind HP-Viren die häufigsten sexuell übertragbaren Infektionen. Bestimmte HP-Virusstämme verursachen Genitalwarzen. Sie können aber auch Krebsvorstufen oder Krebs im Genitalbereich oder Rachenraum verursachen. Am häufigsten tritt Krebs am Gebärmutterhals auf. Mädchen und Knaben wird eine Impfung ab 11 Jahren empfohlen. Am besten geschützt ist man, wenn die Impfungen vor dem ersten Geschlechtsverkehr erfolgen.

Keuchhusten (Pertussis)

Keuchhusten ist eine hochansteckende bakterielle Infektionserkrankung der Atemwege. Im Verlauf treten über mehrere Wochen heftige Hustenattacken auf. Säuglinge und Kleinkinder sind besonders gefährdet für schwere Komplikationen. Eine Impfung verleiht einen hohen, aber nicht vollständigen Schutz.

Schulausschluss: Wenn nur eine Person erkrankt ist, gibt es keinen Schulausschluss. Ab zwei erkrankten Personen wird ein Schulausschluss vom Kantonsärztlichen Dienst geprüft. Dauer des Schulausschlusses mit Antibiotika 5 Tage, ohne 21 Tage.

Kopfhautpilz (Tinea capitis)

Kopfhautpilz ist eine ansteckende Pilzinfektion der behaarten Kopfhaut. Sie tritt vorwiegend bei Kindern vor der Pubertät auf. Kopfhautpilz wird mit Cremes und/oder Tabletten behandelt. Die Behandlung dauert meist mehrere Wochen.

Schulausschluss: Ein allfälliger Schulausschluss wird je nach Ausprägung von der behandelnden Ärzt*in festgelegt.

Krätze (Scabies)

Scabies, umgangssprachlich auch Krätze genannt, ist eine weit verbreitete ansteckende Hauterkrankung, die durch die Krätzmilbe verursacht wird. Die Krankheit löst einen starken Juckreiz aus und muss mit spezieller Crème behandelt werden. Eine Ansteckung erfolgt über direkten Hautkontakt von Mensch zu Mensch.

Schulausschluss: Erkrankte Personen müssen bis 24 Stunden nach Beginn der Behandlung von der Schule ausgeschlossen werden.

Legionärskrankheit (Legionellose)

Die Legionellose ist eine Infektionskrankheit der Lunge, die durch die Legionellen-Bakterien verursacht wird. Legionellen kommen in fast allen wässerigen Umgebungen vor und können sich besonders gut in stehenden Wassersystemen mit einer Temperatur zwischen 25-45° (z.B. Wasserleitungen/-hähnen, Duschköpfen, Whirlpools, Klimaanlagen) vermehren. Für gesunde Menschen stellen Legionellen in aller Regel kein Gesundheitsrisiko dar.

Madenwürmer (Oxyuriasis)

Madenwürmer sind kleine weisse Würmer im Darm und gehören zu den häufigsten Wurmerkrankungen beim Menschen. Kinder sind durch ihr Alltagsverhalten häufiger als Erwachsene von Madenwürmern betroffen. Der Befall ist unangenehm, aber ungefährlich.

Kein Schulausschluss: Kinder, die an Madenwürmern erkrankt sind, müssen nicht vom Besuch der Schule, des Kindergartens oder des Horts ausgeschlossen werden.

Magen-Darm-Grippe (akuter Brechdurchfall)

Magen-Darm-Grippe ist eine Erkrankung des Magen-Darm-Traktes, welche bei Kindern häufig vorkommt und plötzliches Erbrechen und Durchfall verursacht. Sie wird meist durch Viren, häufig durch das Norovirus, ausgelöst und dauert 2 bis 3 Tage. Die Krankheit hat nichts mit der echten Grippe (Influenza) zu tun.

Schulausschluss: Erkrankte Kinder sollen zu Hause bleiben, solange sie Symptome zeigen. Danach die üblichen Hygienemassnahmen einhalten.

Masern

Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit und werden häufig unterschätzt: Bei fast jeder sechsten Erkrankung kommt es zu Komplikationen wie Lungen- und Mittelohrentzündung. In manchen Fällen kann gar eine Gehirnentzündung auftreten und schwere bleibende Schäden hinterlassen. Eine Impfung ist die einzige Möglichkeit, um Masern vorzubeugen.

Schulausschluss für nicht geimpfte Kinder: Nicht geimpfte Kinder in engem Kontakt mit Erkrankten können bis zu 21 Tage vom Besuch der Schule, des Kindergartens und des Hortes ausgeschlossen werden.

