Impfungen
Impfausweiskontrolle in der Schulärztlichen Vorsorge-Untersuchung
Kinder, die beim Schulärztlichen Dienst untersucht werden und nicht vollständig geimpft sind, erhalten eine Impfempfehlung zuhanden der Eltern. Auf Wunsch der Eltern können die Kinder in der Schulärztlichen Praxis in ihrem Schulkreis oder bei der privaten Kinderärztin/dem privaten Hausarzt geimpft werden. Die Impfung durch den Schulärztlichen Dienst ist kostenlos.
Der Schulärztliche Dienst bietet diejenigen Impfungen an, welche das Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Schweizerischen Impfplan empfiehlt.
Basisimpfungen
Angeboten werden jene Impfungen, welche das Bundesamt für Gesundheit im schweizerischen Impfplan als Basisimpfungen empfiehlt. Dies sind Impfungen gegen:
- Kinderlähmung (Poliomyelitis)
- Diphtherie / Starrkrampf (Tetanus) / Keuchhusten (Pertussis)
- Masern / Mumps / Röteln
- Hepatitis B
- Humane Papillomaviren HPV (für Mädchen ab 11 Jahren)
- Varizellen (Wilde Blattern, Windpocken)
Poster zur effektiven Unterstützung von 5-11-jährigen Kindern beim Impfen in Impfzentren und in der Praxis
Weitere Informationen zur Impfung gegen Humane Papillomaviren
Mädchen und Jungs impfen
Bei den Mädchen / Frauen zählt die HPV-Impfung gemäss dem Schweizerischen Impfplan zu den «Basisimpfungen». Der Grund dafür ist, dass die Folgen einer HPV-Erkrankung bei Mädchen / Frauen schwerwiegend sein können.
Bei den Knaben / Männern sind die Folgen einer Erkrankung an HPV geringer. Deshalb wird die Impfung bei ihnen zu den «zusätzlich empfohlenen Impfungen» gezählt.
Indem jedoch Mädchen und Knaben geimpft werden, wird das Risiko einer Übertragung von Humanen Papillomaviren für alle geringer.
Wann impfen?
Humane Papillomaviren werden meist über sexuelle Kontakte weitergegeben.
Damit ein optimaler Schutz besteht, sollte daher die HPV-Impfung möglichst vor dem ersten sexuellen Kontakt erfolgen. Das BAG (Bundesamt für Gesundheit) empfiehlt die HPV-Impfung ab 11 Jahren, also ab der 5. oder 6. Klasse.
Zwischen 11-14 Jahren braucht es für die Impfung zwei Impfdosen.
Ab dem 15. Geburtstag sind es drei Impfdosen.
Der Schulärztliche Dienst empfiehlt Eltern, ihre Kinder spätestens in der 8. Klasse (vor dem 15. Geburtstag) impfen zu lassen.
Beratung
Zur Impfung gehört auch eine Beratung durch die Ärztin oder den Arzt.
Dort wird erklärt, wovor die Impfung schützt und wovor nicht.
Zudem informieren die Ärzte/Ärztinnen über mögliche Nebenwirkungen der HPV-Impfung.
Wo impfen?
Sie können die Impfung beim Schulärztlichen Dienst, bei Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Hausärztin durchführen lassen.
Wenn Ihr Kinderarzt, Ihre Hausärztin eine Bewilligung für das kantonale Impfprogramm im Kanton Zürich hat, ist eine Impfung dort, genauso wie beim Schularzt/bei der Schulärztin, für die Eltern kostenlos.
Weitere Informationen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zu Humanen Papillomaviren (HPV), möglichen Krankheiten und der Impfung gegen HPV.
Zusätzlich empfohlene Impfungen
Ebenfalls im Angebot des Schulärztlichen Dienstes ist die Impfung gegen:
- FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) - diese Krankheit wird durch Zecken übertragen.
Die FSME-Impfung wird allen Erwachsenen und Kindern (ab 3 Jahren), die im Kanton Zürich wohnen, oder sich zeitweise dort aufhalten, empfohlen.
Mehr Informationen zu Zecken und wie Sie sich und Ihre Kinder vor ihnen schützen können, finden Sie auf unserer Webseite zu Zecken. - Meningokokken (Hirnhautentzündung)
Empfohlen, aber nicht im Angebot des Schulärztlichen Dienstes, sind die Impfungen gegen:
- Pneumokokken
- Grippe
- Reiseimpfungen: weitere Informationen erhalten Sie beim Zentrum für Reisemedizin in Zürich
Sie können sich bei Bedarf an ihren privaten Kinderarzt oder die private Hausärztin wenden.