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Projektierungskredit zur Schaffung von ökologischen Ersatzmassnahmen im Seebecken

Medienmitteilung

Für die Projektierung zur Schaffung von ökologisch wertvollen Flachwasserzonen im Seebecken genehmigt der Stadtrat einmalige Ausgaben von 1,739 Millionen Franken. Die ökologischen Massnahmen sind nötig für die Neukonzessionierung bestehender Anlagen im See, unter anderem von Hafenanlagen.

13. März 2024

Die Stadt verfügt im Uferbereich des Zürichsees über Hafen- und Badeanlagen, Schiffstege sowie Restaurantbauten. Uferbauten an Gewässern bedeuten Einschnitte in die Natur. Ökologische Defizite, die dadurch entstehen, müssen gemäss dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz kompensiert werden.

Die Konzessionen für den Weiterbetrieb der sechs Hafenanlagen im Stadtzürcher Seebecken laufen Ende Dezember 2026 aus. Für die Erteilung neuer Konzessionen muss die Stadt dem kantonalen Amt für Abfall. Wasser, Energie und Luft (AWEL) ein bewilligungsfähiges Projekt für ökologische Ersatzmassnahmen vorlegen.

Da die bestehenden Anlagen vor allem Flachwasserbereiche beeinträchtigen, können diese Defizite am effizientesten mit der Schaffung neuer Flachwasserbereiche kompensiert werden. Ökologisch wertvoll sind beispielweise Flachwasserbereiche, in denen genug Sonnenlicht für das Gedeihen von Wasserpflanzen vorhanden ist. Durch Aufschüttungen im Unterwasserbereich können solche Flachwasserzonen geschaffen werden. Als Material für die Seeschüttungen besteht die Absicht, das Ausbruchmaterial von nahe gelegenen Tunnelprojekten der SBB zu nutzen. Die Wiederverwertung dieses umfangreichen Ausbruchmaterials wäre eine wirtschaftliche und ökologische Lösung. 

Gesamtstädtischer Bedarf soll abgedeckt werden

Mit den Seeschüttungen können grössere ökologische Ersatzflächen geschaffen werden als für die sechs bestehenden Hafenanlagen notwendig sind. Dies ist aus gesamtstädtischer Sicht sinnvoll, da in den nächsten Jahren weitere Anlagen rekonzessioniert werden müssen. Die Stadt erhebt daher aktuell den Gesamtbedarf an ökologischen Ersatzflächen im Gewässerbereich. Die Seeschüttungen sollen neu auch den künftigen Bedarf an ökologischen Ersatzmassnahmen stadtweit abdecken. Dazu muss der ursprüngliche Projektumfang ausgedehnt werden.

Für die weiteren Projektierungsarbeiten des Bauprojekts «ökologische Ersatzmassnahmen im Seebecken Zürich» hat der Stadtrat zum bisherigen Projektierungskredit von 777 000 Franken einen Zusatzkredit von 962 090 Franken bewilligt, wodurch neue einmalige Ausgaben in der Höhe von insgesamt rund 1,739 Millionen Franken resultieren.

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