Pfeiffersches Drüsenfieber (Mononucleosis infectiosa, Epstein-Barr-Virus-Infektion)

Das Pfeiffersche Drüsenfieber ist eine häufige und normalerweise harmlose Virusinfektion des Lymphsystems. Meistens erkranken Kinder und Jugendliche daran. Bei Kindern wird die Krankheit oft nicht erkannt und als «Grippe» eingestuft. Bei vielen vorwiegend jüngeren Patienten verläuft das Pfeiffersche Drüsenfieber ohne Krankheitszeichen.

Kein Schulausschluss: Ein Schulausschluss von erkrankten Kindern ist nicht nötig. Der Schulbesuch hängt vom allgemeinen Befinden des Kindes ab. Die Teilnahme am Turnunterricht richtet sich nach den Empfehlungen der behandelnden Ärzt*in.

Ringelröteln (Erythema infectiosum)

Ringelröteln gehört zu den Kinderkrankheiten, ist jedoch nicht mit Röteln zu verwechseln. Es ist eine ansteckende Infektionserkrankung, die bei Kindern weit verbreitet ist. Meist verläuft die Krankheit ohne Komplikationen. Es existiert keine Impfung gegen Ringelröteln.

Kein Schulausschluss: Wenn der Allgemeinzustand es zulässt, ist ein Schulbesuch erlaubt.

Scharlach (Streptokokken-Angina)

Scharlach ist eine fieberhafte Erkrankung mit Halsweh und einem typischen Hautausschlag und gehört zu den häufigsten bakteriellen Erkrankungen im Kindesalter. Erreger sind Streptokokken-Bakterien, die eine Entzündung der Mandeln und des Rachens (Angina) auslösen können. Scharlach ist sehr ansteckend und kann deshalb gehäuft in Kitas, Kindergärten und Schulen auftreten.

Kein Schulausschluss: Wenn der Allgemeinzustand es zulässt, ist ein Schulbesuch - mit oder ohne Antibiotika - wieder erlaubt.

Tuberkulose (TB oder Tbc)

Tuberkulose ist eine ansteckende Krankheit, die vor allem die Lunge befällt. Gefährdet sind insbesondere Kleinkinder und immungeschwächte Personen. Mit speziellen Antibiotika, die über Monate korrekt eingenommen werden müssen, ist die Krankheit meist gut behandelbar.

Schulausschluss: Die Krankheit ist meldepflichtig. Bei ansteckender Lungen-Tuberkulose (offener Lungen-TB) werden Kinder solange von der Schule ausgeschlossen, bis sie nicht mehr ansteckend sind. In der Regel dauert dies 2-3 Wochen.

Warzen (Verruca vulgaris)

Bei Warzen handelt es sich um eine Infektionserkrankung der Haut, die bei Kindern vor allem an Handrücken, Fingern und Fusssohlen vorkommt. Warzen sind an sich harmlos, häufig aber sind sie kosmetisch störend. Meist heilen Warzen spontan ab, allerdings oft erst nach Monaten oder sogar Jahren.

Windpocken / Wilde Blattern (Varizellen)

Windpocken sind eine äusserst ansteckende virale Infektionskrankheit. Bei Kindern verläuft die Krankheit meist gutartig. Sind aber Jugendliche oder Erwachsene von einer Ansteckung betroffen, können Komplikationen auftreten. Deshalb wird Jugendlichen, welche die Krankheit noch nicht durchgemacht haben, eine Impfung empfohlen.

Kein Schulausschluss: Windpocken sind gemäss kantonalen Richtlinien kein Grund für einen Schulausschluss. Am ansteckendsten ist die Krankheit sowieso in den Tagen vor Ausbruch des Ausschlags.

Massnahmen in der Schule

Erkrankt ein Kind an einer ansteckenden Krankheit, welche grosse gesundheitliche Folgen haben kann (z.B. Kinderlähmung, Masern, Hepatitis B), informieren die Mitarbeitenden des Schulärztlichen Dienstes Eltern, Lehrepersonen und Behörden. Sind schnellstens Massnahmen zum Schutz der übrigen Kindergarten- oder Schulgemeinschaft notwendig, werden diese in enger Zusammenarbeit mit dem Kantonsärztlichen Dienst, den Spitälern und dem Bundesamt für Gesundheit entwickelt und eingeleitet. Um eine weitere Verbreitung einer ansteckenden Krankheit zu verhindern, ist auch ein vorübergehender Schulausschluss möglich.

Impfausweiskontrolle und kostenloses Impfangebot

Impfbüchlein wird gestempelt nach erfolgter Impfung

Durch die Impfausweiskontrolle und das Impfangebot hilft der Schulärztliche Dienst mit, Kinder vor komplikationsreichen oder gefährlichen Krankheiten, wie zum Beispiel Diphtherie, Wundstarrkrampf, Keuchhusten, Kinderlähmung, Hirnhautentzündung, Masern, Mumps, Röteln oder Hepatitis B (Leberentzündung) zu schützen. 

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