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Für Unternehmen

Mit der Einführung der neuen Abfallverordnung per 1. Januar 2023 sinken die Grund- und Mengengebühren für Unternehmen. Erfahren Sie hier mehr über die Auswirkungen auf kleine, mittlere und grosse Unternehmen.

Unternehmen ab 250 Vollzeitstellen

Grosse Unternehmen mit mehr als 250 Vollzeitstellen sind neu von der Abfall-Grundgebühr der Stadt Zürich befreit: Sämtlicher Abfall wie Kehricht, Papier, Karton und Bioabfall dieser Unternehmen gilt als Betriebsabfall und fällt gemäss der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) nicht unter das Abfallmonopol.

Die Unternehmen sind selbst für die fachgerechte Entsorgung ihrer Abfälle zuständig. Dazu arbeiten sie in der Regel mit privaten Entsorgungsdienstleistern zusammen. Sie dürfen keine städtischen Dienstleistungen oder Infrastrukturen mehr nutzen und werden im Gegenzug per 1.1.2023 von der Abfall-Grundgebühr befreit.

Melden Sie uns, ab wann Entsorgung + Recycling die Leerung der Container einstellen kann.

Unternehmen mit weniger als 250 Vollzeitstellen

Betriebskehricht

Die Abfälle von Unternehmen mit weniger als 250 Vollzeitstellen gelten als Siedlungsabfall. Diese fallen deshalb unter das Abfallmonopol der Stadt Zürich. Die meisten Unternehmen entsorgen ihren Betriebskehricht mit Entsorgung + Recycling Zürich.

Diese Unternehmen profitieren von tieferen Grund- und Mengengebühren. Die Grundgebühr wird anhand der Anzahl Vollzeitstellen berechnet, welche jedes Jahr neu erhoben wird. Die Mengengebühr berechnet sich anhand der Anzahl Containerleerungen und pro Kilogramm Betriebskehricht.

Entsorgung im Züri-Sack

Kleinere Unternehmen und solche mit wenig Kehricht entsorgen mit dem Züri-Sack. Diese profitieren von tieferen Gebühren für den Züri-Sack und der stark reduzierten Grundgebühr, die anhand der Anzahl Vollzeitstellen erhoben wird (siehe unten).

Grund- und Mengengebühren

Gebührenartab 01.01.2023bis 31.12.2022
Grundgebühr pro Vollzeitstelle und Jahr12.00 Fr.*46.00 Fr.**
Pauschale für die Leerung von Containern9.00 Fr.9.00 Fr.
Pauschale für die Leerung von Unterflur-Containern40.00 Fr.40.00 Fr.
zuzügliche Gebühr pro Kilogramm Inhalt0.15 Fr.0.20 Fr.

alle Preise exkl. MwSt.

* Diese Gebühr gilt gemäss Gemeinderatsbeschluss bis ins Jahr 2026. Für die Folgejahre legt der Stadtrat die Gebühren im festgelegten Rahmen von 10 bis 50 Franken pro Vollzeitstelle fest.

** Abgebildet ist der Tarif gemäss Abfallverordnung bis 31.12.2022. Tatsächlich wurden in den vergangenen Jahren 50 Prozent Bonus gewährt (Beschluss Gemeinderat)

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