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Freiraumversorgung in der Stadt Zürich

stadt-zuerich.ch/freiraumversorgung

Vielfältig nutzbare und attraktive öffentliche Freiräume sind wesentliche Faktoren, die zur hohen Lebensqualität einer Stadt beitragen.

Übersicht

Die Stadt Zürich hat sich zum Ziel gesetzt, ihrer Wohnbevölkerung und den hier Beschäftigten zur Erholung ausreichend und gut zu Fuss erreichbare Freiräume zur Verfügung zu stellen: Pro Einwohner*in sollen 8 m² und pro hier beschäftigter Person 5 m² nutzbarer Freiraum vorhanden sein. Dieses Ziel ist seit 2017 im regionalen und kommunalen Richtplan als Planungsrichtwert behördenverbindlich festgehalten. 

Mit den Freiraumversorgungsanalysen wird aufgezeigt, wo es im Stadtgebiet ausreichend Freiräume gibt und welche Gebiete eher unterversorgt sind. Die Analysen sind quantitativ und machen lediglich indirekte Aussagen zu gestalterischen oder funktionalen Qualitäten. Auch in gut versorgten Gebieten können einzelne Freiraumtypen fehlen und dadurch entsprechende Bedürfnisse, z. B. nach Ruhe und Rückzug, nicht abgedeckt sein. 

Die Analysen bilden die realen Verhältnisse nur ungefähr ab, da sich die Einwohner*innen individuell und auf unterschiedliche Art und Weise erholen. 

Die Berechnungen für die Wohnbevölkerung und die Beschäftigten werden separat durchgeführt und deren Werte nicht zusammengerechnet. Die Gründe hierfür liegen in der zeitlich unterschiedlichen Nutzung der Freiräume. 

Ergebnisse der aktuellen Versorgungsberechnung (2022)

Die Grafik zeigt den Freiraum-Versorgungsgrad der Wohnbevölkerung im Jahr 2022.
Die Karte zeigt den Freiraum-Versorgungsgrad der Beschäftigten im Jahr 2022.

Versorgungsentwicklung 2022 gegenüber 2018

Versorgung Wohnbevölkerung: Bevölkerungswachstum +3 %Versorgung Beschäftigte: Beschäftigtenwachstum +8 %
Gut versorgt: 63 % (+1 %)Gut versorgt 38 % (unverändert)
Genügend versorgt: 17 % (-2 %)Genügend versorgt: 18 % (-2 %)
Ungenügend versorgt: 14 % (unverändert)Ungenügend versorgt: 26 % (+3 %)
Schlecht versorgt: 6 % (+1 %)Schlecht versorgt: 18 % (-1 %)

Bei der Wohnbevölkerung hat sich eine Verschiebung von «genügend versorgt» zu «gut versorgt» und «schlecht versorgt» ergeben. 

Bei der Beschäftigten ist es zu einer Verschiebung von den Kategorien «genügend versorgt» und «schlecht versorgt» hin zur Kategorie «ungenügend versorgt» gekommen. 

Interpretation

Bevölkerung und Beschäftigte haben zwischen 2018 und 2022 zugenommen. Gleichzeitig sind diverse Freiräume geschaffen oder für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden, unter anderem der Schütze-Park, der Jonas-Furrer-Park und die Öffnung der Kasernenwiese. Die zusätzlichen Freiräume konnten punktuelle Verschlechterungen trotzdem nicht vollständig verhindern. 

Dass es parallel zu Verschlechterungen und Verbesserungen in unterschiedlichen Gebieten gekommen ist, liegt daran, dass die Freiräume nicht immer dort geschaffen werden konnten, wo weitere Einwohnende oder Beschäftigte dazu gekommen sind. 

Ausblick

Die Versorgung mit öffentlichem Freiraum steht durch weiterhin steigende Bevölkerungs- und Beschäftigtenzahlen stark unter Druck. 2021 wurde der Kommunale Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen (SLÖBA) verabschiedet und in einer Volksabstimmung von der Bevölkerung angenommen. Damit der Richtplan für alle verbindlich wird, wird er in den kommenden Jahren in die Bau- und Zonenordnung und in Sondernutzungsplanungen aufgenommen. 

Um die Versorgung mit öffentlichen Freiraum zu bestimmen, werden die Nachfrage und das Angebot nach Freiräumen gegenübergestellt.

Freiraumnachfrage

  • Die Berechnung der Freiraumversorgung wird auf Basis der Kleinquartiere durchgeführt, einer räumlichen Einheit auf Ebene Häuserblock für statistische Auswertungen bei der Stadtverwaltung. 
  • Bei den Bewohnenden werden die Daten des Amts für Statistik verwendet (aktuell:  Bevölkerungsdaten von 2021). Bei den Beschäftigten werden neben den eigentlichen Beschäftigten zusätzlich die Besuchenden weiterführender Schulen und Studierende berücksichtigt (aktuell: Daten von 2019).

Freiraumangebot (öffentlich nutzbare Freiräume oder Erholungslandschaften)

  • Es werden nur öffentlich nutzbare Freiräume berücksichtigt. Nicht alle Freiraumtypen sind dabei gleichermassen anrechenbar; denn wenn der Freiraum nur eingeschränkt öffentlich nutzbar ist, werden Abzüge getätigt. Beispiele für die Anrechenbarkeit: Parkanlage 100 %, Sportanlage 20 %, Kleingartenanlage 5 %. Bei Gebäuden wird die Grundfläche von der Freiraumfläche abgezogen (siehe Tabelle im methodischen Betrieb für die vollständige Liste)
  • Neben den öffentlich nutzbaren Freiräumen wird auch die Erholungslandschaft um das Siedlungsgebiet (Wald, Natur- und Landwirtschaftsflächen) eingerechnet. Dabei kann der Beitrag der Erholungslandschaft die Versorgung zu maximal 50 % abdecken, da die Landschaft nicht alle Nutzungsbedürfnisse erfüllen kann.  

Gegenüberstellung von Nachfrage und Angebot

  • Die anrechenbare Fläche jedes Freiraums wird auf die Einwohner*innen / Beschäftigten in den Kleinquartieren seiner Umgebung verteilt. 
  • Dabei beträgt das Einzugsgebiet in der Regel 400 m und es werden die vorhandenen Hindernisse (stärker befahrene Strassen, Eisenbahnen, Gewässer, undurchlässige Areale) berücksichtigt. 
  • Jedes Kleinquartier enthält auf diese Weise Flächenanteile von verschiedenen Freiräumen zugesprochen. 
  • Diese Anteile werden zusammengezählt  und mit dem Planungsrichtwert von 8 m² pro Einwohner*in bzw. 5 m² pro Beschäftigten verglichen. 

Weitere Informationen

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