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Verzicht auf Unterschutzstellung einer privaten Parzelle in Leimbach

Medienmitteilung

Die in der Wohnzone liegende private Parzelle LE1374 in Zürich-Leimbach kann bebaut werden. Auf der Parzelle wuchs in den vergangenen Jahren ein vielfältiges Biotop heran, weshalb Anwohner*innen eine Abklärung der Schutzwürdigkeit forderten. Ergebnis: Eine Unterschutzstellung wäre nicht verhältnismässig, weil es ein bestehendes Bauvorhaben verunmöglichen würde und das Biotop ersetzbar ist. Es ist darum durch die Bauherrschaft für Ersatz zu sorgen.

21. Dezember 2022

Die unbebaute rund 5500 m2 grosse Parzelle LE1374 in Zürich-Leimbach liegt in der Bauzone (dreigeschossige Wohnzone W3) und im Inventar der kommunalen Landschaftsschutzobjekte (KSO-29.00). Sie ist in privatem Besitz und lag mehrere Jahrzehnte brach, wodurch sich ein strukturreicher und vielfältiger Biotopkomplex entwickelte. Die Eigentümerschaft plante 2021 eine Überbauung und damit verbunden die Rodung der Pflanzen und die Zerstörung des vielfältigen Biotops. Anwohner*innen forderten in der Folge 2021 mit 440 Unterschriften eine Schutzabklärung des Grundstücks. Der Stadtrat erliess daraufhin ein einjähriges Veränderungsverbot, um die Schutzwürdigkeit der Parzelle zu prüfen. Um dies mit der nötigen Sorgfalt durchführen zu können, wurde die Abklärungsdauer im Einverständnis mit der Grundeigentümerin bis am 31. Dezember 2022 verlängert.

Kein Schutz, aber Ersatzmassnahmen

Für die Schutzabklärung wurden mit zwei unabhängigen externen Gutachten sowohl der Natur- wie auch der Landschaftsschutz beurteilt. Aus Sicht des Landschaftsschutzes ist die Parzelle nicht schutzwürdig. Aus Sicht des Naturschutzes ergab die Kartierung der Flora, dass keine geschützten oder gefährdeten Pflanzenarten auf der Parzelle wachsen. Die Kartierung der Fauna zeigte, dass einzelne gefährdete Arten die Parzelle als Teil ihres Lebensraums nutzen. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass der Biotopkomplex (die Parzelle) zwar grundsätzlich schützenswert, aber ersetzbar ist, weil die gefährdeten Tiere mobil und nicht fest an den Standort gebunden sind.

Eine Unterschutzstellung würde eine Bebauung verunmöglichen, ein partieller Schutz wäre kaum realisierbar und nur von geringem Nutzen für die betroffenen Tierarten. Der Stadtrat ist darum zum Schluss gelangt, dass eine Unterschutzstellung unverhältnismässig ist. Der Lebensraumverlust für die betroffenen Tierarten muss aber an einem anderen Ort kompensiert werden. Dafür wird in der unmittelbaren Nähe für das Biotop gleichwertiger Ersatz geschaffen und die Tiere (Igel, Reptilien und Amphibien) müssen bestmöglich umgesiedelt werden.

Für die Ersatzmassnahmen stellt die Stadt Zürich eine 14 400 m2 grosse Wiese zur Verfügung. Diese wird als artenreiche Wiese angelegt und mit 14 Hochstamm-Obstbäumen ergänzt. Entlang des Rebenwegs pflanzt Grün Stadt Zürich fünf einheimische Bäume, die grosskronig heranwachsen können. Kleinstrukturen aus Stein und Holz (nach Möglichkeit aus dem bestehenden Biotop), Gebüsche und punktuelle Aufwertungen am Waldrand ergänzen die Massnahmen. Dadurch wird aus ökologischer Sicht sogar ein besserer Lebensraum geschaffen als des heutigen Biotops. Die Planung und Umsetzung der Massnahmen erfolgt durch die Stadt Zürich, finanziert wird die Ersatzmassnahme durch die Bauherrschaft, wofür ein verwaltungsrechtlicher Vertrag abgeschlossen wurde. 

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